Bulletin Nr. 22; September 1998

Protokolle aus dem Transit

 
Dezember 1996: Erster Besuch im Transitraum
In Begleitung eines Rechtsanwaltes gelingt es mir das erste Mal, in den Transitraum des Flughafens Kloten zu gelangen. Meine ersten Eindrücke der Bedingungen:
Wir haben mit 5 Personen gesprochen, weil der Klient des Anwaltes kaum französisch versteht. Der ganze Transit A und B steht tagsüber zur Verfügung. Um 8 Uhr müssen sich die Leute bei der Polizei melden. Sie erhalten 3 Coupons: Frühstück Fr. 11.–, Mittagessen Fr. 25.–, Nachtessen Fr. 11.–. Wer raucht, kann mit diesen Bons auch Zigaretten kaufen, hat dann aber weniger Geld fürs Essen. Es gibt kein zusätzliches Taschengeld, also keine Möglichkeit zu telefonieren, Zeitungen zu kaufen. Auch kein Radio, kein TV. Keine Information über Rechte und Kontakte.
Frauen haben ein «Einzelzimmer» (ca. 4 Quadratmeter) im sogenannten Hotel im Transit. Dieses wird ab 20 Uhr geschlossen. Das Zimmer kann mit einem Schlüssel von innen verschlossen werden. Duschen ist im Korridor täglich möglich. Am Morgen muss das Zimmer geräumt werden, ein kleiner Abstellraum für Gepäck steht zur Verfügung. Kein Tageslicht. (Habe ich selbst gesehen). Die Männer haben einen Schlafraum mit Kajütenbetten (ehemaliger Andachtsraum). Duschen ist ebenfalls möglich. Es besteht absolut keine Möglichkeit, je an die frische Luft zu kommen.
An diesem Tag waren etwa 12 Leute da. Sie sassen zwischen 2 und 11 Tagen im Transit fest. Es wechsle ständig. Es wird geklagt, dass die Leute mit der Polizei Verständigungsschwierigkeiten haben (Sprache).
 
Einige Tage später
Auf Wunsch einer anderen Organisation möchte ich einen Mann im Transit besuchen. Ich solle zwischen 11 und 12 Uhr in die Telefonzelle im Transit anrufen. Niemand nimmt ab, oder es wird sofort wieder aufgehängt. Ich rufe die Grenzpolizei an. Der Chef selber gibt mir nach einigem Hin und Her (wie kommen Sie denn an diesen Namen etc.) Auskunft. Herr X habe den Transit verlassen und sei in die Schweiz eingereist. Das wird mir nachher vom UNHCR bestätigt.
 
your daddy isn’t your daddy, but your daddy doesn’t know
25. Juni 1997: A. ruft an: Im Transit seien ein Mann und ein kleines Kind hängengeblieben, die Einreise werde verweigert. Er gibt mir die Telefonnummer eines Automaten. Der Kontakt kommt zustande, eine Vollmacht wird herausgefaxt.
Nach Erkundigungen bei der Asylpolizei und beim Bundesamt stellt sich heraus, dass die Behörden nicht glauben, dass der Vater der Vater des Kindes und der Mann seiner Frau sei. Die Frau befindet sich seit einigen Monaten als Asylsuchende in der Schweiz. Ein Namenproblem: viele afrikanische Paare tragen nicht einen gemeinsamen Familiennamen, sondern den Namen ihrer Herkunftsfamilie. Weil Herr D. in seinem Land untertauchen musste, hat er den Namen seiner Ehefrau angenommen. Zitat BFF: «Das ist kompliziert, das Kind ist echt und wird eingelassen, der Vater ist vermutlich der Bruder der Frau und muss zurück.»
Beim Besuch am nächsten Tag im Transit finde ich einen verzweifelten, verstörten Vater und ein hustendes, kränkelndes Kind von zweieinhalb Jahren vor. Sie sind am 23. Juni angekommen und haben ein Asylgesuch gestellt. Die Einreise wurde ihnen vorerst verweigert. Im lärmigen Warteraum des Transits ist ein ruhiges Gespräch fast unmöglich. Das Kind ist ungeduldig, will den Vater nicht sprechen lassen. In der Nursery können wir es nicht allein lassen, immerhin dürfen wir dort bleiben. Ich erkläre Herrn Z. was ich bis jetzt vernommen habe.
Er schüttelt nur noch den Kopf und hält die Hände vors Gesicht. Immerhin unterstellt ihm das BFF, dass er seit Jahren mit seiner Schwester im Inzest lebt und ein Kind hat. Ich verspreche ihm, dass ich eine Beschwerde gegen die Zuweisung des Transits als Aufenthaltsort für 18 Tage einreichen will. Am nächsten Morgen ruft er an und verlangt eine Blutprobe (zur Feststellung der Vaterschaft). Ich faxe dies dem Bundesamt und erkundige mich nach der Dauer und den Kosten beim Rechtsdienst der Universität: 4 bis 6 Wochen, ca. 3’000 Franken.
Die Beschwerde bei der Rekurskommission wird eingereicht, ist aber nicht mehr zu behandeln, weil die Einreise für beide bewilligt wird. Trotzdem gibt es eine teilweise Gutheissung mit Entschädigung, da der Aufenthalt im Transit für ein kleines Kind zu lange gedauert hätte.
 
