Bulletin Nr. 26; Oktober 1999

Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates sieht keinen Handlungsbedarf

Hilferuf aus Abidjan

Erneut erreichte augenauf ein Hilferuf aus Abidjan, der Hauptstadt des afrikanischen Staates Elfenbeinküste. N.B. wurde am 29. Juli von Zürich nach Abidjan ausgeschafft. Er war gefesselt und wurde von Schweizer Polizisten begleitet. Die Polizisten hatten ein abgelaufenes "laissez-passer" für N.B. dabei. Gemäss N.B. zahlten sie im Flughafen von Abidjan einem Beamten Geld. N.B. wurde in Abidjan inhaftiert. Er schreibt: "Man muss sich hier sein Essen selbst besorgen. Duschen ist nicht möglich. Ich schlafe auf dem Boden. Es fehlt an einem Arzt. Niemand kümmert sich um mich. Mir geht es nicht gut. Ich bin krank." Er sollte scheinbar nach Guinea gebracht werden. Doch das "Schmuggeln", wie N.B. schreibt, missglückte. So setzte man ihn in einen Bus nach Ghana. Dort ist er nun mit einem Touristenvisa in einem Flüchtlingslager des UNHCR untergebracht. Telefonisch konnte N.B. gegenüber augenauf präzisieren, dass er in Abidjan, zusammen mit rund 25 Personen in einem Raum eingeschlossen wurde und in Gewahrsam der örtlichen Flughafenpolizei stand. Als Schlafunterlage standen einzig Kartons zur Verfügung.
Bekanntlich schafft die Schweiz papierlose AusländerInnen nach Abidjan aus, ohne das diese ein gültiges "laissez-passer" irgendeines Staates haben. Als einziges Papier wird ein Dokument des eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitgegeben, welches nach internationalem Recht wertlos ist. Bis vor kurzem existierte auch noch die sogenannte Accra-Route (vergl. augenauf-bulletin 25).
 
GPK sieht keinen Handlungsbedarf
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates hat inzwischen einen Brief von augenauf beantwortet. augenauf wollte wissen, ob diese Form von völkerrechtswidrigen Rückführungen nicht in ihre Oberaufsicht falle. Die GPK schreibt: "Bei den Rückführungen mittels EJPD-Dokumenten über die Westafrika-Route bewegt sich das Bundesamt für Flüchtlinge in einem rechtlich abgesicherten Rahmen. Die völkerrechtliche Zulässigkeit dieses Rückführungsprozesses wurde vom Departement für auswärtige Angelegenheiten geprüft und ausdrücklich bestätigt." Die GPK glaubt’s.
Allerdings schreibt die GPK, dass die sogenannte Accra-Route, "zur Zeit wegen des fehlenden Einverständnisses der zuständigen Behörden, nicht benützt werden kann". Tatsache ist: Bis vor kurzem wussten "die zuständigen Behörden" Ghanas eben gerade nicht, dass die Schweiz NichtghanesInnen ohne gültige Papiere nach Accra abschiebt. Erst durch Interventionen von augenauf wurden diese darauf aufmerksam und entschieden, die von untergeordneter Stelle im Flughafen Accra tolerierten Abschiebungen zu unterbinden.

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