Bulletin Nr.53; Juni 2007



Juristische Sekretärin im Würgegriff

Ein Ausschaffungshäftling fühlt sich an der Verhandlung über sein weiteres Schicksal so unverstanden, dass er einer juristischen Sekretärin an die Gurgel geht.

Obwohl es laut Max Hauri, Vizepräsident des Bezirksgerichts Zürich, am 20. April 2007 im «Wengihof» erstmals vorkommt, dass eine Gerichtsperson tätlich angegriffen wird, versteift sich das Bezirksgericht nach diesem Vorfall ausschliesslich auf neue bauliche Massnahmen wie zusätzliche Gitter oder Glaswände. Ernsthafte Überlegungen, warum denn überhaupt solche verzweifelten Reaktionen und Ausraster möglich sind, werden keine gemacht.

Der Mann aus Burundi, der nun als das Monster dargestellt wird, befand sich, wie viele andere afrikanische Flüchtlinge auch, ohne eine erforderliche Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Vor allem afrikanische Männer geraten aufgrund ihrer Hautfarbe sehr schnell in Polizeikontrollen, werden wie Schwerverbrecher behandelt und sofort wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) in den Knast abgeschoben. Seit der neuen Asylgesetzrevision gibt es nebst der verschärften Ausschaffungshaft einige neue Haftgründe, wie beispielsweise die Vorbereitungs- und Durchsetzungshaft.

Erfahrungen von augenauf zeigen, dass viele Ausschaffungshäftlinge überhaupt nicht wissen, warum sie erneut dem Haftrichter vorgeführt werden. Es fehlt schlicht an verständlichen Informationen. Viele Ausschaffungshäftlinge  gehen davon aus, dass sie nun endlich frei gelassen werden, denn ihr einziges «Verbrechen» ist, dass sie keine gültigen Papiere haben!  Dennoch werden sie für eine lange Zeit eingesperrt, sie werden diskriminiert, einem unhaltbaren Haftregime unterworfen und beim geringsten Aufbegehren in den Bunker gesperrt.

augenauf Zürich



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