Bulletin Nr.52; Februar 2007



Stoppt die Ausschaffung von Mehmet Esiyok!

Mehmet Esiyok, ein Kadermitglied der kurdischen PKK bzw. ihrer Nachfolgeorganisation Kon-gra-Gel, soll von der Schweiz in die Türkei ausgeliefert werden. Für den politischen Flüchtling ist das lebensgefährlich. Er wehrt sich seit Anfang Februar mit einem Hungerstreik.

Am 26. und 30. Januar 2006 ersucht die türkische Botschaft in Bern die Schweiz formell um Auslieferung von Mehmet Esiyok. Dem türkischen Auslieferungsbegehren liegen insgesamt fünf Anklagen an zwei türkischen Gerichten zugrunde. Auf der Grundlage diplomatischer Zusicherungen bewilligt das Bundesamt für Justiz (BJ) mit dem Entscheid vom 29. August 2006 die Auslieferung von Mehmet Esiyok an die Türkei für einen einzigen Anklagesachverhalt und lehnt das Auslieferungsersuchen für alle übrigen Anklagepunkte ab. Die Auslieferung wird unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines rechtskräftigen ablehnenden Asylentscheids bewilligt.
Am 14. November 2006 lehnt das Bundesamt für Migration das Asylgesuch von Mehmet Esiyok ab. Zurzeit läuft der Rekurs gegen diesen Entscheid.
Die Beschwerde gegen den Auslieferungsentscheid wird – zur gleichen Zeit, als jener des Kurden Erdogan Elmas stattgegeben und dieser aus der Auslieferungshaft entlassen wird – vom Bundesgericht am 23. Januar 2007 abgelehnt. Die Begründung ist
abstrakt und technisch. Sie berücksichtigt weder die konkrete politische Situation in der Türkei, die menschenrechtswidrige Gefährdung für PKK-Kader in Gefangenschaft noch die Warnungen von internationalen Organisationen vor diplomatischen Zusicherungen, Ausgelieferten drohe keine Folter oder Ähnliches. Amnesty International hat dazu eine Stellungnahme verfasst, und Human Rights Watch einen offenen Brief an den Bundesrat gesandt. Zwar verlangt das Bundesgericht ein Monitoring durch Botschaftsangehörige, ignoriert aber das Dilemma dieses Konstrukts: Sobald ein Angehöriger der Schweizer Botschaft Folter oder unmenschliche Behandlung feststellt, hat sich die Schweiz der Missachtung der internationalen Konventionen schuldig gemacht. Deshalb wird die Botschaft in Ankara kein Interesse daran haben, solche Verstösse festzustellen oder öffentlich zu machen. Das Bundesgericht hat den Bock zum Gärtner gemacht. Im Rahmen des Besuchs des türkischen Justizministers Cemil Cicek bei seinem Schweizer Kollegen Christoph Blocher hat die türkische Botschaft ihre offizielle Zustimmung zu den im Bundesgerichtsurteil beschriebenen Bedingungen gegeben.

