Bulletin Nr. 26; Oktober 1999

Ausschaffungsmethoden werden "professionalisiert"

Damit sie schreien können, soviel sie wollen

Über Khaled Abuzarifa, Semira Adamu, Marcus Omofuma und Amir Ageeb, die während ihrer Ausschaffung in der Schweiz, in Belgien, Deutschland und Österreich gestorben sind, haben wir regelmässig berichtet. In verschiedenen Ländern sind kleine Änderungen im Ausschaffungsverfahren vorgenommen worden. Tendenz: Weiter, nötigenfalls auch brutal, ausschaffen, bloss "professioneller", d.h. versteckter soll es sein. In der Schweiz nimmt man auch weiterhin Tote in Kauf.

Seit letzten September sind in Europa vier Personen bei der Ausschaffung gestorben, entweder weil ihre Atmung behindert oder weil sie erstickt wurden. Der Palästinenser Khaled Abuzarifeh war einer von ihnen. Khaled Abu-zarifa verstarb am 3. März 1999 "in einem Lift des Flughafengebäudes". Über die genauen Umstände seines Todes wurde die Öffentlichkeit bislang nicht offiziell informiert. Die Bezirksanwaltschaft Bülach verschleppt die Untersuchung in skandalöser Art und Weise. Dora Andres, die Polizeidirektorin des Kantons Bern, hatte Ende April im Parlament auf konkrete Fragen bekanntgeben müssen, dass Khaled Abuzarifeh für die Ausschaffung an Händen und Füssen gefesselt, und ihm der Mund verklebt wurde. Am 1. August 1999 ist durch die Medien der Obduktionsbericht bekanntgeworden: Khaled Abuzarifeh ist in den Händen der drei begleitenden Polizisten an seiner Knebelung grausam erstickt. Sein letztes Ringen um Luft sei von den Polizisten als "Widerstandshandlung" gedeutet worden, welche die Polizisten gemäss ihren Weisungen zu neutralisieren versuchten. Haben solche "Widerstandshandlungen", respektive die Reaktionen der begleitenden Polizisten Khaled das Leben gekostet?
Seit dem Tod von Khaled Abuzarifeh hat sich kaum etwas geändert, ausser dass Auszuschaffenden der Mund nicht mehr mit Klebeband zugeklebt werden soll, sondern ein "modifizierter Gummihelm" angewandt wird. Ansonsten machen die Verantwortlichen, das Bundesamt für Flüchtlinge sowie kantonale Ausschaffungsvollzieher, ungehindert weiter. Allerdings will man das Abschiebeverfahren jetzt "professionalisieren".
 
Flugzeuge mit Gitterstäben?
Schweizerische und europäische Regierungen kennen keine Rücksicht auf individuelle Ängste. Wer ein "rechtmässiges" Verfahren ohne Erfolg durchlaufen hat, muss das Land verlassen. Brutale Ausschaffungen von Sans Papiers und Asylsuchenden sind deshalb an der Tagesordnung. Wegen sogenannt "renitenten Ausschaffungshäftlingen", also AusländerInnen, die im besten Fall ihre Ausschaffung erfolgreich verhindern konnten, fordern kantonale PolizeidirektorInnen jetzt Jets für Sammelausschaffungen. "Dann können die Häftlinge schreien soviel sie wollen" meinte Dora Andres, kantonalbernische Polizeidirektorin. Obwohl die Ausschaffungen in die Zuständigkeit der Kantone fallen, sind die Bundesbehörden bemüht, die Kantone in ihren Aufgaben zu unterstützen. Nicht ohne Hintergedanken. Es wird im Bundeshaus befürchtet, dass wegen sogenannt "tödlichen Zwischenfällen, einzelne Kantone aus Furcht vor Zwischenfällen auf Zwangsmodalitäten verzichten würden". Darum kündigt Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, eine "Professionalisierung" der Ausschaffungen an. Das heisst, dass der Bund zukünftig Jets für Sammelrückführungen organisieren sowie die nötigen Papiere beschaffen werde. Ausserdem würden die Polizisten eine bessere Ausbildung erhalten. Für Gerber haben die Todesfälle unter der Anwendung von Zwangsmitteln nur in den Darstellungen der Presse stattgefunden.
 
