Bulletin Nr.53; Juni 2007

Unverhältnismässige Behandlung bei Festnahme und in Haft

Communiqué von augenauf Basel zur Räumung

Nach der Räumung des besetzten Hotels am Steinengraben in Basel berichten Betroffene von Unverhältnismässigkeiten und Übergriffen durch die Polizei.

Am 7. Mai 2007 räumte ein Grossaufgebot der Polizei das Hotel am Basler Steinengraben, das der Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr (ZLV) gehört und am 1. Mai besetzt worden war. Während dieser Aktion und im Laufe des folgenden Nachmittags wurden 35 Menschen verhaftet.
augenauf hörte in der Folge von verschiedenen polizeilichen Verhaltensweisen, die durch einen Einsatz dieser Art in keiner Weise gerechtfertigt sind. Einige Beispiele:
–          18 Personen wurden aus dem besetzten Hotel heraus verhaftet. Dabei ging die Polizei brutal vor: Mehreren Betroffenen wurden die Arme schmerzhaft verrenkt. Ein Beamter trat eine Person mit dem Fuss, nachdem sie schon am Boden lag.
–          Nach der Räumung kam es zwischen Augenzeugen am Strassenrand und Polizeigrenadieren zu einem Gerangel. Dabei schleifte die Polizei drei Personen über den Boden ins Hotel.
–          In Polizeigewahrsam kam es zu zum Teil massiven verbalen Übergriffen und Gewaltandrohung durch Polizisten.
–          Einer Person wird «Gewalt gegen Beamte» vorgeworfen. Sie soll einen Polizisten geschlagen haben. Diese Frau musste die Nacht in einer Gefängniszelle verbringen und wurde erst am Folgetag, nach über 27 Stunden, freigelassen.

augenauf erachtet es als nicht gerechtfertigt, jemanden wegen «Gewalt gegen Beamte» über Nacht im Gefängnis festzuhalten. Eine Fortsetzungsgefahr besteht in einem solchen Fall nicht, von Kollusionsgefahr kann auch nicht ausgegangen werden, da es nach einem angeblichen Schlag nichts zu verdunkeln gibt. Und eine Fluchtgefahr erübrigt sich bei einer hier gemeldeten, wohnhaften und arbeitenden Person ebenfalls.

augenauf hält fest, dass die Repression rund um die Räumung am Steinengraben und die Verhaftungsmethoden der Basler Polizei unverhältnismässig waren und fordert die Verantwortlichen auf, von einer zusätzlichen Bestrafung der Betroffenen abzusehen.

19. Mai 2007,  augenauf Basel



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