Die politischen Hintergründe
Die bisher gefällten juristischen Entscheide stellen in zweifacher Hinsicht einen radikalen Paradigmenwechsel dar. Zum einen widerspricht die Schweiz der bisher immer öffentlich vertretenen Position, dass diplomatische Zusicherungen kein brauchbares Mittel zur Verhinderung von Folter und Misshandlung sind. Zum anderen ist der Ausschluss aus der Flüchtlingseigenschaft allein aufgrund von Mitgliedschaft und Rang in der PKK in der Schweizer Asylpraxis ein Novum. Derartige Ausschlüsse wurden bisher immer mit Anschuldigungen von konkret begangenen Taten begründet. Mit dem jetzigen Entscheid wird die türkische Sichtweise der PKK als rein terroristische Organisation vollumfänglich und kritiklos übernommen. Wenn hochrangigen Mitgliedern der PKK, die im diplomatischen und politischen Bereich eingesetzt wurden, die Flüchtlingseigenschaft abgesprochen wird, wird die offensichtliche politische Dimension des Konfliktes ignoriert und der gesamten Organisation werden rein verbrecherische Motive attestiert. Offensichtlich steht die Schweizer Regierung unter grossem Druck, ihre Politik gegenüber der kurdischen Befreiungsbewegung in der Türkei zu ändern. Unter diesem Druck soll Mehmet Esiyok nun «geopfert» werden. Die Behörden schrecken auch nicht davor zurück, die Tatsachen bis ins Absurde zu verdrehen, um eine Auslieferung zu ermöglichen:
–          Die Tatsache, dass die türkische Botschaft erst im dritten Anlauf eine für das EDA befriedigende diplomatische Zusicherung abgegeben hat, wird positiv bewertet. Dies zeige den «ernsthaften Willen zur Einhaltung» der Garantien. Dasselbe Spiel hat sich mit der Zustimmung zum Monitoring wiederholt: Zunächst wollte die Türkei Gefängnis- und Prozessbesuche nur «gemäss den geltenden türkischen Gesetzen» erlauben; erst auf eine zweite Aufforderung hin wurde dem vom Bundesamt für Justiz vorgegebenen Wortlaut der Garantien zugestimmt.
–          Obwohl die Anwälte in beiden Verfahren den Beizug der relevanten Akten aus den türkischen Ermittlungsverfahren verlangt haben, wird dies verweigert. Und dies, obschon diverse Auslieferungsbegehren der Türkei genau wegen in solchen Akten aufgetretenen Ungereimtheiten abgewiesen wurden.
–          Die Türkei fordert Esiyoks Auslieferung wegen 30 Straftaten. 26 davon sind so allgemein beschrieben, dass nicht festgestellt werden kann, um welche Delikte es sich überhaupt konkret handelt. Ausser einem Vorwurf gelten die übrigen als verjährt. Trotz dieses wirren Sammelsuriums schliesst das BJ aus, der Auslieferung könne eine politische Motivation zugrunde liegen.
–          Auch die Tatsache, dass in einem Fall die Einvernahme eines inhaftierten Belastungszeugen in der Türkei unter Zwang erwähnt wird, stärke die Glaubwürdigkeit der Türkei und sei kein Indiz für eine potenzielle Gefährdung nach der Auslieferung.
–          Auch dass andere europäische Länder Auslieferungen in ähnlichen Fällen immer verweigert haben, stellt das BJ positiv dar: Es sei kein Fall bekannt, bei dem solche Zusicherungen missachtet wurden. Dazu hatte die Türkei ja bisher auch keine Gelegenheit.
–          Dieselbe Argumentation findet sich in der Antwort auf eine Interpellation des Basler SP-Nationalrates Remo Gysin: «Den schweizerischen Behörden ist kein Fall bekannt, bei welchem nach einer Auslieferung mit Zusicherungen zu Recht Foltervorwürfe erhoben worden wären.» Gerne sind wir zu Diensten, wenn es darum geht, die schweizerischen Behörden ein wenig zu erhellen. Wir empfehlen beispielsweise die Lektüre von Human Rights Watch «‹Diplomatische Zusicherungen› gegen Folter – Fragen und Antworten» vom November 2006. Vielleicht sollte man endlich zur Kenntnis nehmen, dass Schweden genau deshalb schon zweimal von internationalen Organisationen verurteilt wurde, die Konvention gegen Folter verletzt zu haben.
Dass nicht neutrale Erwägungen letztlich zu den Entscheiden geführt haben, Mehmet Esiyok auszuliefern, sondern dass das Prozedere umgekehrt lief, zeigen noch deutlicher die Auslassungen dieses Verfahrens:
–          Auf ein offizielles Monitoring wird verzichtet. Laut der Direktion für Völkerrecht, die an der Ausarbeitung der diplomatischen Zusagen beteiligt war, wurde kein Einverständnis für ein Monitoring verlangt, weil bekannt war, dass die Türkei nicht zustimmen würde. Die Zusicherungen wurden der Bereitschaft der Türkei angepasst, gewisse Bedingungen zuzulassen. Dies wurde nun vom Bundesgericht korrigiert.
–          Der Prozess der EU-Annäherung soll eine zusätzliche Garantie dafür sein, dass die Türkei die Zusicherungen einhalten wird. Dass dieses Land aber unter gewissen Umständen bereit ist, Sanktionen der EU in Kauf zu nehmen – wie sich erst kürzlich am Beispiel der Zypernfrage zeigte – scheint im EDA nicht bekannt zu sein.
–          Mit keinem Wort wird erwogen, ob sich die politische Situation in der Türkei zum Beispiel bei einer Verzögerung der EU-Integration so ändern könnte, dass den eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachgelebt wird.
–          Vollkommen unter den Tisch gewischt wird die Tatsache, dass diplomatische Zusicherungen dieser Art generell sehr umstritten sind. Eine ganze Reihe internationaler Menschenrechtsinstitutionen hat sich allein dieses Jahr explizit gegen die Anwendung dieses Mittels ausgesprochen. Obwohl dies der Politischen Abteilung 4 des EDA, die sich unter anderem mit Menschenrechtsfragen befasst, bekannt ist, scheint diese Tatsache keine Erwähnung Wert zu sein.

