Stellungsnahme der SFH vom 3. März 1997 zu den Ausschaffungen in den Kosovo: Die Schweizerische Flüchtlingshilfe hält an ihrer ... Überzeugung fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine zwangsweisen Rückschaffungen abgewiesener Kosova-albanischer Asylsuchender in die «Bundesrepublik Jugoslawien» erfolgen dürfen. Aufgrund der in Kosova herrschenden Situation, die sich in den vergangenen Monaten erneut zugespitzt hat, muss geschlossen werden, dass zwangsweise Rückschaffungen unzulässig sind. In Kosova besteht nicht nur eine Situation allgemeiner Gewalt und systematischer Menschenrechtsverletzungen durch das serbische Regime. In den letzten Monaten haben sich auch extra-legale Hinrichtungen gehäuft. Willkürliche Massenverhaftungen von politisch und menschenrechtlich engagierten Personen wurden vorgenommen. ... Auf all diese Umstände nimmt das geplante Rückübernahmeabkommen, ..., in keiner Weise Rücksicht. Im Vordergrund steht viel-mehr die Durchsetzung von Wegweisungsentscheiden, um so die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpolitik zu verbessern. ... |
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zurück zum Archiv