Kasten: Die «zehn Zürcher Regeln» 1. Asylsuchende sollen möglichst schnell arbeiten dürfen. Aber: 2. Kantone, Städte und Gemeinden sollen für Asylsuchende Beschäftigung in «nützlichen Dienstleistungen» finden. Beispiele: Parkpflege, Putzen von Trams, Dienste in Spitälern und Pflegeheimen. 3. Die Asylsuchenden sollen ihren Aufenthalt durch eigene Arbeit finanzieren. Flüchtlingen sollen vom «Lohn» ihrer Arbeit die Kosten für Unterbringung, Krankenkasse etc. abgezogen werden. Vom Rest bekommen sie ein Taschengeld, was übrig bleibt, wird staatlich verwaltet und für «Rückkehrhilfe» verwendet. 4. Kinder und Jugendliche sollen ausgebildet werden. 5. Flüchtlinge sollen sich in den Unterkünften selbst organisieren. 6. Flüchtlinge sollen durch Landsleute unterstützt werden. 7. Asylentscheide sollen beschleunigt werden. 8. Die Leistungen von Gemeinden sollen durch Bund und Kantone finanziert werden. 9. Kriminelle Asylsuchende sollen sofort ausgeschafft werden. 10. Eine dringliche Asylkonferenz. |
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