Bulletin Nr. 37; März 2003

Rubrik Kurzmeldungen

Auge drauf

 
Tränengas liess FCB-Fan ausrasten
Das Basler Strafgericht verurteilte einen 22-jährigen «Fussball-Hooligan» wegen Steinewerfens auf Polizeigrenadiere zu knapp drei Jahren Knast(!), probeweise umgewandelt in Arbeitserziehungsanstalt. Zu denken gibt ein Nebensatz in der Berichterstattung: «Der Mann ist nach eigenen Aussagen in Rage geraten, als er in der Muttenzerkurve Tränengas abbekommen hatte.» Da stellt sich doch die Frage, zu welcher Strafe der Tränengas sprühende Ordnungshüter für seine Eskalationsförderung verdonnert wurde ...
 
Und nochmals FCB
Unlängst erhielten rund 50 Fans Post vom neuen Sicherheitschef des FCB (Gerold Dünki, Ex-Polizeibeamter). Darin wurden sie aufgefordert, eine «Gewaltverzichtserklärung» zu unterzeichnen oder aber zu beweisen, dass sie noch nie gegen die Stadion-Hausordnung verstossen hatten, ansonsten sie mit Stadionverbot belegt würden.
Die Adressen hatte Dünki angeblich aus dem Fundus des FCB zusammengeklaubt. In einem Gespräch mit der «Basler Zeitung» rutschte ihm dann auch heraus, dass er von der Bahnpolizei mit Daten versorgt worden sei. Die Kantonspolizei Basel-Stadt versicherte, dass von ihrer Seite keine Daten an den FCB gegangen seien. Vielleicht wäre es ratsam, alle Ex-Kollegen des FCB-Sicherheitschefs zur Unterzeichnung einer «Datenschutzerklärung» zu verpflichten ...
 
Datenschutz auf dem Müll
Zugegeben, es ist nicht fein, den Müll illegal zu entsorgen. Und die Arbeit jener, welche vergammelte Zivilisationsüberreste nach Hinweisen auf die Täterschaft durchwühlen, ist auch nicht speziell appetitlich. Was jedoch vollends zum Himmel stinkt, ist die Praxis, zur Ermittlung eines einfachen Übertretungstatbestandes den Datenschutz auszuhebeln: oftmals liesse sich nämlich die Täterschaft dank der Kundennummer auf weggeworfenen Kassenzetteln von Grossverteilern mit Rabattkartensystem überführen. Sowohl Migros als auch Coop bestätigten auf Anfrage der «Basler Zeitung», den Mülldetektiven die zu den Nummern gehörigen Personendaten weiterzugeben.
 
Neue Geldquelle für die ARK
Seit dem 1. Januar 2003 zahlen Flüchtlinge in der Schweiz noch mehr für die Ablehnung ihres Gesuchs. Die Asylrekurskommission (ARK) hat ihre Kostenvorschussforderungen erhöht und ausgeweitet. Neu erhebt die Kommission Kostenvorschüsse «im Falle der Ablehnung eines Gesuches um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde oder der Ablehnung eines Gesuches um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege», wenn es um unbegleitete Minderjährige geht sowie im Flughafenverfahren. Flüchtlinge, die sich bisher für 600 Franken von der ARK beurteilen liessen, müssen nun 1200 Franken für den gleichen «Service» bezahlen. Für einen Menschen, der im Asylheim 2.80 Franken pro Tag kriegt (Beispiel Allschwil BL), bedeutet dies: über 14 Monate sparen, ohne einen Rappen für Kleider, Tram oder persönliche Dinge auszugeben. Da auf politischer Ebene immer wieder für ein beschleunigtes Asylverfahren eingetreten wird und die Asylsuchenden weder Schwarzarbeit noch Drogenhandel nachgehen sollten, geht diese Rechnung schlicht nicht auf.
Wie sich die Geldforderungen der ARK auf die Betroffenen auswirken, zeigt das Beispiel eines jungen Afrikaners, der versuchte, seinen Kostenvorschuss in Raten zu zahlen. Da die ARK seine Bitte ablehnte und die geforderten 600 Franken (das Beispiel stammt vom Dezember 2002) innerhalb von drei Tagen verlangte, verstrich die Frist, noch während der Afrikaner sich bemühte, eine andere Zahlungsmodalität auszuhandeln. Ein neuer Sans-Papier war produziert.
 
Woher kam der Stacheldraht?
Anlässlich der Grenzaktion gegen das WEF in Basel vom 24. Januar 2003 wurde der Eingang der Zollkreisdirektion durch einige AktivistInnen symbolisch mit einer Rolle Stacheldraht «versperrt». Und was war am gleichen Abend in den online-News der «Basler Zeitung» zu lesen?: «Am Freitagabend kam es zu einer kurzen gewaltfreien Demonstration. Ungefähr 100 Personen skandierten Parolen vor der Zollkreisdirektion Basel. Die Polizei schützte das Gebäude mit Stacheldraht.»

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