Transit – eine Wochenendfortsetzungsgeschichte
10. Oktober 1997, 21 Uhr. Telefon von Frau in Zürich, spricht hiesig. Mann ist Zairer, nicht zuhause. Jemand sei im Transit hängengeblieben, sie habe keine Ahnung wie und was. Im privaten Telefonverzeichnis habe sie meine Nummer gefunden.
22 Uhr. Telefon vom Flughafen. Ein Mann von Paris, nachmittags gelandet, jetzt in der Ankunft, wollte Cousin abholen. Dieser werde im Transit festgehalten. Er brauche dringend einen Anwalt, der Weiterflug nach Belgrad sei um 11 Uhr am nächsten Tag, dabei wollte sein Cousin in der Schweiz Asyl beantragen, die Polizei nehme das aber nicht an, weil er ein Visum nach Serbien habe. Er will ein Taxi nehmen, um mit mir zu sprechen.
22.15 Uhr. Telefon aus dem Transit. «Je suis le colonel» schnarrt es. «Wie Bitte?» «Oui, colonel de l’armée de l’ancien président.» Das Visum nach Belgrad sei das einzige erhältliche in Afrika. Er werde überall gesucht, das Regime Kabila bringe alle Kader um.
23.15 Uhr. Das Taxi kommt mit dem Cousin aus Paris an. Er leert einen DHL-Umschlag aus: Dokument, ID, Fotos. Dazu eine Geschichte in allen Details. Ich erkläre ihm, dass ich ein Problem habe: Ich kann nicht einen verantwortlichen ranghohen Vertreter des Mobutu-Regimes vertreten. Er begreift und sagt: Wenn diese Leute Verbrechen begangen haben, sollen sie vor Gericht gestellt werden, aber nicht einfach lautlos ohne Zeugen getötet werden. Ich bin bereit, den Flug nach Belgrad zu stoppen und einen Anwalt zu vermitteln.
11. Oktober 1998, 7.55 Uhr. Fax an Asylbüro im Flughafen Kloten: Vollmacht zum unterschreiben lassen und Asylgesuch mit vollständigem Namen und Foto.
8.00 Uhr. Telefon an Asylbüro: Keine Antwort, sie haben Rapport. Der Beamte der Flughafenpolizei rät mir, so schnell wie möglich die Dokumente zu bringen.
8.15 Uhr. Telefon an Flughafenpfarrer. Es seien mehrere solche mit Visa nach Belgrad angekommen. Belgrad schicke die Leute wieder zurück.
Der Colonel sollte anrufen, tut es aber nicht. Der Cousin hat Angst, er werde schon festgehalten. Er nimmt ein Taxi zum Bahnhof, um die Ausweise zu bringen.
9.20 Uhr. Telefon vom Colonel: Sein Asylgesuch werde nicht angenommen. Die Polizei wolle ihn jetzt ins Flugzeug bringen. Ich will den Polizisten sprechen. Dieser sagt, der Mann sei bereit abzufliegen. Ich sage ihm, dass der Beamte im Asylbüro orientiert sei, das Asylgesuch ist gestellt. Er funkt dorthin. Ja, das stimme.
9.30 Uhr. Telefon vom Chef Asylbüro: Das sei jetzt widersprüchlich, der Mann sei doch bereit gewesen, weiterzufliegen. Ich sage ihm, dass er vor 10 Minuten am Telefon erklärt habe, dass er Asyl beantrage. «Ja, dann nehmen wird das jetzt halt an.» Die kämen ja doch nach drei Stunden wieder retour aus Belgrad.
11 Uhr. Telefon an Asylbüro: Ich nenne den Namen des Cousins, der die Dokumente bringe.
14 Uhr. Der Cousin kommt zurück. Er habe das Zeug abgeben können, aber eine Quittung hätten sie ihm nicht gegeben.
15.30 Uhr. Telefon aus dem Transit: Der Anwalt ist beim Colonel. Ich werde auch noch verlangt: Ein Journalist aus Brazzaville braucht Hilfe, sein Asylgesuch ist deponiert. Ich sage ihm, er solle sich an das Beratungsbüro wenden.
17.30 Uhr. Der Zuweisungsentscheid des BFF zum Transit kommt, die erste Befragung ist schon morgen um 8 Uhr.
 
