Bulletin Nr. 24; Mai 1999

Verletzung der Menschenwürde in Winterthur

In Winterthur haben am 23. September 1998 vier Jugendliche beobachtet, wie vier Zivilpolizisten (drei Männer und eine Frau) zwei dunkelhäutige Menschen kontrollierten: Das ganze passierte auf dem Trottoir der Technikumsstrasse, unmittelbar vor dem Technikum. Die beiden Männer mussten sich dort in aller Öffentlichkeit vollständig ausziehen. Sie mussten ihre Taschen leeren, die Jacken abziehen, Pullis, Hemd und Unterhemd sowie Hosen und Unterhosen bis zu den Schuhen runterlassen. Je ein Polizist durchsuchte daraufhin je einen der Männer, die anderen beiden Beamten (ein Mann und eine Frau) schauten derweil zu. Nachdem offensichtlich nichts gefunden wurde, konnten sich die beiden Männer wieder anziehen und wurden laufen gelassen. Die Szene haben auch noch andere PassantInnen mitbekommen, allderdings hat niemand bei der Polizei gegen die menschenunwürdige Behandlung protestiert. Ein Informant von augenauf, der von dem Vorfall hörte, liess via eines Reporters bei der Winterthurer Polizei nachfragen. Dort hiess es, einer der Kontrollierten hätte Kokain im Mund gehabt, dieses aber bei der Kontrolle sofort runtergeschluckt. Als dann die Polizei seine Taschen durchsuchen wollte, hätte er sofort die Hosen runtergelassen. Dies sei eine bekannte Masche der dealenden Asylbewerber, um die Polizei als brutal hinzustellen.
Dass polizeiliche Willkür und Vermutungen über angebliche Dealeraktivitäten massive Folgen für die Betroffenen haben, belegen auch Zahlen der kantonalen Fremdenpolizei. Im Zuge der neuen Winterthurer Repressionspolitik gegen AusländerInnen ist in der Eulachstadt 1998 74 Ausländern der Zugang zur Stadt verboten worden. Dabei soll es sich vor allem um schwarzafrikanische Menschen gehandelt haben. Wer trotz Rayonverbot in der Stadt erwischt wird, dem drohen gemäss Zwangsmassnahmen im Ausländergesetz Ausschaffungshaft oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.

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