Vor allen Dingen aber die Tatsache, dass im letzten halben Jahr zwei Bundesräte beim Besuch in der Türkei gegenüber der türkischen Presse die Auslieferung von Mehmet Esiyok in Aussicht gestellt haben, obwohl die juristischen Verfahren noch hängig sind, spricht eine deutliche Sprache: Es ist die Grundlage eines politischen Entscheides und nicht einer unabhängigen Beurteilung von Mehmet Esiyoks komplexem Fall, die hier gewählt wird. Mehmet Esiyok wird der Staatsräson geopfert.

Diplomatische Zusicherungen zum Schutz gegen Folter
Es gibt eine Tendenz, mit den diplomatischen Zusicherungen Auslieferungen von Terrorverdächtigen oder Staatsfeinden an Staaten zu ermöglichen, die bekanntermassen systematisch oder sporadisch Folter und Misshandlungen einsetzen oder dulden. Diese Praxis wird weit herum massiv kritisiert, unter anderem von Amnesty International, Human Rights Watch, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und dem Hochkommissar für Menschenrechte des Europarates. Sie alle rufen dazu auf, keine Auslieferungen aufgrund solcher Zusicherungen durchzuführen (siehe die Online-Publikation «‹Diplomatische Zusicherungen› gegen Folter – Fragen und Antworten» von Human Rights Watch, die diese Problematik einfach und umfassend darstellt).
Das vom Bundesgericht geforderte Monitoring zeigt die Schwächen dieser Zusicherungen exemplarisch: Die Türkei würde im Falle seiner Auslieferung VertreterInnen der Schweizer Botschaft das Recht einräumen, Mehmet Esiyok jederzeit unbeaufsichtigt im Gefängnis zu besuchen und ebenfalls den Strafprozess zu überwachen. Wie weit die Schweiz aber ihr Recht auf ‹Monitoring› überhaupt wahrnimmt, entscheidet das Departement Blocher. Das einzige Recht, das der Betroffene explizit erhält, ist das Recht, «sich jederzeit an die Vertreter der Schweizer Botschaft wenden zu können». Allerdings hat generell jeder Mensch auf der Welt das Recht, seine Botschaft zu kontaktieren; dafür braucht es keinen Entscheid des Bundesgerichts und keine Bestätigung der Türkei. Es steht leider nirgends, ob die Schweiz auf die Kontaktnahme reagieren muss oder den Brief einfach auf einen Aktenstapel legen kann.
Mit dieser Sachlage vor Augen wird verständlich, weshalb die schweizerischen Behörden innerhalb von drei Monaten keine Antwort auf den von Human Rights Watch Mitte Dezember erhaltenen offenen Brief geschrieben haben. Es ist eben immer einfacher, der ganzen Welt Menschenrechte zu predigen als diese im eigenen Land selbst zu respektieren, auch wenn es eventuell diplomatische Schwierigkeiten mit sich bringt.
Dass nun genau der Bundesrat, der die Schweizer Souveränität gegenüber der EU wie ein Winkelried verteidigt, vor dem Druck der USA und der Türkei kuscht, kann nicht weiter erstaunen. Die Anlehnung an die USA ist Programm ebenso wie die Schwächung von internationalen Vereinbarungen und Konventionen, die die Individualrechte stärken sollen. Man könnte Mehmet Esiyok ein modernes Menschenopfer dieser Politik nennen, wäre sein Fall nicht so gefährlich für sein Leib und Leben. augenauf Zürich