Unbegleitetes Flüchtlingskind (5-jährig) im Transit
Mitte November 1997. 14 Uhr. Notruf am Telefon
15 Uhr. Ich treffe die Leute. Herr N. ist gestern Abend mit dem Zug von Paris-Banlieu nach Zürich gekommen. Er sucht sein Kind S. Er weiss nur, dass S. im Transit Kloten allein gelassen wurde.
Vorgeschichte: N. lebt seit 15 Jahren in Paris und hat dort eine Aufenthaltsbewilligung. Die Mutter ist seit zwei Jahren Asylbewerberin, die beiden warten auf die notwendigen Papiere für eine Heirat. Zwei Kinder von ihr sind in Frankreich schon angemeldet. S., das gemeinsame Kind der beiden, lebte bei den Eltern der Mutter. Es hätte jetzt in Begleitung einer jungen Frau nach Lyon kommen sollen, mit falschem Namen als Kind dieser Frau. Vor 14 Tagen wurde den beiden in Lyon die Einreise verweigert. Irgend etwas mit dem Alter des Kindes stimmte nicht, und auf Befragung sagte der Junge seinen richtigen Namen. Zurück nach Zürich-Transit. Gestern erhält der Vater einen Telefonanruf vom Bruder der jungen Frau: Diese sei weitergereist nach Schweden, das Kind sei allein in Zürich. Hals über Kopf stopft N. alle Papiere in eine Tasche und fährt nach Zürich-Flughafen, und starrt durch alle möglichen Fenster, ob er irgendwo sein Kind finde.
15.15 Uhr. Telefon an Flughafenpfarrer: Er ist mit den Angehörigen der Luxor-Opfer beschäftigt. Telefon an Asylbüro: Die Frau am Telefon erklärt, sie sage gar nichts, ich solle mich ans BFF wenden.
15.35 Uhr. Nach diversen Versuchen, jemanden im BFF zu erreichen, kriege ich einen Beamten ans Telefon, mit dem ich auch schon zu tun hatte. Er hört zu und lacht dann. Ja, diese Geschichte kenne er genau, wo denn dieser Vater jetzt sei? «Hier in Zürich, sie können mit ihm sprechen.» Er bestätigt: Das Kind S. sei allein eingereist. Die Frau wurde als mögliche Kinderhändlerin/Schlepperin verdächtigt. Er könne nicht sagen, wo das Kind sich jetzt befinde. Er muss zuerst die Organisation anrufen, die die Verantwortung übernommen hat. Dem Kind gehe es gut.
16.30 Uhr. Telefon von Asylorganisation: Der zuständige Beamte für unbegleitete Flüchtlingskinder. Ich wiederhole alle Angaben, zähle die mitgebrachten Papiere auf (Pass, Geburtsschein des Kindes, der Mutter und des Vaters). Er lädt uns ein, sofort zusammenzukommen, um alles zu besprechen.
17 Uhr. Der Beamte ist sichtlich bewegt von der Geschichte. Das Kind sei schon in einer aus dem Kongo stammenden Pflegefamilie untergebracht und bei der Vormundschaftsbehörde angemeldet. Es gehe ihm gut, es sei mit dem gleichaltrigen Kind der Familie in der Krippe. Er schaut den Pass an und bestätigt: Ja, ja, das ist er... Trotzdem, er könne uns den Aufenthaltsort nicht sagen, der Chef komme jetzt noch vorbei. Im Gespräch erfahren wir, dass die Flughafenpolizei das Kind zur «Einreise» nach Kreuzlingen gebracht habe. Danach erscheint der Chef persönlich und erklärt dem schon ziemlich geknickten Vater etwas über internationale Beziehungen etc. Fazit: Das Kind kann nur auf offiziellen Wegen aus der Obhut der Behörden nach Frankreich einreisen. Er will alles arrangieren in Paris. Den Aufenthaltsort von S. kann er nicht preisgeben, weil der Vater keinen Beweis der Vaterschaft vorlegen kann.
