Bulletin Nr. 26; Oktober 1999

Das Flughafenverfahren benachteiligt AsylbewerberInnen zusätzlich

Flüchtlinge fordern gerechte Behandlung

Zwar wird es schon seit längerem praktiziert, war aber teilweise vor dem 1. Oktober nicht gesetzlich abgestützt: Das Flughafenverfahren. Bestimmte Asylsuchende dürfen gar nicht erst in die Schweiz einreisen, sondern werden im Transitbereich des Flughafens Kloten festgehalten. Einige von ihnen haben im August mit einem Hungerstreik gegen die Einschränkung ihrer Rechte protestiert.

Am 9. August haben 14 Asylsuchende die Annahme der Essensgutscheine verweigert, um einen Hungerstreik durchzuführen. Sie protestierten damit gegen das Flughafenverfahren und verlangten, ins normale Asylverfahren aufgenommen zu werden. Ausserdem wollten sie mit einer Delegation aus VertreterInnen des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), des Roten Kreuzes und Menschenrechtsgruppen sprechen. Es ist nicht bekannt, dass eine solche Delegation zusammengestellt worden ist. Das Medienecho auf die Aktion war gering. Im Regionaljournal Zürich von Radio DRS behauptete eine Vertreterin des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) am selben Tag, es habe sich beim Protest um ein "Missverständnis" gehandelt, das in einem zweistündigen Gespräch des SRK mit den Asylsuchenden geklärt worden sei. Die Protestierenden im Transit haben diese Version der Geschehnisse gegenüber augenauf nicht bestätigt. Die meisten von ihnen sind mittlerweile ausgeschafft worden. Es ist nicht das erste Mal, dass Asylsuchende, die im Rahmen des Flughafenverfahrens im Transit festgehalten werden, sich gemeinsam wehren. Bereits im Mai letzten Jahres hatten rund zwei Dutzend Asylsuchende im Transit einen Sitz- und Hungerstreik durchgeführt (Bulletin Nr. 22). Dieser Widerstand wurde von der Flughafenpolizei mit Prügel, Gefängnis und Abschiebung gebrochen.
 
Behinderung von RechtsvertreterInnen
Auch die RechtsvertreterInnen werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Bis vor kurzem konnten diese sich im Transit frei bewegen, wenn sie ihre MandantInnen besuchten. So war es auch möglich, zu telefonieren oder das Postbüro im Transit zu benutzen. Das hat sich nun geändert. RechtsvertreterInnen werden von der Polizei in einen kleinen Raum geführt, wo sie dann mit den Flüchtlingen, die sie vertreten, sprechen können. In diesem Raum gibt es weder ein Telefon noch andere Kommunikationsmittel.
 
Ein Verfahren fürs schnelle Abschieben
Flüchtlinge, die im Transitbereich des Flughafens Kloten landen und in der Schweiz Asyl suchen, sind mit einem speziellen Verfahren konfrontiert. Zuerst entscheidet eine Person im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF), ob einE AsylbewerberIn in die Schweiz einreisen darf und ins normale Asylverfahren aufgenommen wird. Wird die Einreise nicht erlaubt, kommt das Flughafenverfahren zum Zug, das einen Entscheid innerhalb von zwei Wochen verlangt. Während der Zeit des Verfahrens gelten die betroffenen Asylsuchenden de iure als nicht eingereist und können den Transitbereich nicht verlassen. Das Schnellverfahren bringt eine wesentliche Einschränkung der Rechte und Möglichkeiten von Asylsuchenden mit sich. Flüchtlinge, die auf sich selbst gestellt sind und die keine Rechtsvertretung haben, sind in diesem Verfahren praktisch chancenlos. Eine Chance haben demzufolge nur jene Flüchtlinge, die es schaffen, aus ihrer isolierten Lage im Transit heraus eine Rechtsvertretung zu finden. Ausserdem wird eine unbekannte Anzahl von Asylsuchenden im Stillen abgeschoben, ohne dass sie einen Asylantrag haben stellen können. Seit dem 1.Oktober dieses Jahres ist das Flughafenverfahren Bestandteil des revidierten Asylgesetzes, vorher basierte es bloss auf Verordnungen.
Vor einem Jahr hat augenauf über das sogenannte Flughafenverfahren und die Situation im Transitbereich des Flughafens Zürich-Kloten ausführlich berichtet (Bulletin Nr. 22). Damals haben wir die Streichung dieses Schnellverfahrens gefordert.

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