Bulletin Nr. 36; Dezember 2002

Viele Köche verderben den Brei

Das «Département de Rapatriements» des EJPD, wie es vornehm heisst, resp. das Vollzugsunterstützungsbüro des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF-VU), macht auf Effizienz. Dabei bleibt die Sorgfalt auf der Strecke.

M. stellt im Flughafen Zürich-Kloten ein Asylgesuch. Auf Grund des Befragungsprotokolls sind sich alle Instanzen einig, dass er kein Bürger der Demokratischen Republik Kongo (DRK) sei, obwohl er die Lokal- und die Landessprache spricht. Er kann wohl nicht genügend kleine Flüsse und Hügel in der Umgebung seines Wohnortes beim Namen nennen.
Die Asylgründe werden konsequenterweise als unerheblich angesehen, ein Nichtkongolese hat keine Fluchtgründe im Kongo, das Gesuch ist abgelehnt. Er verweigert den Rückflug zum Herkunftsflughafen und kommt in Ausschaffungshaft.
Einige Wochen später erhält er von Bekannten aus Übersee (sein ursprüngliches Reiseziel) Dokumente, die seine Nationalität beweisen können. Die Rechtsvertretung reicht ein Wiedererwägungsgesuch ein. Vergebliche Liebesmüh, per Fax wird darauf nicht eingetreten. Die Meinung ist gemacht, Berufsdiplome kann man schliesslich überall herstellen und plastifizieren.
Bei der Akteneinsicht zeigt sich dann Erstaunliches: Die zuständige Flughafenpolizei hat sofort ein Gesuch für Vollzugsunterstützung beim oben erwähnten BFF-VU eingereicht. Nationalität: DRK. Der Vollzugsunterstützer reicht bei der Botschaft der DRK ein Gesuch ein zur Vorführung. Zweck: Bestätigung der Nationalität und Ausstellung eines Laisser-passer.
Ist M. jetzt auf wundersame Weise im Vollzug Kongolese geworden? Und wie wäre es, wenn nun seine Asylvorbringen doch noch erwogen würden? Die Antwort auf diese Fragen überlassen wir der Asylrekurskommission. Fraglos steht fest: FLUPO, BFF-KOF, UNHCR, ARK, Migrationsamt, BFF-VU1 kreuz und quer - das gibt eine gefährliche Mischung: einmal mehr ist das «non refoulement-Gebot» der Genfer Konvention geritzt.
Keine asylsuchende Person darf ins Heimatland abgeschoben werden, bevor ihre Asylvorbringen geprüft sind.
 
 
Die Abkürzungen:
ARK = Asylrekurskommission, Migrationsamt = Fremdenpolizei
BFF-KOF = Bundesamt für Flüchtlinge, Kompetenzzentrum Flughafen
BFF-VU = BFF Vollzugsunterstützung
DRK = Demokratische Republik Kongo, früher Zaire
EJPD = Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
FLUPO = Flughafenpolizei
UNHCR = UN Hochkommissariat für Flüchtlinge


Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Archiv

URL dieser Seite