Bulletin Nr. 23; Dezember 1998
Kein Hinweis auf ein vorwerfbares Fehlverhalten
Auf der Flucht erschossen
Dutzende von Kantonspolizisten stoppten im Rahmen eines grossangelegten
Ermittlungsverfahrens wegen Drogenhandels ein Taxi und einen weiteren
Personenwagen. Während die Insassen des Taxis festgenommen werden konnten,
gelang den zwei Männern im anderen Auto die Flucht. Mehrere Polizeiautos,
davon mindestens eines mit Blaulicht und Cis-Gis-Horn, folgten dem
Fluchtfahrzeug. Nach etwa drei Kilometern hielten die Flüchtenden im alten
Ortsteil von Bonstetten und versuchten, die Flucht zu Fuss fortzusetzen.
Die Polizisten fuhren dem Beifahrer mit einem Auto ins Bein und nahmen ihn
fest. Der Fahrer flüchtete talwärts. Nach Angaben des Bezirksanwaltes
Oertle handelte es sich bei diesem Mann um den Kopf der Bande, was die
Polizisten im Einsatz gewusst hätten. Drei Männer folgten dem Flüchtenden
und riefen ihm wiederholt zu, er solle anhalten. Als dieser nicht
reagierte, nahmen sie Schiessposition ein und feuerten aus 30 bis 50 Metern
mehrere Male auf die Beine des Flüchtenden.
Wie Oertle weiter mitteilt, haben die Befragungen der drei Polizisten noch
am gleichen Abend keinen Hinweis auf ein «vorwerfbares
Fehlverhalten» gegeben. So wie es aussehe, hätten die Polizisten der
Situation angemessen gehandelt, zumal dem Flüchtenden schwere Delikte zur
Last gelegt worden seien. Der Vorfall zeige aber, wie schwierig es sei, aus
dieser Distanz ein sich bewegendes Ziel zu treffen. Bei den drei Schützen
habe es sich um erfahrene Beamte im Alter von etwa 40 Jahren gehandelt.
Laut Polizei haben die Polizisten nach Warnrufen auf die Beine des
Flüchtenden gezielt, ihn jedoch tödlich getroffen. Ein Bezirksanwalt
rechtfertigte die Schüsse der Polizei: Die Beamten hätten ihre Aufgabe
nicht erfüllen können, ohne zur Waffe zu greifen; überdies hätten sie
Warnrufe abgegeben. Zurzeit sehe er keinen Grund für eine
Strafuntersuchung. (NZZ/TA 10.7.98)
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