Bulletin Nr. 40; Dezember 2003
Mit den Hüllen fällt die Menschenwürde
Die Basler Polizei auf Abwegen Wenn junge Männer afrikanischer Provenienz oder Drogenkonsumierende auf einem Polizeiposten landen, so ist das Erdulden einer intimen Leibesvisitation der Normalfall (hier sind uns dutzende von Fällen bekannt … in keinem einzigen wurde ein corpus delicti im Hintern gefunden). Den PolizistInnen fällt es bei dieser Klientel auch einfach, einen Durchsuchungsgrund vorzuschieben («Verdacht auf Drogenbesitz»). augenauf Basel ist in den letzten Monaten jedoch auch eine ganze Reihe von Ereignissen zugetragen worden, bei denen der gesunde Menschenverstand Purzelbäume schlägt. Einige Beispiele: - Zwei Fussballfans avisieren die Polizei, als sie nach einem Match von Hooligans bedrängt werden. Die amtliche Hilfe besteht in der zwangsweisen Mitnahme der Opfer auf den Posten. Zwecks Alkoholtest und Striptease. - Im Vorfeld einer Demo «präventiv Festgenommene» müssen sich auf dem Posten ausziehen. Sucht die Polizei am Leib nach «Krawall-Utensilien»? - Für einen leicht angetrunkenen Radfahrer endet die Kontrolle auf dem Posten ebenfalls in einem Striptease. - Anlässlich einer Hanfladen-Razzia muss sich ein Angestellter im Laden ausziehen. Als spezielle Zugabe wird er im Adamskostüm einem Zeugen gegenübergestellt. - Eine jugendliche FCB-Begeisterte wird unter dem Verdacht der Beteiligung an Pyro-Aktivitäten aus der Muttenzer Kurve des Joggeli-Stadions herausgepflückt und u. a. einer Vaginalkontrolle unterzogen. Wonach die Polizistin sucht, bleibt ihr Geheimnis. - Eine junge Asylbewerberin wird - nachdem sich ihr Freund mit einem andern Mann gestritten hat - zwecks Zeugenaussage auf den Aescher Polizeiposten bestellt, wo sie sich ausziehen muss. - Dass ein dunkelhäutiger Mann einen schwedischen Pass haben kann, übersteigt das polizeiliche Vorstellungsvermögen. Zwecks Abklärung der Echtheit wird der Tourist gleich zweimal innert drei Wochen zum Strip auf den Posten geschleppt. |
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