 
Reaktion der Swissair und des Kantons Zürich
Als neuere Entwicklung, die den Behörden wohl Aufwind für das Konzept der "Professionalisierung" geben wird, muss die Meldung der Swissair betrachtet werden, die sich seit einigen Wochen weigert, renitente Ausschaffungshäftlinge, die von fünf Polizisten begleitet werden müssen, zu transportieren. Donzel, Pressesprecher bei der Swissair, erklärte auf Anfrage, dass es für die Fluggesellschaft untragbar geworden sei, ausschaffungsunwillige Häftlinge an Bord zu nehmen und sie in ihre Heimatländer zu transportieren. Die Besatzung und auch die Passagiere störten sich in zunehmendem Mass an den Zwangsausschaffungen, die immer wieder für gehörigen Wirbel und für Unruhe an Bord sorgten. Die zum Teil gefesselten und nur notdürftig hinter einem Vorhang verborgenen Häftlinge liessen sich nicht mehr wie früher einigermassen unauffällig transportieren.
Bei der kantonalen Direktion für Sicherheit und Soziales ist man sich der schwierigen Lage der Swissair bewusst. Personen gegen ihren Willen auszuschaffen sei keine leichte und schon gar keine angenehme Aufgabe. [...] Jetzt gelte es, wegen des Stops schnellstmöglich nach neuen Lösungen mit der Swissair zu suchen. Ausserdem sei der Transport mit anderen Fluggesellschaften und mit eigens für Ausschaffungen gecharterten Flugzeugen zu prüfen. (NZZ - 30.9.99)


 
Neue Weisung in Deutschland
In Deutschland sind seit Frühsommer immerhin gewisse Bedingungen bei der Abschiebung zu beachten. Unter Hinweisen auf medizinische Studien aus den USA über plötzliche Todesfälle anlässlich von Festnahmen darf laut Bundesinnenminister Schily "keine Gefahr für Leib und Leben des Rückzuführenden verursacht werden" und ist "im Zweifel eine Rückführung eher abzubrechen". Untersagt sind laut der ausführlichen Weisung, die Ende Juni 99 an alle Grenzschutzstellen versandt wurde, u.a. Fesselungen, die die Atmung beeinträchtigen, und alle Sicherungs- und Vollzugstechniken, die sich gegen Hals oder Mund der betroffenen Person richten oder die die Betroffenen zu einer gebückten, die Atmung einengenden Haltung zwingen. Die Studien, die Schily für seine Anweisungen heranzieht, erwähnen ausserdem, dass Erstickungsgefühl, Todesangst, vermehrte Atemanstrengung und Krampfanfälle zu Bewegungsabläufen führen könnten, die eventuell als Widerstandshandlungen gedeutet werden können.
Ob es allerdings über die oben genannte Weisung des deutschen Bundesinnenministeriums (BMI) hinaus ein Problembewusstsein im BMI für das Thema der Gewaltanwendung bei Abschiebungen gibt, sei in Frage gestellt. So berichtet die Badische Zeitung vom 2. Juli 1999, Bundesinnenminister Schily sehe weiterhin keinen Grund, unabhängige Gremien zur Kontrolle bei Abschiebungen einzusetzen, denn dies sei ein "unzulässiger Generalverdacht" gegen die Polizei. Zudem sehe man sich im Ministerium gedeckt vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT). Der habe schliesslich 1998 bei einem Besuch des Frankfurter Flughafens das deutsche Abschiebeverfahren "für gut befunden". Der Bericht des CPT belegt indessen, dass dies nicht stimmt. Insbesondere hat der CPT weiteren Informationsbedarf angemeldet. Bei der Staatsanwaltschaft seien seit langem Fälle hängig, bei denen es um Misshandlungsvorwürfe gegen den Bundesgrenzschutz geht.
 
