Bulletin Nr. 23; Dezember 1998

Kein Hinweis auf ein vorwerfbares Fehlverhalten

Auf der Flucht erschossen
Dutzende von Kantonspolizisten stoppten im Rahmen eines grossangelegten Ermittlungsverfahrens wegen Drogenhandels ein Taxi und einen weiteren Personenwagen. Während die Insassen des Taxis festgenommen werden konnten, gelang den zwei Männern im anderen Auto die Flucht. Mehrere Polizeiautos, davon mindestens eines mit Blaulicht und Cis-Gis-Horn, folgten dem Fluchtfahrzeug. Nach etwa drei Kilometern hielten die Flüchtenden im alten Ortsteil von Bonstetten und versuchten, die Flucht zu Fuss fortzusetzen. Die Polizisten fuhren dem Beifahrer mit einem Auto ins Bein und nahmen ihn fest. Der Fahrer flüchtete talwärts. Nach Angaben des Bezirksanwaltes Oertle handelte es sich bei diesem Mann um den Kopf der Bande, was die Polizisten im Einsatz gewusst hätten. Drei Männer folgten dem Flüchtenden und riefen ihm wiederholt zu, er solle anhalten. Als dieser nicht reagierte, nahmen sie Schiessposition ein und feuerten aus 30 bis 50 Metern mehrere Male auf die Beine des Flüchtenden.
Wie Oertle weiter mitteilt, haben die Befragungen der drei Polizisten noch am gleichen Abend keinen Hinweis auf ein «vorwerfbares Fehlverhalten» gegeben. So wie es aussehe, hätten die Polizisten der Situation angemessen gehandelt, zumal dem Flüchtenden schwere Delikte zur Last gelegt worden seien. Der Vorfall zeige aber, wie schwierig es sei, aus dieser Distanz ein sich bewegendes Ziel zu treffen. Bei den drei Schützen habe es sich um erfahrene Beamte im Alter von etwa 40 Jahren gehandelt.
Laut Polizei haben die Polizisten nach Warnrufen auf die Beine des Flüchtenden gezielt, ihn jedoch tödlich getroffen. Ein Bezirksanwalt rechtfertigte die Schüsse der Polizei: Die Beamten hätten ihre Aufgabe nicht erfüllen können, ohne zur Waffe zu greifen; überdies hätten sie Warnrufe abgegeben. Zurzeit sehe er keinen Grund für eine Strafuntersuchung. (NZZ/TA 10.7.98)

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