Bulletin Nr.56; März 2008

Drei Lektionen, sich gegen die Polizei nicht zu wehren – eine Realsatire

«Keiner hat das Recht zu gehorchen» (Hannah Arendt)

augenauf erteilt Nachhilfe für alle, die noch nicht genau wissen, wie man polizeilichen Schlagstöcken und Fäusten einigermassen unbeschadet entgehen kann.

Wenn in Zürich ein auswärtiger Partygänger mangels anderer Gelegenheit vor einer Disco seine Blase erleichtert und dabei erwischt wird, bekommt er so richtig mit, wie Zürcher Polizisten ticken. Vor allem dann gerät das Bullenblut in Wallung, wenn ihnen ein junger Dunkelhäutiger vor die Fäuste gerät, beispielsweise ein Schüler aus der Romandie:

Lektion 1: Merk dir: Zürcher Polizisten haben es gerne, wenn du dich devot und unterwürfig gibst und auch dann nicht aufmuckst oder dich wehrst, wenn sie dir deine Jacke oder deine Ausweise in den abgelassenen Urinsud und auf den Boden schmeissen,  dich mit Pfefferspray eindecken, zusätzlich krankenhausreif prügeln oder wenn du dich füdliblutt ausziehen musst. Nimm es am besten als «gottgegeben» hin, auch wenn sie dir deine Würde nehmen, dich beleidigen, diskriminieren und rassistisch anmachen.

Lektion 2: Das gilt selbst auch dann, wenn sie dir zu viert auf den Körper knien,  so dass dir schlicht die Luft wegbleibt und du meinst, ersticken zu müssen. Das solltest du unbedingt als angemessene Beruhigungsaktion betrachten und nicht als eine lebensbedrohende oder sogar lebensbeendende Polizeimassnahme. Das «Phänomen» des lagebedingten Erstickungstodes ist zwar überall bekannt, aber was solls…Keep cool!
 

Lektion 3: Die beteiligten Polizisten oder deren Vorgesetzte einzuklagen hat absolut keinen Sinn. Damit erreichst du gar nichts. Betrachte es als Geld- und Zeitverschwendung. Die letzten Gerichtsfälle von Polizeigewalt verliefen ausnahmslos zugunsten der Täter und nicht der Opfer.  

augenauf Zürich



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