Bulletin Nr. 16; Januar 1997
Rückführungszentrum Kaserne
Bunker und Schikanen
Gemäss städtischem Drogenkonzept werden auswärtige DrogenkonsumentInnen,
von der Polizei aufgegriffen, in das Rückführungszentrum in der Kaserne
gebracht. Von dort sollen sie in ihre Wohngemeinde abgeschoben werden.
Dass Menschen nur aufgrund ihres Drogenkonsums festgehalten und gegen ihren
Willen aus einer Stadt abgeschoben werden, widerspricht allein schon den
Menschenrechten.
Seit der Inbetriebnahme des Rückführungszentrums sind viele
Drogenkonsumierende teilweise schon dutzende Male ins Rückführungszentrum
gebracht und dort während 24 Stunden festgehalten worden.
Wie uns in den letzten Monaten von Betroffenen immer wieder berichtet
wurde, werden auch Stadtzürcher Drogenkonsumierende im Rückführungszentrum
festgehalten.
Im Rückführungszentrum gibt es eine Art Bunker. Dieser ist ca. 2 x 4 Meter
gross, ohne Fenster. Dorthin werden Leute eingesperrt, die sich angeblich
„renitent“ verhalten. Beispiele: sich weigern, Methadon zu nehmen, gegen
seine Verhaftung protestieren, nicht kooperieren. Als sich jemand z.B.
weigerte, nochmals fotografiert zu werden, obwohl das schon mal mit ihm
gemacht wurde, sperrte man ihn in den Bunker.
augenauf ist ein Fall bekannt, wo jemand anstelle Knast einen
gemeinnützigen Dienst antreten sollte. Am Vortag wird er verhaftet und ins
Rückführungszentrum gebracht. Trotz Intervention wird er dort nicht
rechtzeitig entlassen und verpasst somit den Termin für den gemeinnützigen
Dienst.
Eine augenauf bekannte Stadtzürcherin ist bereits mehrmals für 24 Stunden
im Rückführungszentrum festgehalten worden. Sie ist Methadonbezügerin und
erhält eine Dosis von 80 ml. Im Rückführungszentrum bekommt sie nur 20 ml,
als sogenannte Überbrückung.
Am 15.11. wurde ein Drogenkonsumierender im Rückführungszentrum von einem
dort anwesenden Securitasmitarbeiter mehrmals geschlagen.
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