Bulletin Nr. 19; September 1997
EJPD “Aktionsprogramm Innere Sicherheit 1994” 28.1.94
Das EJPD Aktionsprogramm Innere Sicherheit 1994 wird Stück für
Stück umgesetzt. Wir dokumentieren es an dieser Stelle deshalb noch einmal.
Beitrag der Bevölkerung: Innere Sicherheit bleibt ... unerreichbar, wenn
nicht auch die ganze Bevölkerung einen angemessenen Beitrag leistet. Dieser
Beitrag lässt sich wie folgt umschreiben: Jede Einwohnerin, jeder Einwohner
unseres Landes ist für die eigene Sicherheit persönlich verantwortlich. Es
muss von jeder Person erwartet werden können, dass sie sich nicht bewusst
einer Gefahr für ihre Sicherheit aussetzt. Darüber hinaus ist sie auch
gehalten, gewisse Vorbeugungsmassnahmen zu treffen. Dies ist keinesfalls
als Aufforderung, sich einzubunkern und zu bewaffnen, zu verstehen. Es geht
lediglich darum, zumutbare und tragbare Vorkehrungen zu treffen, um die
Risiken für die eigene Sicherheit abzubauen. Zu dieser Eigenverantwortung
tritt auch eine Mitverantwortung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Sieht ein Passant oder ein Nachbar, dass eine Person in eine Notsituation
gerät, dann ist er aufgerufen, entsprechend seinen persönlichen
Möglichkeiten und Fähigkeiten Hilfe zu leisten,
zu holen oder anzufordern. Wenn diese mitmenschliche Solidarität und
Sozialkontrolle funktioniert, kann dies in einem Quartier oder einer ganzen
Ortschaft das Sicherheitsgefühl erheblich stärken (S. 15).
Massnahmen gegen illegale Migration: Die Projektgruppe gegen die illegale
Migration wird vor allem vom BfA und BFF geprägt. Sie umfasst Projekte mit
vorbeugenden und abwehrenden Massnahmen. Dabei soll v.a. auf zwei Punkte
Wert gelegt werden: dass auch die abgewiesenen Asylbewerber und andere
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht möglichst ohne direkten Zwang und in Würde
in ihre Herkunftsländer zurückreisen können und dass ihnen dort eine echte
Chance der Wiedereingliederung eröffnet wird (S. 19).
Projekte mit erster Priorität (S. 20):
- Massnahmen gegen die illegale Migration
- Massnahmen gegen straffällige Ausländer
- Abschluss von Rückübernahmeabkommen
- Schaffung zusätzlicher Haft- und Internierungsplätze
- Dubliner Erstasylabkommen
Massnahmen im Bereich des Strafvollzuges und des Gefängniswesens. Wirkung
auf die innere Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung: Die
rasche Erhöhung des Platzangebotes im Bereich der Vorbereitungs-,
Ausschaffungs- und Untersuchungshaft sowie im Strafvollzug wird die
Bevölkerung beruhigen. Damit können fremdenfeindliche und
rechtsextremistische Tendenzen gegenüber ausländischen Bevölkerungsgruppen
eingedämmt werden. Das Ansehen des Rechtsstaates wird gestärkt, indem die
Bürgerin und der Bürger wieder sicher sein können, dass nicht nur sie als
Parksünderin oder Kleindeliquent sanktioniert werden, sondern eben auch der
Drogenhändler. Zudem müssen die baulichen Voraussetzungen im Strafvollzug
derart sein, dass das Ziel der Resozialisierung tatsächlich erreicht werden
kann, denn Resozialisierung ist ein entscheidender Beitrag zur Erhaltung
der inneren Sicherheit. (S. 29)
Massnahmen gegen unkontrollierte Wanderungen: Die Visumsabkommen mit Polen,
Slowenien und Kroatien verankern den Grundsatz, dass neben den eigenen
Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auch Drittausländer mit
unbefugtem Aufenthalt zurückzunehmen sind. Dies ist namentlich der Fall,
wenn der illegal anwesende Ausländer zuvor im Besitz eines Visums oder
eines Aufenthaltstitels des anderen Vertragsstaates war (S 39).
Wirksame Bekämpfung der illegalen Migration: Art. 23 Abs. 2 ANAG muss als
lückenhaft betrachtet werden, da die rechtswidrige Ausreise nicht erfasst
ist und sich die Strafdrohung nur auf eine zum Nachteil der Schweiz
begangene Tat bezieht. Mit der Schaffung einer neuen Sektion «Migration,
Innere Sicherheit, Strategien» (MISS) wird dem zunehmenden Einfluss
internationaler Entwicklungen auf die innere Sicherheit Rechnung getragen.
Die Sektion dient der Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Missbrauchs
von Reisedokumenten, sie bereitet Instrumente für eine systematische
Erfassung und Analyse des Modus operandi der organisierten
Schleusertätigkeit vor und erarbeitet Risikoprofile. Die Sektion MISS
schafft die Voraussetzungen zur Teilnahme an einem systematischen
internationalen Informationsaustausch über illegale Wanderbewegungen und
die betrügerischen Praktiken des Menschenschmuggels. Sie besorgt den
zweckmässigen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen inländischen
und ausländischen Stellen.
Im weiteren soll der Einzug von Falschdokumenten geregelt und die Grundlage
geschaffen werden, dass unwahre Angaben im Einreise- und
Aufenthaltsbewilligungsverfahren sanktioniert und missbräuchliche
Einladungsschreiben verhindert werden können (S. 40).
ANAG-Teilrevision: Beförderungsunternehmen sollen einen Beitrag zur
Verhinderung der illegalen Migration leisten. Unternehmen, die
gewerbsmässigen Personentransport betreiben, werden deshalb zu minimalen
Sorgfaltspflichten angehalten (Prüfung der Reisedokumente, kein Transport
von Personen mit ungenügenden Reisedokumenten) (S. 41).
- Elektronische Verarbeitung der Visumsanträge
- Bekämpfung von Ausweis- und Visumsfälschungen
- Teilrevision Verordnung über Einreise und Anmeldung der Ausländer
BFF, neue Projekte 1994:
- Multi- und bilaterale Rückübernahmeabkommen.
- Förderung der freiwilligen Rückkehr
- Schaffung zusätzlicher Haft- und Internierungsplätze
- Dubliner Erstasylabkommen (S. 56)
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zurück zum Archiv
URL dieser Seite