Bulletin Nr. 26; Oktober 1999

Allgemeine Schulpflicht gilt in Basel nicht

40 Kinder dürfen nicht zur Schule

"In der Schweiz besteht die allgemeine Schulpflicht" - so steht es im Gesetz; und bis anhin glaubten wir, das gelte für alle Kinder. Aber dem ist nicht so. In Basel dürfen über 40 Kinder nicht zur Schule gehen, weil das kantonale Erziehungsdepartement geschlampt hat.
Selbstverständlich handelt es sich nicht um schweizerische Kinder. Es sind Flüchtlingskinder aus Kosova, die eigentlich im August in die Primarschule hätten eingeschult werden sollen. Und das Problem ihrer Einschulung heisst Geld. Stefan Cornaz, der Vorsteher des Erziehungsdepartements, kann kein Geld für die PrimarschülerInnen locker machen.
Im Gegensatz dazu konnte für 16 Flüchtlingskinder aus Kosova, die im Kindergartenalter sind (Kindergärten unterstehen nicht dem Erziehungsdepartement) eine Finanzierung gefunden werden. Diese Kinder werden in einem Spezialkindsgi mit albanischer Lehrkraft betreut.
Gegen die Ausgrenzung derjenigen Kinder, die in die Primarschule hätten eingeschult werden sollen, haben augenauf Basel und die Gewerkschaft Erziehung in einem gemeinsamen Brief an die Geschäftsprüfungskommission vehement protestiert und die Kommission aufgefordert, sofort aktiv zu werden.
augenauf Basel

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Archiv

URL dieser Seite