Bulletin Nr. 26; Oktober 1999
Das Flughafenverfahren benachteiligt AsylbewerberInnen zusätzlich
Flüchtlinge fordern gerechte Behandlung
Zwar wird es schon seit längerem praktiziert, war aber teilweise
vor dem 1. Oktober nicht gesetzlich abgestützt: Das Flughafenverfahren.
Bestimmte Asylsuchende dürfen gar nicht erst in die Schweiz einreisen,
sondern werden im Transitbereich des Flughafens Kloten festgehalten. Einige
von ihnen haben im August mit einem Hungerstreik gegen die Einschränkung
ihrer Rechte protestiert.
Am 9. August haben 14 Asylsuchende die Annahme der Essensgutscheine
verweigert, um einen Hungerstreik durchzuführen. Sie protestierten damit
gegen das Flughafenverfahren und verlangten, ins normale Asylverfahren
aufgenommen zu werden. Ausserdem wollten sie mit einer Delegation aus
VertreterInnen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), des Roten Kreuzes und
Menschenrechtsgruppen sprechen. Es ist nicht bekannt, dass eine solche
Delegation zusammengestellt worden ist. Das Medienecho auf die Aktion war
gering. Im Regionaljournal Zürich von Radio DRS behauptete eine Vertreterin
des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) am selben Tag, es habe sich beim
Protest um ein "Missverständnis" gehandelt, das in einem zweistündigen
Gespräch des SRK mit den Asylsuchenden geklärt worden sei. Die
Protestierenden im Transit haben diese Version der Geschehnisse gegenüber
augenauf nicht bestätigt. Die meisten von ihnen sind mittlerweile
ausgeschafft worden. Es ist nicht das erste Mal, dass Asylsuchende, die im
Rahmen
des Flughafenverfahrens im Transit festgehalten werden, sich gemeinsam
wehren. Bereits im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Dutzend Asylsuchende
im Transit einen Sitz- und Hungerstreik durchgeführt (Bulletin Nr. 22).
Dieser Widerstand wurde von der Flughafenpolizei mit Prügel, Gefängnis und
Abschiebung gebrochen.
Behinderung von RechtsvertreterInnen
Auch die RechtsvertreterInnen werden in ihrer Bewegungsfreiheit
eingeschränkt. Bis vor kurzem konnten diese sich im Transit frei bewegen,
wenn sie ihre MandantInnen besuchten. So war es auch möglich, zu
telefonieren oder das Postbüro im Transit zu benutzen. Das hat sich nun
geändert. RechtsvertreterInnen werden von der Polizei in einen kleinen Raum
geführt, wo sie dann mit den Flüchtlingen, die sie vertreten, sprechen
können. In diesem Raum gibt es weder ein Telefon noch andere
Kommunikationsmittel.
Ein Verfahren fürs schnelle Abschieben
Flüchtlinge, die im Transitbereich des Flughafens Kloten landen und in der
Schweiz Asyl suchen, sind mit einem speziellen Verfahren konfrontiert.
Zuerst entscheidet eine Person im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), ob einE
AsylbewerberIn in die Schweiz einreisen darf und ins normale Asylverfahren
aufgenommen wird. Wird die Einreise nicht erlaubt, kommt das
Flughafenverfahren zum Zug, das einen Entscheid innerhalb von zwei Wochen
verlangt. Während der Zeit des Verfahrens gelten die betroffenen
Asylsuchenden de iure als nicht eingereist und können den Transitbereich
nicht verlassen. Das Schnellverfahren bringt eine wesentliche Einschränkung
der Rechte und Möglichkeiten von Asylsuchenden mit sich. Flüchtlinge, die
auf sich selbst gestellt sind und die keine Rechtsvertretung haben, sind in
diesem Verfahren praktisch chancenlos. Eine Chance haben demzufolge nur
jene Flüchtlinge, die es schaffen, aus ihrer isolierten Lage im Transit
heraus eine Rechtsvertretung zu finden. Ausserdem wird eine unbekannte Anzahl
von Asylsuchenden im Stillen abgeschoben, ohne dass sie einen Asylantrag
haben stellen können. Seit dem 1.Oktober dieses Jahres ist das
Flughafenverfahren Bestandteil des revidierten Asylgesetzes, vorher
basierte es bloss auf Verordnungen.
Vor einem Jahr hat augenauf über das sogenannte Flughafenverfahren und
die Situation im Transitbereich des Flughafens Zürich-Kloten ausführlich
berichtet (Bulletin Nr. 22). Damals haben wir die Streichung dieses
Schnellverfahrens gefordert.
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