Bulletin Nr. 19; September 1997

EJPD “Aktionsprogramm Innere Sicherheit 1994” 28.1.94

Das EJPD Aktionsprogramm Innere Sicherheit 1994 wird Stück für Stück umgesetzt. Wir dokumentieren es an dieser Stelle deshalb noch einmal.

Beitrag der Bevölkerung: Innere Sicherheit bleibt ... unerreichbar, wenn nicht auch die ganze Bevölkerung einen angemessenen Beitrag leistet. Dieser Beitrag lässt sich wie folgt umschreiben: Jede Einwohnerin, jeder Einwohner unseres Landes ist für die eigene Sicherheit persönlich verantwortlich. Es muss von jeder Person erwartet werden können, dass sie sich nicht bewusst einer Gefahr für ihre Sicherheit aussetzt. Darüber hinaus ist sie auch gehalten, gewisse Vorbeugungsmassnahmen zu treffen. Dies ist keinesfalls als Aufforderung, sich einzubunkern und zu bewaffnen, zu verstehen. Es geht lediglich darum, zumutbare und tragbare Vorkehrungen zu treffen, um die Risiken für die eigene Sicherheit abzubauen. Zu dieser Eigenverantwortung tritt auch eine Mitverantwortung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sieht ein Passant oder ein Nachbar, dass eine Person in eine Notsituation gerät, dann ist er aufgerufen, entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten Hilfe zu leisten, zu holen oder anzufordern. Wenn diese mitmenschliche Solidarität und Sozialkontrolle funktioniert, kann dies in einem Quartier oder einer ganzen Ortschaft das Sicherheitsgefühl erheblich stärken (S. 15).
Massnahmen gegen illegale Migration: Die Projektgruppe gegen die illegale Migration wird vor allem vom BfA und BFF geprägt. Sie umfasst Projekte mit vorbeugenden und abwehrenden Massnahmen. Dabei soll v.a. auf zwei Punkte Wert gelegt werden: dass auch die abgewiesenen Asylbewerber und andere Ausländer ohne Aufenthaltsrecht möglichst ohne direkten Zwang und in Würde in ihre Herkunftsländer zurückreisen können und dass ihnen dort eine echte Chance der Wiedereingliederung eröffnet wird (S. 19).

Projekte mit erster Priorität (S. 20):
- Massnahmen gegen die illegale Migration
- Massnahmen gegen straffällige Ausländer
- Abschluss von Rückübernahmeabkommen
- Schaffung zusätzlicher Haft- und Internierungsplätze
- Dubliner Erstasylabkommen

Massnahmen im Bereich des Strafvollzuges und des Gefängniswesens. Wirkung auf die innere Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung: Die rasche Erhöhung des Platzangebotes im Bereich der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Untersuchungshaft sowie im Strafvollzug wird die Bevölkerung beruhigen. Damit können fremdenfeindliche und rechtsextremistische Tendenzen gegenüber ausländischen Bevölkerungsgruppen eingedämmt werden. Das Ansehen des Rechtsstaates wird gestärkt, indem die Bürgerin und der Bürger wieder sicher sein können, dass nicht nur sie als Parksünderin oder Kleindeliquent sanktioniert werden, sondern eben auch der Drogenhändler. Zudem müssen die baulichen Voraussetzungen im Strafvollzug derart sein, dass das Ziel der Resozialisierung tatsächlich erreicht werden kann, denn Resozialisierung ist ein entscheidender Beitrag zur Erhaltung der inneren Sicherheit. (S. 29)
Massnahmen gegen unkontrollierte Wanderungen: Die Visumsabkommen mit Polen, Slowenien und Kroatien verankern den Grundsatz, dass neben den eigenen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auch Drittausländer mit unbefugtem Aufenthalt zurückzunehmen sind. Dies ist namentlich der Fall, wenn der illegal anwesende Ausländer zuvor im Besitz eines Visums oder eines Aufenthaltstitels des anderen Vertragsstaates war (S 39).
Wirksame Bekämpfung der illegalen Migration: Art. 23 Abs. 2 ANAG muss als lückenhaft betrachtet werden, da die rechtswidrige Ausreise nicht erfasst ist und sich die Strafdrohung nur auf eine zum Nachteil der Schweiz begangene Tat bezieht. Mit der Schaffung einer neuen Sektion «Migration, Innere Sicherheit, Strategien» (MISS) wird dem zunehmenden Einfluss internationaler Entwicklungen auf die innere Sicherheit Rechnung getragen. Die Sektion dient der Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Missbrauchs von Reisedokumenten, sie bereitet Instrumente für eine systematische Erfassung und Analyse des Modus operandi der organisierten Schleusertätigkeit vor und erarbeitet Risikoprofile. Die Sektion MISS schafft die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem systematischen internationalen Informationsaustausch über illegale Wanderbewegungen und die betrügerischen Praktiken des Menschenschmuggels. Sie besorgt den zweckmässigen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen inländischen und ausländischen Stellen. Im weiteren soll der Einzug von Falschdokumenten geregelt und die Grundlage geschaffen werden, dass unwahre Angaben im Einreise- und Aufenthaltsbewilligungsverfahren sanktioniert und missbräuchliche Einladungsschreiben verhindert werden können (S. 40).

ANAG-Teilrevision: Beförderungsunternehmen sollen einen Beitrag zur Verhinderung der illegalen Migration leisten. Unternehmen, die gewerbsmässigen Personentransport betreiben, werden deshalb zu minimalen Sorgfaltspflichten angehalten (Prüfung der Reisedokumente, kein Transport von Personen mit ungenügenden Reisedokumenten) (S. 41).
- Elektronische Verarbeitung der Visumsanträge
- Bekämpfung von Ausweis- und Visumsfälschungen
- Teilrevision Verordnung über Einreise und Anmeldung der Ausländer
BFF, neue Projekte 1994:
- Multi- und bilaterale Rückübernahmeabkommen.
- Förderung der freiwilligen Rückkehr
- Schaffung zusätzlicher Haft- und Internierungsplätze
- Dubliner Erstasylabkommen (S. 56)

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