Bulletin Nr. 50; September 2006

Rubrik Kurzmeldungen

Auge drauf

Basler Polizist verurteilt!

Am 16. August 2006 kam es in Basel zu einer kleinen Sensation: Ein Gefreiter der Basler Polizei wurde wegen Amtsmissbrauchs zu 30 Tagen bedingt verurteilt. Er hatte zwei Asylsuchende aus Weissrussland, die in einem Laden Waren im Wert von 30 Franken geklaut hatten, nach der Festnahme wiederholt misshandelt. Ganz normaler Basler Polizeialltag würde man meinen. Und dafür wird er verurteilt? Wie konnte es dazu nur kommen?
Bei der Festnahme wurde der Schläger, der seit neun Jahren bei der Basler Polizei «wirkt», von zwei Polizeiaspiranten begleitet. Am ersten Tag ihrer Praxisausbildung mussten sie den rabiaten Einsatz miterleben. Noch gänzlich unvertraut mit dem Korpsgeist erzählten sie erstaunt das Erlebte ihrem Ausbildner. Das Gericht glaubte ihnen und nicht dem Gefreiten, der zu Protokoll gab, er habe einen Gefangenen nur «getätschelt», weil er befürchtete er sei ohnmächtig.

Humanistische Schwyzer Polizei

Am 5. September wurde in «10 vor 10» eine kurze Reportage über einen Sans-Papiers aus dem Kanton Schwyz ausgestrahlt. Der Weissrusse Vladim A. erzählte unter anderem, wie er schon dreimal von der Polizei verhaftet und später ausserhalb des Dorfes im Wald ausgesetzt wurde. Dazu der Kommentar des Schwyzer Polizeidirektors Alois Christen (FDP): «Ich habe es anders gehört, aber im Prinzip spielt es auch nicht so eine Rolle, wo er entlassen wurde, ob grad neben dem Polizeiposten oder irgendwo.»
In einem Pressecommunique forderten wir den Polizeidirektor auf, klar Stellung zu beziehen gegen diese Art erniedrigender Behandlung durch seine Beamten. Gegenüber den Medien gab er sich uneinsichtig: «Würde der Vorwurf von Vadim A. stimmen, dann wäre das Absetzen ausserhalb des Dorfes sogar ein flotter Zug der Beamten gewesen. Wäre der Mann nämlich in aller Öffentlichkeit entlassen worden, wäre dies sicher auch falsch gewesen.» (20 Minuten Luzern).
Leider hatten wir die humanistischen Beweggründe für die Aussetzung im Wald nicht sofort erkannt. Trotzdem müssten wir im Wiederholungsfalle leider ein Gericht um eine Beurteilung der wahren Motive dieser Art von Polizeiaktion bemühen. Ausser es stellt sich heraus, dass sämtlichen BesucherInnen eines Polizeipostens im Kanton Schwyz dieselbe Aufmerksamkeit widerfährt, und nicht nur papierlosen Ausländern. Dann würden wir uns eher um eine reguläre Bushaltestelle im Wald bemühen.

Dumdum-Geschosse für Zürich

Nächstes Jahr führen alle Zücher Polizeikorps neue Dumdum-artige Munition ein. Dies nur zwei Wochen nachdem Beamte der Stadtpolizei irrtümlich zweimal auf ein davonfahrendes Auto geschossen haben. Der Automobilist glaubte, angesichts der herannahenden bewaffneten Männer, Opfer eines Raubüberfalls zu sein.Die Schüsse haben zum Glück keine Personen getroffen. Dass sich ansonsten die Polizei ihrer lebensgefährlichen Handlungsweise durchaus bewusst ist, zeigt sich am besten an den Uniformen der Spezialeinheiten: Während vorne der Aufdruck «POLIZEI» nur aus kürzester Distanz lesbar ist, ist er hinten über den ganzen Rücken gut sichtbar angebracht. Die Angst vor den eigenen KollegInnen ist offensichtlich grösser als die vor einer Verwechslung durch andere Leute. Die sind ja meistens auch nicht mit Dumdum-Geschossen bewaffnet.

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