 

Unbefristeter Hungerstreik von Mehmet Esiyok
Am 1. Februar 2007 ist Mehmet Esiyok in einen unbefristeten Hungerstreik getreten, nachdem ihm sein Anwalt den Enscheid des Bundesgerichts erläutert hatte. Am 16. März ist er nach 42 Tagen Hungerstreik in die Gefängnisabteilung des Inselspitals verlegt worden. Weiterhin verweigert er die Aufnahme von Nahrung. Er hat seinen Anwalt beauftragt, die formellen Schritte einzuleiten, um den Ärzten jegliche lebensverlängernden Massnahmen zu verbieten.
Mit diesem Mittel protestiert Mehmet Esiyok gegen den Entscheid des Bundesgerichts und die Politik der Schweiz. Die Behandlung als gemeiner Verbrecher oder sogar Terrorist ist für den Politiker, der sich seit vielen Jahren für das Selbstbestimmungsrecht der kurdischen Bevölkerung einsetzt, zu Recht unverständlich. Statt dass ihm hier Schutz vor Verfolgung durch die Türkei gewährt wird, macht sich der Schweizer Staat zum Handlanger der türkischen Unterdrückung im Rahmen eines Krieges gegen die türkische Bevölkerung. Seit 15 Monaten sitzt er nun schon in einem Schweizer Gefängnis. In letzter Konsequenz nimmt Mehmet Esiyok für seine politische Haltung eine Gefährdung der Gesundheit und den Tod in Kauf, falls er nicht aus dem Gefängnis entlassen wird.

Stellungnahme von augenauf zum unbefristeten Hungerstreik
augenauf unterstützt Mehmet Esiyok mit allen Mitteln, um ihm zu seinem berechtigten Status als politischem Flüchtling zu verhelfen und den skandalösen Bundesgerichtsentscheid zu korrigieren. Neben dem noch nicht entschiedenen Rekurs gegen die Ablehnung des Asylantrages wird momentan eine Eingabe an das Uno-Komitee gegen Folter in Genf sowie eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vorbereitet. Wir unterstützen die Aktivitäten zur Information sowie Protestaktionen.
Ein unbefristeter Hungerstreik führt innert kurzer Frist zum Tod des Inhaftierten. Es ist ausgeschlossen, dass die Schweizer Regierung diesem Druck nachgibt und gegen den Entscheid des Bundesgerichtes handelt. Mit diesem Vorgehen wird die Schweiz aber auch aus der Pflicht entlassen, den Bundesgerichtsentscheid beim Asylrekurs oder durch die Intervention internationaler Gremien zu korrigieren. Die Ziele von augenauf sind die Durchsetzung der Menschenrechte mit politischen, rechtlichen und publizistischen Mitteln gegenüber den Schweizer Behörden. augenauf setzt sich dafür ein, dass Mehmet Esiyok gesund und frei weiterleben kann. Mit dem unbefristeten Hungerstreik gefährdet Mehmet Esiyok seine Gesundheit und sein Leben und wird gleichzeitig das Ergreifen weiterer Rechtsmittel durch seinen vorzeitigen Tod verhindern.
Wir fordern die Schweizer Behörden auf, ein klares Signal abzugeben, dass sie die Beurteilungen des Komitees gegen Folter und des Menschenrechtsgerichtes respektieren und nicht durch eine vorzeitige Auslieferung vollendete Tatsachen schaffen. Mehmet Esiyok müssen sämtliche Rechtsmittel zugestanden werden, bevor eine Auslieferung durchgeführt wird.
Gleichzeitig fordern wir Mehmet Esiyok auf, den unbefristeten Hungerstreik abzubrechen, bevor er bleibende gesundheitliche Schäden riskiert. Wir betrachten dies nicht als adäquates Mittel zur Durchsetzung von Schutz vor Verfolgung. Wir sind uns bewusst, dass dieser Schritt zu einer Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mehmet Esiyok und augenauf führen kann, und wir ihn bei seinem vermeintlich einzigen Kampfmittel kritisieren. Wir hoffen, dass diese offene Auseinandersetzung letztendlich der Solidarität entspricht, die er in seiner Situation von uns erwartet.

