Bulletin Nr.56; März 2008

Tragisches Schicksal: Khalaf Khalaf, syrischer Kurde

Flucht, Ausschaffungshaft, Selbstverletzung

Die Drohung jahrelanger Haft im Heimatland ist für das Bundesamt für Migration noch lange kein Grund, einem Flüchtling Asyl zu gewähren. Trotz der Verzweiflungstat einer Selbstverletzung soll der syrische Kurde Khalaf Khalaf ausgeschafft werden.

Khalaf Khalaf wurde 1982 geboren und lebt bis zu seiner Flucht im Januar 2007 in der Kleinstadt Dayrik im syrisch-türkisch-irakischen Grenzgebiet. Er ist das drittjüngste von 26 Kindern und lebt noch bei seinen Eltern. Schon seit er neun Jahre alt ist, hilft er seinem 77-jährigen Vater im elterlichen Stoffgeschäft. Er selbst ist politisch nicht aktiv, während sein Vater seit etwa einem Jahr unter dem Ladentisch die Zeitung und Flugblätter der kurdischen Partei Yekiti an kurdische Kunden verteilt. Sein Vater ist Sympathisant von Yekiti und unterstützt die kurdische Sache mit Spenden.
Khalaf Khalaf nimmt am 10. Januar 2007 in Dayrik an einer Demonstration teil. Etwa 200 TeilnehmerInnen sind an der Demonstration, es kommt zu Ausschreitungen. Khalaf Khalaf vermutet, dass er dort von der Polizei erkannt worden ist. Am 15. Januar kommt die Polizei am Abend in den Laden seines Vaters und macht das erste Mal eine Durchsuchung, nachdem sie sich früher durch kleine Geldzahlungen hatte fernhalten lassen. Khalaf Khalaf ist nicht anwesend, sondern bei einem Freund. Die Polizisten finden die Zeitungen und nehmen den Vater mit auf den Polizeiposten, lassen ihn aber aus Rücksicht auf sein hohes Alter nach kurzer Zeit wieder frei. Dafür verlangen sie, dass sich der Sohn (den sie des politischen Aktivismus verdächtigen) bei der Polizei «stellt». Nach Rückkehr des Vaters eilt die Mutter kurz vor Mitternacht zu Khalaf Khalaf, der sich immer noch bei seinem Freund aufhält, und rät ihm unterzutauchen. Er versteckt sich die folgenden Tage bei seinen Geschwistern. Sein Vater erkundigt sich inzwischen bei den Behörden, was seinem Sohn drohe. Die Beamten eröffnen ihm, er werde sicher für einige Jahre im Gefängnis «verschwinden» und raten dem Vater, sein Sohn solle ins Ausland fliehen.
Khalaf Khalaf reist mit einem Schlepper nach Europa. Dieser verlässt ihn jedoch, bevor er Deutschland erreicht, wo er bei einem Cousin unterkommen wollte. Khalaf Khalaf bleibt in der Schweiz hängen und stellt am 8. Februar 2007 im Bässlergut einen Asylantrag.

Khalaf erhält in der Schweiz keinen Schutz

Der Asylantrag wird vom Bundesamt für Migration (BfM) abgelehnt, mit der Begründung, Khalaf Khalaf befinde sich nicht in Gefahr. Dies beweise die Tatsache, dass sein Vater wieder freigelassen worden sei, obwohl er kurdische Zeitungen verteilt habe und ein Yekiti-Sympathisant sei. In der Folge soll Khalaf Khalaf am 3. Dezember 2007 ausgeschafft werden, verletzt sich aber am 2. Dezember durch mehrere Schnitte in den Bauch selbst und wird zur Behandlung ins Inselspital gebracht. Seither sitzt er im Bässlergut in Ausschaffungshaft.

Aktion von augenauf Basel
Bereits im Januar 2008 hat sich augenauf mit einem Schreiben an Bundesrätin Widmer-Schlumpf (mit Kopie an Eduard Gnesa, Direktor des BfM) für Khalaf Khalaf eingesetzt. Nun führte augenauf Basel am 21. Februar zusammen mit Mitgliedern von Yekiti und anderen SympathisantInnen vor dem Rathaus Basel eine Kundgebung für Khalaf Khalaf durch. Basler Grossräte und Grossrätinnen und die interessierte Öffentlichkeit erhielten Flugblätter, die das Schicksal Khalaf Khalafs beschrieben, sowie Musterbriefe ans Basler Sicherheitsdepartement und an Eduard Gnesa, in denen verlangt wird, die Ausschaffung Khalaf Khalafs zu verhindern.

 

Der Fall Shiar Ahmad
Das Schicksal von Khalaf Khalaf ruft die tragische Geschichte von Shiar Ahmad in Erinnerung, auch er ein syrischer Kurde, welcher 2005 von den Schweizer Behörden nach Syrien ausgeschafft worden war. Sofort nach der Ankunft wurde er verhaftet und ins Gefängnis geworfen, wo er mit grosser Wahrscheinlichkeit gefoltert wurde. Nachdem ihn sein Vater für viel Geld freigekauft hatte, nahm er sich das Leben. Das BfM bestritt damals, dass zwischen der Ausschaffung des nachweislich psychisch kranken Shiar Ahmad und seinem kurz darauf erfolgten Selbstmord ein Zusammenhang bestehe.

augenauf Basel



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