Bulletin Nr.52; Februar 2007



Sind Menschenrechte da, um gebrochen zu werden?

Am 29. Januar 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde der Psychex – eines Vereins, der sich für Menschen einsetzt, die gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Anstalt eingeschlossen und zwangsbehandelt werden – gegen das Telefonverbot in psychiatrischen Anstalten abgeschmettert. Einen Monat später gelangen die beiden Beschwerdeführer Nana und Edmund Schönenberger in einem zweiten Anlauf an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Ihre Eingabe richtet sich in erster Linie gegen die Missachtung der Menschenrechte (Art.10, 11, 13 und 14) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie lauten wie folgt:

Art. 10 Freiheit der Meinungsäusserung
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäusserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. (...)

Art. 11 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschliessen. (…)

Art. 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben.
Art. 14 Diskriminierungsverbot
Die Menschenrechte sind unteilbar. Sie stehen allen Menschen – ungeachtet ihres Status  gleichermassen zu.

Edmund Schönenberger sagt, er habe die Beschwerde nicht eingereicht, weil er hoffe,  Recht zu bekommen. Es gehe darum aufzuzeigen, dass die garantierten Menschenrechte von Justiz und Menschenrechtsverwaltungen nicht ernst genommen und dass sie in der Zwangspsychiatrie jeden Tag gebrochen werden.

Wortlaut der EMRK:  www.admin.ch/ch/d/sr/0_101/index.html



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