Menschenrechtsbeirat in Österreich
In Österreich hat der Tod des Nigerianer Marcus Omofuma bei seiner gewaltsamen Abschiebung dazu geführt, dass Österreichs Innenministerium einen Menschenrechtsbeirat berufen hat, der nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 7. Juli 1999 Polizei und Bürokratie in Menschenrechtsfragen schärfer kontrollieren soll. Seine 11 Mitglieder sollen beobachten, ob die Exekutive bei ihren Handlungen elementare Umgangsformen, die Würde der Person und die psychische und körperliche Unversehrtheit unangetastet lässt. Der 11-köpfige Beirat wird von einem Verfassungsrichter geleitet. Ihm gehören ein Beamter des Bundeskanzleramtes, drei Beamte des Innen- und ein Beamter des Justizministeriums an, darüber hinaus Vertreter von amnesty international, Diakonie, Caritas, SOS Mitmensch und der Österreichischen Volkshilfe. Kritik kam von den Oppositionsparteien daran, dass das Gremium vom Innenminister berufen wird und das Innenministerium keine Verpflichtung eingehe, etwaige Missstände auch abzustellen. (aus Infomappe ProAsyl BRD Juli 99)
 
 
gemeinsame Festung Europa - gemeinsame Abschiebung
Die Nachrichtenagenturen afp und dpa berichten mit Datum vom 12. Juli 1999 über eine künftige enge Partnerschaft Österreichs und der Schweiz bei gemeinsamen Abschiebungen. Die beiden Staaten werden zu diesem Zweck eine "Clearingstelle" einrichten. Der österreichische Innenminister Schlögel berichtete, dass auch der deutsche Innenminister Otto Schily Interesse für das Projekt angemeldet habe. Noch grösseres Interesse habe Bayerns Innenminister Beckstein gezeigt. Die von den Ländern des künftigen Abschiebeverbunds gemeinsam finanzierte Stelle soll Charterflüge organisieren, die Abzuschiebende in den Teilnehmerstaaten des Verbundes bei Zwischenlandungen aufsammeln und dann zusammen ausfliegen. Das gemeinsame Interesse der Abschiebeverbundländer an Charterflügen dürfte nicht zuletzt in der gemeinsamen Erfahrung der drei beteiligten Innenminister zu sehen sein, von denen jeder nach Todesfällen bei gewaltsamen Abschiebungen in die Kritik geraten ist.
Charterflüge reduzieren die Wahrscheinlichkeit, dass es für solche Vorgänge Zeuginnen oder Zeugen gibt, ganz erheblich. Nach dem Tod einer Nigerianerin bei einer Abschiebung aus Belgien im September 1998 wurde bereits in Erwägung gezogen, künftig auch mit kleineren Geschäftsflugzeugen auszufliegen, in denen dann nur die Abzuschiebenden und Sicherheitspersonal wären. Da die Bundesrepublik Deutschland auch eng mit den Benelux-Staaten bei Abschiebungen kooperiert, sind alle Varianten auch bei Abschiebungen aus Deutschland denkbar. Eine weitere Privatisierung der Risiken bei Abschiebungen ist in der Ausgestaltung von Rückübernahmeabkommen zu sehen, die Sicherheitsbegleitung durch das Personal des Abschiebungsziellandes vorsehen. (aus Infomappe Pro Asyl, BRD, Juli 99)


