Bulletin Nr. 38; Juni 2003

Weil er sich weigerte, ins Ausschaffungsflugzeug zu steigen, wurde M. K. in den Knast gesteckt

Beugehaft im Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz hält die vom Bundesgericht festgesetzten Minimalstandards für den Vollzug der Ausschaffungshaft nicht ein.

Der dem Kanton Schwyz zugeteilte Flüchtling M. K. wurde am 1. April 2003 verhaftet. Zwei Monate zuvor hatten die Ausschaffungsbehörden beim zuständigen Konsulat von Sierra Leone ein Laisser-Passer eingeholt. So geht das in der Schweiz - auch wenn man einem Flüchtling während des Asylverfahrens nicht glaubt, dass er aus Sierra Leone kommt.
Am 3. April sollte M. K. über Brüssel nach Freetown ausgeschafft werden. Weil er sich in Kloten weigerte, das Flugzeug zu besteigen, ordnete der Kapitän den Abbruch des Ausschaffungsversuchs an. M. K. wurde nach Einsiedeln zurückgebracht, ins Schwyzer «Ausschaffungsgefängnis». Dort hielt man ihn zehn Tage gefangen - unter Bedingungen, die als Beugehaft bezeichnet werden müssen: als Strafe für die Weigerung, ins Flugzeug einzusteigen.
Glück hatte M. K., dass er gerade mit einer Bekannten telefoniert hatte, als die Polizisten ihn im Durchgangszentrum abholten. Denn weder vor noch nach dem missglückten Ausschaffungsversuch durfte er telefonieren. Seine Bekannte machte seinen Aufenthaltsort ausfindig. Die Gefängnisdirektion teilte ihr jedoch mit, dass ein Besuch nicht in Frage komme. Erst nach mehrmaligem Insistieren durfte sie schliesslich mit M. K. ein Telefon führen, das der mithörende Wärter jedoch schon nach wenigen Minuten ohne Vorankündigung abklemmte.
 
Barbara Ludwig heisst die Chefin der Kantonspolizei ...
Beides ist absolut illegal. Während der Ausschaffungshaft haben die Häftlinge einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit Angehörigen und Bekannten. Sie müssen sowohl ein Telefon benutzen können, als auch die nötigen finanziellen Mittel haben, um zu telefonieren. Das Besuchsrecht muss garantiert werden - und zwar in einer bedeutend offeneren Variante als im Strafvollzug. Das sind die Minimalstandards, die das Bundesgericht unter anderem aufgrund von Interventionen von augenauf festsetzte.
M. K. hat diese Minimalstandards erst kennen gelernt, als er von Einsiedeln ins Flughafengefängnis nach Zürich verlegt wurde. Pikantes Detail: Die Chefin der Schwyzer Kantonspolizei heisst Barbara Ludwig. Sie war einst Direktorin des Ausschaffungsgefängnisses in Kloten, als die Minimalstandards für die Ausschaffungshaft durchgesetzt wurden ...

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