Bulletin Nr. 33; Dezember 2001

Rubrik Kurzmeldungen

Auge drauf

 
«10 vor10» will mehr Folteropfer
Die Redaktion des Schweizer Nachrichtenmagazins «10 vor 10» will mehr Opfer sehen. Ein Hintergrundbericht über den von den Schweizer Behörden in die Hände des militärischen Geheimdienstes des Kongos ausgelieferten und zehn Monate im berüchtigten Zentralgefängnis von Kinshasa festgehaltenen Joâo L. (siehe Artikel oben) lehnten die FernsehmacherInnen ab. Wenn augenauf mehrere solche Fälle dokumentiert habe und zeigen könne, dass solche Auslieferungen System hätten, solle man sich doch bitte wieder bei der Redaktion melden, erklärte «10vor10»-Mitarbeiterin Dominique Bugmann.
 
Zwei Prozesse in Sachen Khaled
Der vom Bezirksgericht Bülach zu fünf Monaten Gefängnis bedingt und Genugtuungszahlungen verurteilte Berner Arzt René B. hat Berufung gegen das Urteil im Fall Khaled Abuzarifa eingelegt. Der Arzt, der die Fesselung und Knebelung, die zum Erstickungstod des palästinensischen Flüchtlings geführt hatten, am 3. März 1999 begleitet hatte, war am 2. Juli 2001 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Wegen des Rekurses wird der Fall vor dem Zürcher Obergericht erneut verhandelt. Zudem steht ein weiterer Prozess vor dem Bülacher Bezirksgericht an. Die Anklage gegen den Chef der Berner Ausschaffungspolizisten wurde vom Gericht zur Ergänzung an die Untersuchungsbehörde zurückgegeben. Termine für die zwei Prozesse stehen noch aus.
 
Geprügelter sagt aus
Das Verfahren gegen den Direktor des Klotener Ausschaffungsgefängnisses und diverse Zürcher Kantonspolizisten im Zusammenhang mit der gewalttätigen Charterausschaffung vom April 2000 wegen Körperverletzung läuft weiter. Der aus Ghana stammende Student Gilbert K., der frühmorgens vom Direktor des Ausschaffungsgefängisses und maskierten Rambos der Kapo Zürich aus seiner Zelle im Flughafengefängnis geprügelt worden ist und dabei verletzt wurde («Rundschau»-Bericht vom November 2000), hat vor dem Zürcher Untersuchungsrichter seine Aussage deponiert.
 
Frepo inhaftierte zu Unrecht
Die Zürcher Fremdenpolizei setzte eine Iranerin, die in der Schweiz Asyl für sich und ihre beiden Kinder beantragte, flugs in Ausschaffungshaft, nachdem das Bundesamt für Flüchtlinge das Asylgesuch im Schnellverfahren abgelehnt hatte. Der Haftrichter bestätigte den Freiheitsentzug der Frau. Ihre 13- und 15-jährigen Töchter platzierten die Behörden in einem Heim. Das Bundesgericht hat jetzt die Ausschaffungshaft per sofort aufgehoben. Ausschaffungshaft dürfe nicht vorsorglich angeordnet werden, «nur weil erfahrungsgemäss eine bestimmte Anzahl der zur Ausreise verpflichteten Ausländer untertaucht». Auch dürfe es einer Person nicht zum Nachteil gereichen, dass sie bloss ihre Furcht vor einer Rückkehr in den Heimatstaat, aus dem sie geflohen ist, zum Ausdruck bringe.
 
BFF sammelt Vielfliegerpunkte
Ein irakischer Asylsuchener ist kürzlich wider besseres Wissen über seine Herkunft auf Anweisung des BFF nach dem Iran ausgeschafft worden. Von dort wurde er postwendend wieder in die Schweiz zurückgeschickt. Das Hin und Her war absehbar. Denn obwohl der Mann als irakischer Flüchtling seine Kindheit im Iran verbracht hatte, war klar, dass er dort nicht mehr erwünscht war. Seit einigen Monaten stellen die iranischen Behörden für Flüchtlinge keine Arbeitsbewilligungen mehr aus. Der Staat lässt sie mit einem Ausreisevisum noch so gerne ziehen, sie müssen jedoch ein Papier unterschreiben, dass sie nie mehr in den Iran zurückkommen werden. Der Mann hatte so ein Papier unterschrieben, was dem BFF bekannt war. Bei einem zweiten Mann mit gleicher Geschichte gelang es augenauf, den Ausflug im letzten Moment zu verhindern.

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