18 Uhr. N. und ich gehen nach Hause. Er muss übermorgen um 4 Uhr zur Arbeit. Regale auffüllen. Er will diesen Job nicht verlieren. Morgen um 10 Uhr soll er nochmals zum Chef für genaue Angaben wie Adresse in Paris etc.
Mehr als einen Monat später. 7 Uhr. Herr N. kommt von Paris an. Wir gehen erst mal nach Hause, um die Blutentnahme zu organisieren.
8 Uhr. Telefon an Polizei. Der Arzt wird zurückrufen.
9 Uhr. Der Dienstarzt vom Institut für Rechtsmedizin ruft an. Er kann auf der Tour zu uns nach Hause kommen.
9.05 Uhr. Ich rufe die Pflegefamilie an. Wir dürfen nach der Blutentnahme vorbeikommen.
9.30 Uhr. Der Arzt ist schon da. Das Ganze dauert mit Foto und Befragung ca. eine halbe Stunde.
10.15 Uhr. Wir machen uns auf den Weg zur Pflegefamilie. Herr N. ist ziemlich aufgeregt und gespannt, wie S. reagieren wird. S. ist anfangs etwas scheu, er spricht nur ganz leise. Der Vater ist ziemlich gerührt. Auf den vielen Fotos erkennt S. seine Brüder, die Grosseltern, die Mutter und Cousinen, er nennt auch die Namen. Die beiden Kinder spielen bald wieder miteinander. Die Pflegemutter sollte Einkäufe machen und fragt, ob sie uns S. jetzt mitgeben könne? Komische Situation. Ja, natürlich kann sie das. Sie erklärt auch, dass sie S. längstens bis Ende Januar in Pflege behalten kann., Wir gehen alle zusammen weg. Auf dem Weg zum Bus fliegt ein Flugzeug relativ tief über uns. S. drückt sich ängstlich an den Vater. Die Frau erzählt, dass S. jedesmal, wenn er einen weissen Mann sieht, fragt: Police, police?
14 Uhr. Wir machen einige Einkäufe, dann fahren wir mit dem Tram bis zum Bürkliplatz, weil so schönes Wetter ist. Wir spazieren über die Quaibrücke. Wieder ein Flugzeug, nur ein Helikopter. S. runzelt die Stirn und versucht sich zu verstecken.
15.30 Uhr. Wir gehen nach Hause. S. entdeckt Spielsachen in der Stube. Er taut jetzt auf und beginnt auch lauter zu sprechen. Beim Essen will S. zweimal nachgeschöpft haben. Nach dem Essen geht er wieder spielen. Herr N. und ich diskutieren weiter. Er ruft die Pflegefamilie an. Er und S. können dort schlafen, damit der Kleine nicht schon wieder ein neues Bett hat. Wir telefonieren mit der Mutter in Paris.
18 Uhr. Ich lasse die beiden allein auf den Weg. Herr N. wird morgen um 14 Uhr kommen, er lässt etwas Gepäck da. Er muss ca. 16 Uhr auf den Zug nach Paris.
Am nächsten Tag. 14 Uhr. Herr N. kommt an. Er erzählt, wie er die Zeit mit S. verbracht hat. Ein bisschen weniger traurig als letztes Mal geht er allein zum Bahnhof.
Kommentar. S. muss beim Aufenthalt im Transit und dem Hin- und Herfliegen ziemlich traumatisiert worden sein. Die Pflegemutter glaubt, er sei fast zwei Wochen im Transit gewesen. Nachdem es der Familie nicht möglich ist, das Pflegeverhältnis länger als bis Ende Januar weiterzuführen, sollte S. so schnell als möglich nach Paris zu den Eltern gehen können. Ein weiterer Familienwechsel hier muss vermieden werden.
Nachtrag, Ende Februar. Etwa Mitte Januar steht das Resultat des Vaterschaftsnachweises fest: 99,9908 oder so Prozent, er ist der Vater. Trotzdem harzt es in Frankreich mit der Einreise. Es sind unterdessen unzählige Organisationen mit dem «Fall» beschäftigt. Die Pflegefamilie in Zürich kann nicht mehr längere Zeit weitermachen. Am Samstag Morgen ist der Vater gekommen und ist zusammen mit dem Kind nach Paris gereist, ohne Problem. Er hatte den Pass für das Kind dabei.
 
