Bulletin Nr. 33; Dezember 2001

Die Odyssee eines ehemaligen Asylbewerbers durch die Ämter

Wie die Bürokratie Sans Papiers schafft

Seit eineinhalb Jahren begleitet augenauf Basel den Angolaner C. B. bei seinem Kampf um eine menschenwürdige Existenz in der Schweiz - bis anhin ohne Erfolg.
1993 floh der 15-jährige C. B. aus Angola in die Schweiz, nachdem seine Eltern bei einem Massaker umgebracht worden waren. Hier wurde sein Asylgesuch abgelehnt, er erhielt aber eine vorläufige Aufnahmebewilligung.
1997 wurde diese vorläufige Aufnahme aufgehoben, da die Schweiz befand, eine Rückkehr sei nun zumutbar. Allerdings hatte sie ihre Rechnung ohne Angola gemacht, das C. B. nicht mehr als Angolaner anerkannte. Dies ist übrigens ein oft beobachtetes Phänomen, stammt C. B. doch aus der frankophonen Bevölkerung, an deren Rückkehr Angola wenig Interesse hat.
Nun standen die Behörden von Basel-Stadt, dem Wohnkanton von C. B., vor dem Problem, dass sie ihn zwar nicht ausschaffen konnten, behalten wollten sie den Angolaner aber auch nicht. Sie taten, was Basel-Stadt in solchen Fällen immer tut: C. B. erhielt eine Minimalversorgung, bestehend aus einem täglichen Bon für die Notschlafstelle, einem Bon für die Gassenküche und notärztlicher Versorgung.
Konkret kann C. B. nun also in der Notschlafstelle schlafen, jeden Morgen aber muss er diese verlassen. Frühstück und Nachtessen kann er in der Gassenküche einnehmen, den Rest des Tages muss er ohne einen Rappen Geld, ohne Arbeits- oder Beschäftigungsmöglichkeit draussen verbringen. Mit solch rigorosen Massnahmen hofft der Kanton, dass Leute wie C. B. von selber verschwinden.
C. B. hat im August 2000 - also nach zwei Jahren Erduldung der Minimalversorgung - zusammen mit augenauf die Fremdenpolizei aufgefordert, beim Bund eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung für ihn zu beantragen. Laut Gesetz ist es nicht zumutbar, länger als ein Jahr auf die Rückschaffung warten zu müssen. Antragsrecht hat aber nur der Wohnkanton.
Basel-Stadt - stets bemüht um Effizienz - hat das Schreiben von augenauf direkt ans Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) weitergeleitet. Dieses lehnte das Gesuch ab, da es von Frau W. (Beamtin bei der Fremdenpolizei Basel-Stadt) mit negativen Falschinformationen über C. B. beliefert worden waren.
In einem Brief ans BFF stellte augenauf die Sachlage richtig und bat um erneute Überprüfung des Gesuchs, was das BFF wiederum ablehnte. Nun reichte augenauf beim EJPD Beschwerde ein. Von März 2001 bis Juni 2001 klärten die Ämter (EJPD versus Asylrekurskommission) umständlich, wer nun für die Behandlung des Rekurses zuständig sei. Schliesslich befand sich die ARK als zuständig. Sie eröffnete, dass der Kanton Basel-Stadt die Weiterleitung unserer Frage nicht als Antrag für eine humanitäre Bewilligung gesehen habe. Somit sei das ganze Verfahren einzustellen.
Auch dazu nahm augenauf in einem langen Brief Stellung und forderte, dass nun endlich die unzumutbare Situation für C. B. verändert werde. Monate später (Ende Oktober) empfahl das BFF der ARK, auf die Beschwerde nicht einzutreten, da ja der Antrag für eine vorläufige Bewilligung nicht vom Kanton gestellt worden sei. augenauf hat auch dazu wieder Stellung genommen, und nun wird es wohl bis zum nächsten Schreiben wieder Monate dauern ...
 
Alles unklar?
Kurz zusammengefasst, lebt C. B. nun seit 4 Jahren in einer menschenunwürdigen, kantonal verordneten Situation. Die Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung steht ihm zu. Die Bearbeitung wird aber seit Jahren zwischen den Behörden hin- und hergeschoben. Fristen werden behördlicherseits nicht eingehalten, während C. B. weiter in prekären Verhältnissen lebt. Eigentlich wäre es Pflicht der Fremdenpolizei BS, endlich für eine Regulierung von C. B.s Aufenthaltsstatus zu sorgen. Da diese sich aber querstellt, kann der Amtsschimmel gemächlich weitertraben.
augenauf Basel

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