 
In der Schweiz soll es der neue Gummihelm richten
Im Zusammenhang mit der "missglückten" Ausschaffung von Lukombo Lombesi (siehe Bulletin 25) hat der Regierungsrat des Kantons Zürich als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage detailliert die Zwangsmittel beschrieben, die bei einer Ausschaffung in Frage kommen. Was hier in netter Sprache, einfach verständlich dargelegt wird, lässt einen grauen. Immerhin wird gleichzeitig zugegeben, dass bei der Ausschaffung von Lombesi noch die "alte" Methode (Fesselungen und Klebeband) angewandt wurde. Anstelle des Klebebandes wird nun ein "leicht modifizierter" Gummihelm verwendet:
"Zentrale Bedeutung in Bezug auf die Unversehrtheit der auszuschaffenden Person beim Vollzug einer Ausschaffung unter Anwendung von Zwangsmassnahmen misst die Kantonspolizei der ständigen psychologischen Einflussnahme der Begleiter auf die betroffene Person sowie dem differenzierten Einsatz der Zwangsmittel zu. Die Fesselung der Person, die an Hand- und Fussgelenken so angebracht ist, dass weder ein Aufstehen vom Sitz noch ein Umsichschlagen möglich sind, stellt keine gesundheitliche Gefährdung des Auszuschaffenden dar. Ein Verzicht auf diese Massnahme kommt aus Gründen der Flugsicherheit nicht in Betracht. [...]Damit sich die Person nicht durch Schläge mit dem Kopf gegen die Flugzeugwand oder andere feste Gegenstände selbst verletzt, wird ihr zusätzlich ein modifizierter Sparinghelm übergezogen. Es handelt sich dabei um einen leichten Gummihelm, wie er im Boxsport eingesetzt wird. Die Gesichtspartie wird durch den Helm nicht bedeckt, womit das freie Atmen und auch die Sicht für die betroffene Person gewährleistet ist. Um unvermitteltes lautes Schreien oder Brüllen der Person zu verhindern, wird dieser sodann das Kinn fixiert. Dies geschieht in einer Weise, die das freie Atmen jederzeit gewährleistet. Beginnt die betroffene Person dennoch zu schreien, ist im Sinne einer Ultima Ratio das Abdecken des Mundes vorgesehen. Darunter ist jedoch nicht eine Knebelung zu verstehen, da weder ein Tuch noch sonst ein Knebel in den Mund der betreffenden Person eingeführt wird. Hat die Person Schwierigkeiten, durch die Nase zu atmen, wird eine Abdeckplatte mit einer Öffnung verwendet, die die Mundatmung gewährleistet. Die Abdeckung wird entfernt, sobald die Person sich beruhigt hat oder Anzeichen für eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes ersichtlich sind. Für die meist kurze Zeit der Abdeckung des Mundes besteht die Weisung, die Person dauernd zu beobachten. Verhält sich die Person überhaupt ruhig, so wird die Fixation des Kinns gelöst. Die flexible und den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit entsprechende Handhabung der Regelungen zur Betreuung der auszuschaffenden Person wird durch einen Teamleiter sichergestellt, der die anderen Begleiter anweist und überwacht. [...]
Obwohl mit dem oben beschriebenen Vorgehen - insbesondere den flankierenden Massnahmen - die Gefahr gesundheitlicher Schäden als gering eingestuft wurde und die Ursächlichkeit des Einsatzes von Klebebändern in den beiden tragischen Todesfällen vom 3. März 1999 am Flughafen Kloten bzw. demjenigen vom 1. Mai 1999 am Flughafen Sofia nicht erstellt ist, verzichtet die Kantonspolizei fortan auf den Einsatz solcher Bänder im Gesicht der auszuschaffenden Person.
 
Der plötzlicher Gewahrsamstod ("Sudden In-Custody-Death") und was darüber bekannt ist.
 