Wer ist Mehmet Esiyok? – Versuch eines biografischen Abrisses
Mehmet Esiyok wird am 1. Januar 1966 in Dogubeyazit-Agri in der Türkei geboren. Er hat zwei Brüder und zwei Schwestern, die mittlerweile im Osten der Türkei leben. Sein Vater ist ein in der Umgebung bekannter Händler und Hotelier. Seine Mutter arbeitet als Hausfrau und ist die Tochter eines bekannten kurdischen Clan-Vorstehers.
Aufgrund mehrerer tragischer Todesfälle in seiner Familie wächst Mehmet bei seiner Mutter in armen Familienverhältnissen auf. Die Volksschule und das Gymnasium absolviert er in Dogubeyazit, anschliessend nimmt er sein Studium als Volksschullehrer im Osten der Türkei in der Provinz Van auf. In dieser Zeit beginnt er sich aktiv für Menschenrechte einzusetzen, was ihn in Konflikt mit dem türkischen Staat bringt. Als die Situation für ihn zu gefährlich wird, bricht er 1989 das Studium ab und schliesst sich 23-jährig der PKK an. 1994 wird Esiyok ins Zentralkomitee der PKK gewählt.
Seine Tätigkeiten umfassen die Verwaltung und Schulung im Grenzgebiet zum Iran. Zudem arbeitet er als Journalist. Seit Ende der Neunzigerjahre setzt er sich für einen Waffenstillstand und eine politische Lösung der Kurdenfrage in der Türkei ein. Im November 2003 wird er an der Gründungsversammlung in den Vorstand des Kon-gra-Gel, der Nachfolgeorganisation der PKK, gewählt. Danach wird er mit diplomatischen Funktionen in den GUS-Staaten betraut.
Am 15. Dezember 2005 flüchtet Mehmet Esiyok unter falscher Identität von Moskau kommend in die Schweiz und stellt am Flughafen Zürich-Kloten ein Asylgesuch. Da Interpol Ankara seit 2000 die Schweiz mehrfach um die Verhaftung von Mehmet Esiyok ersucht hat, wird er – gestützt auf eine Haftanordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) – am 20. Dezember 2005 am Flughafen Zürich-Kloten verhaftet. Seither befindet sich Mehmet Esiyok in Auslieferungshaft.

Unterstützungskomitee für Mehmet E.
Zur Unterstützung von Mehmet Esiyok wurde ein Komitee gegründet. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Website www.augenauf.ch/esiyok. Seine Anwälte werden eine Eingabe ans Uno-Komitee gegen Folter und eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schreiben.
Sie können das Komitee auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen: Es läuft eine Protestmail-Aktion an Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und in verschiedenen Städten werden Infoveranstaltungen und Protestaktionen geplant. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich per Mail bei esiyok@ augenauf.ch melden. Weitere AktivistInnen sind herzlich willkommen!

Die Kampagne verschlingt auch sehr viel Geld. Bitte spenden Sie an den Rechtshilfe-Fonds von augenauf: PC-Konto: 85-194420-8 zugunsten Rechtshilfefonds augenauf, Postfach 2411, 8026 Zürich, Zweck: ESIYOK. Bitte Zweck unbedingt angeben!ԅ

 

Zeynep Yesil

Mehmet Esiyok ist nicht der einzige politische Aktivist, der momentan in einem Schweizer Gefängnis gegen eine Auslieferung in die Türkei kämpft: Mitte Juni letzten Jahres wurde das 33-jährige Mitglied der TKP-ML, Zeynep Yesil, aus der Empfangsstelle Basel verhaftet, wo sie ein Asylgesuch eingereicht hatte. Am 16. Januar 2007 hat das Bundesamt für Justiz (BJ) auch ihre Auslieferung an die Türkei bewilligt. Die Argumentation ist praktisch identisch mit jener im Fall Esiyok. Im Umgang mit Textbausteinen scheinen die MitarbeiterInnen des BJ auf jeden Fall geschult zu sein. Gegen den Auslieferungsentscheid ist eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Ebenfalls noch nicht entschieden wurde über ein Asylgesuch von Zeynep Yesil.



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