Bulletin Nr. 33; Dezember 2001
Die Odyssee eines ehemaligen Asylbewerbers durch die Ämter
Wie die Bürokratie Sans Papiers schafft
Seit eineinhalb Jahren begleitet augenauf Basel den Angolaner C. B.
bei seinem Kampf um eine menschenwürdige Existenz in der Schweiz - bis
anhin ohne Erfolg.
1993 floh der 15-jährige C. B. aus Angola in die Schweiz, nachdem seine
Eltern bei einem Massaker umgebracht worden waren. Hier wurde sein
Asylgesuch abgelehnt, er erhielt aber eine vorläufige Aufnahmebewilligung.
1997 wurde diese vorläufige Aufnahme aufgehoben, da die Schweiz befand,
eine Rückkehr sei nun zumutbar. Allerdings hatte sie ihre Rechnung ohne
Angola gemacht, das C. B. nicht mehr als Angolaner anerkannte. Dies ist
übrigens ein oft beobachtetes Phänomen, stammt C. B. doch aus der
frankophonen Bevölkerung, an deren Rückkehr Angola wenig Interesse hat.
Nun standen die Behörden von Basel-Stadt, dem Wohnkanton von C. B., vor dem
Problem, dass sie ihn zwar nicht ausschaffen konnten, behalten wollten sie
den Angolaner aber auch nicht. Sie taten, was Basel-Stadt in solchen Fällen
immer tut: C. B. erhielt eine Minimalversorgung, bestehend aus einem
täglichen Bon für die Notschlafstelle, einem Bon für die Gassenküche und
notärztlicher Versorgung.
Konkret kann C. B. nun also in der Notschlafstelle schlafen, jeden Morgen
aber muss er diese verlassen. Frühstück und Nachtessen kann er in der
Gassenküche einnehmen, den Rest des Tages muss er ohne einen Rappen Geld,
ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit draussen verbringen. Mit solch
rigorosen Massnahmen hofft der Kanton, dass Leute wie C. B. von selber
verschwinden.
C. B. hat im August 2000 - also nach zwei Jahren Erduldung der
Minimalversorgung - zusammen mit augenauf die Fremdenpolizei aufgefordert,
beim Bund eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung für ihn zu beantragen.
Laut Gesetz ist es nicht zumutbar, länger als ein Jahr auf die
Rückschaffung warten zu müssen. Antragsrecht hat aber nur der Wohnkanton.
Basel-Stadt - stets bemüht um Effizienz - hat das Schreiben von augenauf
direkt ans Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) weitergeleitet. Dieses lehnte
das Gesuch ab, da es von Frau W. (Beamtin bei der Fremdenpolizei
Basel-Stadt) mit negativen Falschinformationen über C. B. beliefert worden
waren.
In einem Brief ans BFF stellte augenauf die Sachlage richtig und bat um
erneute Überprüfung des Gesuchs, was das BFF wiederum ablehnte. Nun reichte
augenauf beim EJPD Beschwerde ein. Von März 2001 bis Juni 2001 klärten die
Ämter (EJPD versus Asylrekurskommission) umständlich, wer nun für die
Behandlung des Rekurses zuständig sei. Schliesslich befand sich die ARK als
zuständig. Sie eröffnete, dass der Kanton Basel-Stadt die Weiterleitung
unserer Frage nicht als Antrag für eine humanitäre Bewilligung gesehen
habe. Somit sei das ganze Verfahren einzustellen.
Auch dazu nahm augenauf in einem langen Brief Stellung und forderte, dass
nun endlich die unzumutbare Situation für C. B. verändert werde. Monate
später (Ende Oktober) empfahl das BFF der ARK, auf die Beschwerde nicht
einzutreten, da ja der Antrag für eine vorläufige Bewilligung nicht vom
Kanton gestellt worden sei. augenauf hat auch dazu wieder Stellung
genommen, und nun wird es wohl bis zum nächsten Schreiben wieder Monate
dauern ...
Alles unklar?
Kurz zusammengefasst, lebt C. B. nun seit 4 Jahren in einer
menschenunwürdigen, kantonal verordneten Situation. Die Erteilung einer
humanitären Aufenthaltsbewilligung steht ihm zu. Die Bearbeitung wird aber
seit Jahren zwischen den Behörden hin- und hergeschoben. Fristen werden
behördlicherseits nicht eingehalten, während C. B. weiter in prekären
Verhältnissen lebt. Eigentlich wäre es Pflicht der Fremdenpolizei BS,
endlich für eine Regulierung von C. B.s Aufenthaltsstatus zu sorgen. Da
diese sich aber querstellt, kann der Amtsschimmel gemächlich weitertraben.
augenauf Basel
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