Der bereits mehrmals erwähnte "Sudden In-Custody-Death" resp. plötzliche Gewahrsamstod, wird in einem Interview von Pro Asyl mit dem Arzt und Psychotherapeuten Claus Metz im Juni 99 erläutert (Auszug):
Zu den plötzlichen Gewahrsamstoden muss man erklären, dass in insgesamt 148 Fällen in einer neueren Übersichtsarbeit von 1997 festgestellt wurde, dass nach heftigem Kampf Festgenommene sehr leicht ersticken können, teilweise in 58% der Fälle hauptsächlich dadurch, dass sie in einer überstreckten Haltung gefesselt werden - in USA teilweise sogar mit dicht zusammengezogenen Hand- und Fussgelenken. Nach einem Transport von einer halben Stunde musste man dann plötzlich feststellen, dass bei den Gefesselten keine Atem- und Herztätigkeit mehr da ist, also sie einfach erstickt sind aufgrund des erhöhten Sauerstoffbedarfs. Dieser kann etwa 20 mal so hoch sein wie in Ruhe, d. h. etwa 100 Liter pro Minute, [...] wenn man einen Knebel hat, oder wenn man eben in gekrümmter Haltung festgehalten wird, mit dem Gewicht von sechs Polizeibeamten auf sich oder mit überstreckten Armen. [...] Man kennt inzwischen zwei Fälle, 1992 in Amsterdam und 1999 in Wien, wo eben die Nasenatmung alleine nicht ausgereicht hat, um diesen maximal erhöhten Sauerstoffbedarf zu erfüllen. [...] Wenn man diese Untersuchung kennt, dann kann man mit grosser Sicherheit sagen, dass in den dargestellten Festnahmefällen schlicht und einfach eine Erstickung stattgefunden hat. Das wird auch im Allgemeinen von den Gerichtsmedizinern gesagt, nur wenn es direkt um die Fälle geht, dann wird immer ein Herzstillstand konstruiert und postuliert. [...] Es stellt sich die Frage nach Fahrlässigkeit der Polizeibeamten, die an Festnahmen mit derartigem tödlichen Ausgang beteiligt sind. Ein Fahrlässigkeitsvorwurf setzt Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit voraus. In der Presse war unlängst im Zusammenhang mit dem Fall des Erstickungstodes eines in Wien festgenommenen Nigerianers, dem der Mund zugeklebt worden war, der Wiener Polizeipräsident mit dem Ausspruch zitiert: "Unsere Beamten haben den Übergang der hohen körperlichen Aktivitäten des Schüblings in den Todeskampf nicht bemerkt". [...] In Zukunft muss man, denke ich, schon dann von Fahrlässigkeit sprechen, wenn es allein dadurch zu einer lagebedingten Erstickung kommt, dass ein Festgenommener längere Zeit unbeobachtet mit Fesselung in Bauchlage und mit gebeugten Beinen sowie mit auf dem Rücken gefesselten Armen auf dem Boden bleibt, weil, wie gesagt, in den USA festgestellt worden ist, dass dies in 58 % der Fälle nach heftigem Kampf bei heftig nach Luft ringenden Festgenommenen ausreicht, um zu Tode zu kommen. [...]


 
Menschenwürde respektieren
Zwangsweise Ausschaffungen in Staaten mit prekärer Menschenrechtssituation führen bei Auszuschaffenden zwangsläufig zu Verzweiflungsreaktionen. Die Ausschaffungspraxis ist der sichtbarste Ausdruck einer Politik, die auf Abwehr, Abschottung und Abschreckung zielt. Der einzelne Mensch in seiner Angst, Verzweiflung und Unsicherheit wird dieser Politik untergeordnet, um jeden Preis:
In europäischen Ländern sind seit 1991 sieben Todesfälle infolge zwangsweise durchgeführter Ausschaffungen bekannt geworden, vier davon in den letzten zwölf Monaten. Bis heute sind in keinem der Fälle, in denen man Knebelungen angewendet hat, gegen die beteiligten Beamten Anklage erhoben worden, Verfahren werden monate- und jahrelang verschleppt. Richtlinien zum "verhältnismässigen" Einsatz von Zwangsmitteln bieten keine Gewähr, dass künftig Erstickungen während der Ausschaffung ausgeschlossen werden können, da auch in der Vergangenheit Knebelungsverbote unbeachtet blieben.
gruppe augenauf bern

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