Diese Haftbedingungen sind in der Verordnung über kantonale
Polizeigefängnisse höchstens als Disziplinarmassnahmen definiert. Es war
jedoch in keinem der jetzt bekannten Fälle von einer solchen Massnahme die
Rede. Die harten, teilweise ungesetzlichen Haftbedingungen scheinen für die
verantwortlichen Behörden eher die Funktion eines Druckes zu haben, mit dem
die Häftlinge zu besserer Kooperation im Ausschaffungsprozedere gezwungen
werden. So wurde von einem Insassen erzählt, dass er ca. alle 10 Tage bei
der Fremdenpolizei vorgeführt wurde. Einem Entlassenen wurde offiziell
gesagt, er solle sich in ein Nachbarland begeben. Er habe ja gesehen, dass
es hier nicht gut sei für ihn...
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