Bulletin Nr.56; März 2008



Augen drauf

Disco nur mit C-Ausweis oder Pass
Der öffentliche Diskurs über die Ausländerkriminalität schlägt sich auch in der Einlasspraxis von Bars und Discos nieder. «20minuten» berichtete am 5.2.2008, dass gewisse Berner Clubbesitzer nur noch Einlass bei Vorweisen eines C-Ausweises oder eines Schweizerpasses gewähren. Neben dem Nachtclub «Quasimodo», welcher sein Vorgehen öffentlich verteidigt, gibt es auch Hinweise auf gleiche Methoden von der «Perry-Bar» und vom «Mad-Wallstreet». Auch beim neuen Wankdorf-Club muss man Führerausweis, ID, Pass oder C-Ausweis zeigen.
Die Diskussion um diskriminierende Einlasskriterien ist nicht neu. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus und die Beratungsstelle gggfon («Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus») hatten sich bereits 2006 damit beschäftigt. Auch auf Stadtberner Ebene versuchte die Fraktion «gb/ja!», das Problem anzugehen. Es ist jedoch schwierig, gegen diese Methoden vorzugehen, da weder das Antirassismusgesetz noch der Diskriminierungsartikel in der Verfassung gegen diese Praxis greifen. Privaten Sicherheitsfirmen können in dieser Hinsicht keine Vorschriften gemacht werden. Laut Experte Bernard Waldmann wäre ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz auf nationaler Ebene, welches auch für Private gelten würde, eine mögliche Lösung.



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