Bulletin Nr. 14; Juli 1996

Zur missglückten Ausschaffung nach Somalia

Der Tagespresse war zu entnehmen, dass in Somalia zwei Beamte der Kantonspolizei Zürich gezwungen wurden, einen Somalier, den sie ausschaffen wollten, wieder in die Schweiz zurückzunehmen. Ein Sprecher von Mohammed Farah Aidid begründet die Weigerung der somalischen Behörden damit, dass sich der Gefangene in einem schlechten Gesundheitszustand befunden hätte, und den Eindruck erweckte, dass er unter Drogeneinfluss stehe. Der Polizeisprecher schliesst aus, dass es dem Gefangenen möglich gewesen wäre, unterwegs Drogen zu sich zu nehmen.
Es kommt vor, dass Gefangene vor dem Rücktransport mit Beruhigungsmitteln ‘ruhiggestellt’ werden, wenn sie sich gegen die Ausschaffung wehren. Da dieser Mann sich offenbar nicht ‘kooperativ’ verhalten hat, und sich weigerte, von Djibouti alleine nach Somalia weiterzufliegen, ist zumindest die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der in Somalia festgestellte Drogeneinfluss auf Medikamente dieser Art zurückzuführen ist.

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