Bulletin Nr. 30; März 2001

Im Prozess gegen Lukombo Lombesi folgt die Zürcher Justiz der Anklage

14 Monate Gefängnis - für das Opfer

Am 6. Dezember 2000 findet parallel zur Bundesratswahl der Prozess gegen den Angolaner Lukombo Lombesi statt (siehe augenauf-Bulletin Nr. 29). Vor dem Gericht organisieren augenauf und das Antirassistische Netzwerk Zürich eine Kundgebung, an der trotz der frühmorgendlichen Stunde deutlich über 100 Personen teilnehmen. Ein grosser Teil der KundgebungsteilnehmerInnen will dem Prozess beiwohnen, was jedoch von den Behörden verweigert wird. Nach längerer Warterei werden 10 Personen eingelassen. Dem wie das Opfer auf einen Rollstuhl gefesselten und geknebelten Demonstranten wird der Zugang zum Gerichtsgebäude verwehrt - die hohen Richter mögen sich keinen Anschauungsunterricht bezüglich der in diesem Fall relevanten Ausschaffungsmethode zu Gemüte führen.
Das Gericht folgt grösstenteils der Argumentation der Anklage und verhängt 14 Monate Gefängnis unbedingt, gefordert waren 18 Monate. Den Gutachten, die eine verminderte Zurechnungsfähigkeit und subjektive Todesangst des Angeklagten während des langen Fluges attestieren, werden keine grosse Beachtung geschenkt. Lukombo Lombesis Anwalt rekurriert gegen den Entscheid. Am 18. Mai um 14.00 Uhr findet die Verhandlung vor der nächsthöheren Instanz, der zweiten Kammer des Obergerichts, statt.
Entgegen unseren Befürchtungen wird Lukombo Lombesi nach dem Prozess nicht sofort ausgeschafft, nach wenigen Tagen im Gefängnis wird er freigelassen.

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