Bulletin Nr. 38; Juni 2003
Weil er sich weigerte, ins Ausschaffungsflugzeug zu steigen,
wurde M. K. in den Knast gesteckt
Beugehaft im Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz hält die vom Bundesgericht festgesetzten
Minimalstandards für den Vollzug der Ausschaffungshaft nicht ein.
Der dem Kanton Schwyz zugeteilte Flüchtling M. K. wurde am 1. April 2003
verhaftet. Zwei Monate zuvor hatten die Ausschaffungsbehörden beim
zuständigen Konsulat von Sierra Leone ein Laisser-Passer eingeholt. So geht
das in der Schweiz - auch wenn man einem Flüchtling während des
Asylverfahrens nicht glaubt, dass er aus Sierra Leone kommt.
Am 3. April sollte M. K. über Brüssel nach Freetown ausgeschafft werden.
Weil er sich in Kloten weigerte, das Flugzeug zu besteigen, ordnete der
Kapitän den Abbruch des Ausschaffungsversuchs an. M. K. wurde nach
Einsiedeln zurückgebracht, ins Schwyzer «Ausschaffungsgefängnis». Dort
hielt man ihn zehn Tage gefangen - unter Bedingungen, die als Beugehaft
bezeichnet werden müssen: als Strafe für die Weigerung, ins Flugzeug
einzusteigen.
Glück hatte M. K., dass er gerade mit einer Bekannten telefoniert hatte,
als die Polizisten ihn im Durchgangszentrum abholten. Denn weder vor noch
nach dem missglückten Ausschaffungsversuch durfte er telefonieren. Seine
Bekannte machte seinen Aufenthaltsort ausfindig. Die Gefängnisdirektion
teilte ihr jedoch mit, dass ein Besuch nicht in Frage komme. Erst nach
mehrmaligem Insistieren durfte sie schliesslich mit M. K. ein Telefon
führen, das der mithörende Wärter jedoch schon nach wenigen Minuten ohne
Vorankündigung abklemmte.
Barbara Ludwig heisst die Chefin der Kantonspolizei ...
Beides ist absolut illegal. Während der Ausschaffungshaft haben die
Häftlinge einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit Angehörigen und
Bekannten. Sie müssen sowohl ein Telefon benutzen können, als auch die
nötigen finanziellen Mittel haben, um zu telefonieren. Das Besuchsrecht
muss garantiert werden - und zwar in einer bedeutend offeneren Variante als
im Strafvollzug. Das sind die Minimalstandards, die das Bundesgericht unter
anderem aufgrund von Interventionen von augenauf festsetzte.
M. K. hat diese Minimalstandards erst kennen gelernt, als er von Einsiedeln
ins Flughafengefängnis nach Zürich verlegt wurde. Pikantes Detail: Die
Chefin der Schwyzer Kantonspolizei heisst Barbara Ludwig. Sie war einst
Direktorin des Ausschaffungsgefängnisses in Kloten, als die
Minimalstandards für die Ausschaffungshaft durchgesetzt wurden ...
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