Bulletin Nr. 51; Dezember 2006
Ominöse Guinea-Delegation in BernIn der zweiten Novemberwoche hatten etliche Afrikaner eine Vorladung ins Bundesamt für Migration (BfM) erhalten. Dort wurden sie mit einer Delegation aus Guinea konfrontiert, die Herkunfts- und Identitätsabklärungen vornehmen sollte. Bei «positivem» Befund wurden gleich die entsprechenden Papiere ausgestellt, die eine Ausschaffung nach Conakry ermöglichen.
Die Leute, die jetzt in Bern Handlangerdienste für die Ausschaffungsbürokratie leisten, sind in Europa schon länger bekannt. Vor allem ein Name taucht immer wieder auf: N’Faly Keita. Gegen ihn kursieren Vorwürfe wegen Schlepperdiensten und Frauenhandels. Diese zu belegen ist allerdings schwierig; Nachforschungen in Guinea sind ein lebensgefährliches Unternehmen. Zeuginnen und Opfer, die sich an die Öffentlichkeit gewagt hatten, sind verschwunden oder plötzlich verstorben.
Aufgefallen ist diese Delegation erstmals in Deutschland im März 2005. Fast 400 Menschen wurden von ihr «beurteilt». Die Delegation reiste danach alle paar Monate nach Deutschland, um das Prozedere in verschiedenen Bundesländern zu wiederholen. Ein Betroffener schilderte den Vorgang so: «Man hat mich in einem Dialekt angesprochen, den ich nicht verstanden habe und wollte wissen, ob ich aus Sierra Leone stamme. Ich habe Ja gesagt. Das war alles.» Dauer der Prozedur: Drei Minuten. Ergebnis: Der Mann sei guineischer Staatsangehöriger – ebenso wie alle anderen vorgeführten Flüchtlinge. Ausgestellt wurden Reisedokumente, die wahrscheinlich reine Fantasieprodukte der Delegationsmitglieder waren: Sie enthielten weder eine übliche Bezeichnung, noch einen Gültigkeitszeitraum. Dennoch wurden sie für Ausschaffungen verwendet.
Das tolle Treiben endete beim letzten Besuch eher abrupt: Im März 2006 sagten mehrere Afrikaner aus, der Delegationsleiter sei derselbe, der ihnen mit gefälschten Diplomatenpässen die illegale Einreise nach Deutschland ermöglicht habe. Als N’Faly Keita von diesem Vorwurf hörte, kehrte er fluchtartig nach Guinea zurück. Die deutschen Behörden fanden es bisher nicht für notwendig, die Vorwürfe abzuklären. Der Angeschuldigte sei ja nicht mehr im Land.
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