Bulletin Nr. 35; September 2002
Drei Monate ungerechtfertigt im Knast
Von Italien nach Holland zu reisen kann gefährlich sein und lange
dauern. Ein Mauretanier brauchte dazu mehr als drei Monate - die er in der
Schweiz im Ausschaffungsgefängnis verbrachte.
Die Reise durch die Schweiz endete für den knapp zwanzigjährigen Soto* Ende
letzten Jahres alptraumartig. Soto lebt seit fünf Jahren als Asylbewerber
in Holland. Der gebürtige Mauretanier befand sich - nach einem Besuch bei
italienischen Freunden - auf der Rückreise von Italien nach Holland, als er
von deutschen Zollbeamten in Basel aus dem Zug geholt wurde. Seine Reise
endete abrupt, obwohl er einen gültigen holländischen Asylbewerberausweis
hatte. Mitten in der Nacht fand er sich im Ausschaffungsgefängnis
Bässlergut in Basel wieder. Die Beamten der Basler Fremdenpolizei teilten
Soto mit, dass sein holländischer Asylantrag auf Grund seiner Ausreise aus
Holland nichtig und seine Rückreise nach Holland darum ausgeschlossen sei
und dass nun seine sofortige Ausschaffung nach Mauretanien vorbereitet werde.
Als sich der junge Mann auch nach wochenlanger «Vorbereitungshaft zwecks
Ausschaffung» weigerte, seine Identität schriftlich zu bestätigen und damit
die Rückschaffung zu ermöglichen, drohte ihm die zuständige Mitarbeiterin
der Basler Fremdenpolizei unverblümt mit weiterer, langer Haft als
Strafaktion. Nur dank der Intervention eines Anwalts und mit Unterstützung
von augenauf Basel gelang es, die Rechtslage zu klären und von Holland eine
Bestätigung zu erhalten, wonach Soto entgegen der Behauptung der Schweizer
Behörden jederzeit nach Holland zurückkehren könne.
Auch nach Klärung dieser Rechtslage wurde Soto aber weiterhin im
Ausschaffungsgefängnis festgehalten. Es wurde ihm unterstellt, dass er sich
der Rückreise nach Holland entziehen könnte - dies obwohl Soto selber ja
nichts weiter wünschte als nach Holland zurückzukehren, wo er Wohnung,
Arbeit und Freunde hatte, während er in Basel niemanden kannte und kein
Deutsch sprach. Dank eines Haftentlassungsgesuchs des Anwalts wurde Soto
endlich nach drei Monaten aus dem Gefängnis entlassen und konnte die
holländischen Papiere in Freiheit abwarten. Doch die schikanöse Behandlung
war damit noch nicht zu Ende.
Und zum Schluss drei Jahre Landesverweis
Als Soto das holländische Laissez-passer erhalten und offiziell seine
Rückreise antreten konnte, wurde von der Basler Fremdenpolizei ein
dreijähriger Landesverweis ausgesprochen. Dies mit der Begründung, Soto
habe sich in gravierender Weise dem Schweizer Aufenthaltsrecht widersetzt.
Erneut hat sein Basler Anwalt gegen diese Verfügung interveniert. Die
Tatsache, dass sich Soto drei Monate ohne Bewilligung in Basel - das heisst
im Ausschaffungsgefängnis - aufgehalten hat, kann wohl kaum ihm selbst zur
Last gelegt werden. Die Antwort auf diesen Rekurs ist noch hängig. Fest
steht aber schon heute, dass die Basler Fremdenpolizei den durchreisenden
Touristen Soto grundlos drei Monate verhaftet hat.
*Name geändert
augenauf Basel
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