Bulletin Nr. 34; Mai 2002

Abschreckung funktioniert

Mitte Februar kommen die beiden Syrer A. und M. im Flughafen Zürich an. Sie geben sich als Palästinenser aus, weil dies so vom Schlepper verlangt wurde, um ihn zu schützen. A. versucht, seine Identitätskarte an einen Bekannten zu schicken, die Briefkästen im Transit werden jedoch überprüft, und es steht fest. dass er die Behörden über seine Identität getäuscht hat. Sein Asylgesuch hat in der Folge keine Chance, es wird nicht materiell darauf eingetreten. In der Folge fügen sich die beiden Flüchtlinge mit einer Rasierklinge tiefe Schnitte an Armen und Brust zu, um gegen den Negativentscheid zu protestieren. Sie müssen medizinisch versorgt werden, und in ihrem Dossier wird ein Vermerk gemacht: "Achtung suizidgefährdet". Auf die Beweise ihrer Verfolgung (einen Haftbefehl des syrischen Geheimdienstes, den sie sich von Angehörigen faxen lassen) wird nicht eingegangen, da sie aufgrund der Identitätstäuschung nicht mehr "vertrauensfähig" seien. 10 Tage nach dem Entscheid der Asylrekurskommission (ARK) werden sie in Ausschaffungshaft genommen, das UNHCR unterstützt den Entscheid der ARK, mit der Begründung, die "Geschichte" der Flüchtlinge sei nicht glaubwerdig, da sie ungehindert aus Syrien hätten ausreisen können.
A. wird nach der Haftrichterverhandlung von zwei Polizisten als Scheiss-Araber beschimpft und brutal zusammengeschlagen. 3 Wochen später wird er in seiner Zelle abgeholt, mit einem Spray betäubt (!) und erwacht erst im Flugzeug Richtung Moskau, und wird weiterhin begleitet bis Beirut, wo er mit viel Glück unversehrt zurück nach Damaskus gelangt, wo er faktisch unter Hausarrest steht.
M. wird kurz darauf ebenfalls via Russland ausgeschafft, das versprochene Rückkehrgeld (150 $) bekommt er nie.
Beide sind zutiefst verstört über die schweizerische Flüchtlingspolitik und haben kein Interesse daran, das Asylverfahren in der Schweiz weiterzuziehen. Die Abschreckungsstrategie des BFF hat funktioniert.

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