Bulletin Nr. 28; Juli 2000

Ausweisungen wegen "fortgesetzter Fürsorgeabhängigkeit"

Arbeitsunfall genügt
Immer öfter werden Asylsuchende von den Ausländerbehörden aufgefordert, ihr Asylgesuche zugunsten einer vorläufigen Aufnahme oder einer B-Bewilligung zurückzuziehen. Die Vorteile für die Betroffenen sind, dass sie einfacher zu einer Arbeitsbewilligung kommen. Dass dieser Schritt aber auch mit Risiken verbunden ist, zeigte der Fall T. in Pratteln. Obwohl das Asylrecht immer mehr ausgehöhlt wird, bietet es doch minimalen Schutz vor Wegweisung für die Betroffenen.
Im Kanton Baselland werden pro Jahr durchschnittlich drei Wegweisungsverfügungen wegen "fortgesetzter Fürsorgeabhängigkeit" erlassen. Dass dabei nicht einmal berücksichtigt wird, ob Eigenverschulden vorliegt, erscheint besonders zynisch. Der Familie in Pratteln wurde ein Arbeitsunfall eines Elternteil zum Verhängnis.(siehe Bulletin Nr.27)
Da die zugesprochene IV-Rente nicht zum Überleben einer fünfköpfigen Familie reichte, wurden Herr und Frau T. trotz Nebenverdienst der Frau vorübergehend fürsorgeabhängig. Die Fremdenpolizei drohte der Familie mehrfach mit der Ausweisung, in der Annahme, die Ehefrau könne ja gut neben der Kindererziehung und dem Haushalt auch noch hundert Prozent arbeiten. Auch wurde Herrn T. die anscheinend mangelnde Bereitschaft, den Haushalt zu führen vorgeworfen. augenauf Basel erfuhr von der drohenden Ausweisung des Ehepaars, und setzte sich zusammen mit Organisationen und Einzelpersonen via Inserate in der Regionalpresse für ihren Verbleib ein.
Zudem informierten wir die Presse über den wahren Sachverhalt und reichten am 21 März Unterschriften zugunsten der Familie beim Landrat ein.
Da gleichzeitig der Anwalt bei der Petitionskomission eine Eingabe zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung stellte, verzichtete die Fremdenpolizei vorläufig auf eine Ausweisung. Die anschliessende Debatte im Landrat war bestimmt von einem rassistischen Klima seitens der SD, die sich nicht zu blöde war, Herrn T. Simulantentum zwecks erschleichen einer Rente vorzuwerfen. Einig waren sich die landschäftlichen Politiker/Innen auch darin, dass solche Probleme nur durch den unötig in die Länge gezogenen Rechtsweg (Asylrecht) entstehen können. Einmal mehr wurde fraktionsübergreifend eine Handhabe zur schnelleren Ausschaffung gefordert. Die Kinder, die inzwischen volljährig waren, und sich vom Kosten zum Nutzenfaktor mauserten (alle arbeiten) waren in ihrem Verbleib nicht in Frage gestellt.
Entgegen der Stimmung im Landrat, versprach Regierungsrat Kollreuter, für die Familie eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung beim Bund zu beantragen. Dies nicht zuletzt weil im Kanton Baselland eine Gemeinde (Pratteln) nationale Berühmtheit wegen seiner rassistischen Einbürgerungspraktik erreichte.
Erleichtert, aber auch gespannt warten die Familie T., augenauf Basel und die verschiedenen Unterstützer/innen nun auf den Entscheid des BFF.

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