Bulletin Nr. 37; März 2003
Rubrik Kurzmeldungen
Auge drauf
Tränengas liess FCB-Fan ausrasten
Das Basler Strafgericht verurteilte einen 22-jährigen «Fussball-Hooligan»
wegen Steinewerfens auf Polizeigrenadiere zu knapp drei Jahren Knast(!),
probeweise umgewandelt in Arbeitserziehungsanstalt. Zu denken gibt ein
Nebensatz in der Berichterstattung: «Der Mann ist nach eigenen Aussagen in
Rage geraten, als er in der Muttenzerkurve Tränengas abbekommen hatte.» Da
stellt sich doch die Frage, zu welcher Strafe der Tränengas sprühende
Ordnungshüter für seine Eskalationsförderung verdonnert wurde ...
Und nochmals FCB
Unlängst erhielten rund 50 Fans Post vom neuen Sicherheitschef des FCB
(Gerold Dünki, Ex-Polizeibeamter). Darin wurden sie aufgefordert, eine
«Gewaltverzichtserklärung» zu unterzeichnen oder aber zu beweisen, dass sie
noch nie gegen die Stadion-Hausordnung verstossen hatten, ansonsten sie mit
Stadionverbot belegt würden.
Die Adressen hatte Dünki angeblich aus dem Fundus des FCB zusammengeklaubt.
In einem Gespräch mit der «Basler Zeitung» rutschte ihm dann auch heraus,
dass er von der Bahnpolizei mit Daten versorgt worden sei. Die
Kantonspolizei Basel-Stadt versicherte, dass von ihrer Seite keine Daten an
den FCB gegangen seien. Vielleicht wäre es ratsam, alle Ex-Kollegen des
FCB-Sicherheitschefs zur Unterzeichnung einer «Datenschutzerklärung» zu
verpflichten ...
Datenschutz auf dem Müll
Zugegeben, es ist nicht fein, den Müll illegal zu entsorgen. Und die Arbeit
jener, welche vergammelte Zivilisationsüberreste nach Hinweisen auf die
Täterschaft durchwühlen, ist auch nicht speziell appetitlich. Was jedoch
vollends zum Himmel stinkt, ist die Praxis, zur Ermittlung eines einfachen
Übertretungstatbestandes den Datenschutz auszuhebeln: oftmals liesse sich
nämlich die Täterschaft dank der Kundennummer auf weggeworfenen
Kassenzetteln von Grossverteilern mit Rabattkartensystem überführen. Sowohl
Migros als auch Coop bestätigten auf Anfrage der «Basler Zeitung», den
Mülldetektiven die zu den Nummern gehörigen Personendaten weiterzugeben.
Neue Geldquelle für die ARK
Seit dem 1. Januar 2003 zahlen Flüchtlinge in der Schweiz noch mehr für die
Ablehnung ihres Gesuchs. Die Asylrekurskommission (ARK) hat ihre
Kostenvorschussforderungen erhöht und ausgeweitet. Neu erhebt die
Kommission Kostenvorschüsse «im Falle der Ablehnung eines Gesuches um
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde oder der
Ablehnung eines Gesuches um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege»,
wenn es um unbegleitete Minderjährige geht sowie im Flughafenverfahren.
Flüchtlinge, die sich bisher für 600 Franken von der ARK beurteilen
liessen, müssen nun 1200 Franken für den gleichen «Service» bezahlen. Für
einen Menschen, der im Asylheim 2.80 Franken pro Tag kriegt (Beispiel
Allschwil BL), bedeutet dies: über 14 Monate sparen, ohne einen Rappen für
Kleider, Tram oder persönliche Dinge auszugeben. Da auf politischer Ebene
immer wieder für ein beschleunigtes Asylverfahren eingetreten wird und die
Asylsuchenden weder Schwarzarbeit noch Drogenhandel nachgehen sollten,
geht diese Rechnung schlicht nicht auf.
Wie sich die Geldforderungen der ARK auf die Betroffenen auswirken, zeigt
das Beispiel eines jungen Afrikaners, der versuchte, seinen Kostenvorschuss
in Raten zu zahlen. Da die ARK seine Bitte ablehnte und die geforderten 600
Franken (das Beispiel stammt vom Dezember 2002) innerhalb von drei Tagen
verlangte, verstrich die Frist, noch während der Afrikaner sich bemühte,
eine andere Zahlungsmodalität auszuhandeln. Ein neuer Sans-Papier war
produziert.
Woher kam der Stacheldraht?
Anlässlich der Grenzaktion gegen das WEF in Basel vom 24. Januar 2003 wurde
der Eingang der Zollkreisdirektion durch einige AktivistInnen symbolisch
mit einer Rolle Stacheldraht «versperrt». Und was war am gleichen Abend in
den online-News der «Basler Zeitung» zu lesen?: «Am Freitagabend kam es zu
einer kurzen gewaltfreien Demonstration. Ungefähr 100 Personen skandierten
Parolen vor der Zollkreisdirektion Basel. Die Polizei schützte das Gebäude
mit Stacheldraht.»
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