Bulletin Nr. 16; Januar 1997

Rückführungszentrum Kaserne

Bunker und Schikanen
Gemäss städtischem Drogenkonzept werden auswärtige DrogenkonsumentInnen, von der Polizei aufgegriffen, in das Rückführungszentrum in der Kaserne gebracht. Von dort sollen sie in ihre Wohngemeinde abgeschoben werden. Dass Menschen nur aufgrund ihres Drogenkonsums festgehalten und gegen ihren Willen aus einer Stadt abgeschoben werden, widerspricht allein schon den Menschenrechten.
Seit der Inbetriebnahme des Rückführungszentrums sind viele Drogenkonsumierende teilweise schon dutzende Male ins Rückführungszentrum gebracht und dort während 24 Stunden festgehalten worden.
Wie uns in den letzten Monaten von Betroffenen immer wieder berichtet wurde, werden auch Stadtzürcher Drogenkonsumierende im Rückführungszentrum festgehalten.
Im Rückführungszentrum gibt es eine Art Bunker. Dieser ist ca. 2 x 4 Meter gross, ohne Fenster. Dorthin werden Leute eingesperrt, die sich angeblich „renitent“ verhalten. Beispiele: sich weigern, Methadon zu nehmen, gegen seine Verhaftung protestieren, nicht kooperieren. Als sich jemand z.B. weigerte, nochmals fotografiert zu werden, obwohl das schon mal mit ihm gemacht wurde, sperrte man ihn in den Bunker.
augenauf ist ein Fall bekannt, wo jemand anstelle Knast einen gemeinnützigen Dienst antreten sollte. Am Vortag wird er verhaftet und ins Rückführungszentrum gebracht. Trotz Intervention wird er dort nicht rechtzeitig entlassen und verpasst somit den Termin für den gemeinnützigen Dienst.
Eine augenauf bekannte Stadtzürcherin ist bereits mehrmals für 24 Stunden im Rückführungszentrum festgehalten worden. Sie ist Methadonbezügerin und erhält eine Dosis von 80 ml. Im Rückführungszentrum bekommt sie nur 20 ml, als sogenannte Überbrückung.
Am 15.11. wurde ein Drogenkonsumierender im Rückführungszentrum von einem dort anwesenden Securitasmitarbeiter mehrmals geschlagen.

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