Die Transitfalle
Frau N. ist eine zierliche, ältere Frau aus einer afrikanischen Hauptstadt, reiseunerfahren, ein einziges Mal war sie in jungen Jahren in Europa mit ihrem Mann, der kurz darauf in politischen Wirren ums Leben kam. Politische Umstürze haben mehrfach ihr Leben massiv verändert.
Wieder muss sie überstürzt, ohne Begleitung, alles hinter sich lassen. Ihre erwachsenen Kinder befinden sich in verschiedenen Ländern. Die Flucht nach Europa wird ihr grosses Abenteuer. Kinshasa-Zürich-Paris. Soweit geht alles gut, nur wird ihr dort die Einreise verweigert.
Zurück nach Zürich Transit. Sie versteht kaum mehr, was mit ihr geschieht. Sie ist sehbehindert, spricht wenig französisch, sie ist verloren in der Hektik des Transits.
Ja, was geschieht denn mit Transitflüchtlingen, deren Zielland nicht die Schweiz war? Im nächsten Flugzeug dorthin zurück, wo die Flucht begann! Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Rückflug zu gewährleisten, und haften für alle Kosten. Der einzige Ausweg wäre ein Asylgesuch im Transit. Einigen gelingt dies, andere – wir wissen nicht wie viele – verschwinden lautlos. Die Grenzpolizei versucht aktiv, z.B. durch Fehlinformation, die Leute daran zu hindern, ein Gesuch zu stellen. Ohne Rechtsbeistand von aussen ist es schwierig. Ohne Telefonkontakt einen Rechtsbeistand zu finden, ist fast unmöglich.
Frau N. schaffte es nicht einmal, mit der Familie zu telefonieren. Andere Flüchtlinge im Transit haben geholfen. Eine Stunde vor Abflug war das Asylgesuch notiert. Drei Tage später wurde die Einreise bewilligt, sieben lange Tage dauerte der Schrecken.
 
 
Eine wahre Geschichte
Sie sitzt – seit Wochen – auf einem Klappstühlchen am Neumühlequai, vis-à-vis der Fremdenpolizei. Ans Geländer geknüpft vier schwarz beschriftete Tücher. Still und ausdauernd ist ihr Protest. Sie kämpft um die Rückkehr des Vaters ihres Kindes. Kaum eine bleibt stehen, kaum einer fährt langsamer vorbei. Frau L. kümmert es nicht, sie sitzt, täglich, bei jedem Wetter.
Bewundernswert?
– Nein, Herr Funktionär, das ist die Verzweiflung, Herr Funktionär, und wenn schon, wie Sie sagen, Handlungsbedarf besteht, warum handeln Sie nicht?


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