Bulletin Nr. 49; Juli 2006



Gegen das Zürcher Polizeigesetz!

Am 30. April wurde das Komitee gegen das Polizeigesetz im Kanton Zürich gegründet. Bisher sind schon über 150 Personen dem Komitee beigetreten.

Da Polizeidirektor Ruedi Jeker nicht mehr für die Wiederwahl antreten wird, ist inzwischen auch der Fahrplan der Gesetzgebung klarer geworden. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz vom Regierungsrat verabschiedet werden, um dann zügig durch Kommission und Parlament zu gehen. Damit werden Referendum und Abstimmungskampagne gegen das Gesetz ziemlich aktuell.
Ein zentraler Grund, der gegen das Polizeigesetz spricht: Ausser kosmetischen Änderungen am Wegweisungsartikel wird kaum ein Paragraf gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf geändert werden, so unsere Einschätzung. Deshalb zeichnen sich schon jetzt verschiedene Kritikpunkte ab, z.B. eine Generalvollmacht für die Polizei, durch die sie ähnlich weit reichende Rechte für Präventivmassnahmen anstrebt, wie sie RichterInnen zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist der Waffengebrauch praktisch nicht eingeschränkt. Weder die Art der Waffen noch der Grund des Einsatzes sind festgelegt. Selbst für den Dienstwaffeneinsatz genügt ein «Verdacht auf ein schweres Vergehen». Hausdurchsuchungen sollen fortan auf blossen Verdacht durchgeführt werden können, jemanden zu finden. Der Verdacht ersetzt dabei die richterliche Bewilligung.
Datensammlungen «gewaltbereiter Personen» sind zurzeit in Mode, und auch hier befindet die Polizei in eigener Regie, wer vielleicht gewaltbereit sein könnte – und in der Datenbank landet. Die Palette lässt sich fortsetzen: beliebige Personenkontrollen, Körperdurchsuchungen, fehlende Dienstaufsicht. Trotz der Skandale der letzten Jahre werden Anzeigen und Beschwerden gegen die Polizei weiterhin nicht von einer unabhängigen Instanz überprüft. So bleibt es unmöglich, sich gegen Übergriffe der Polizei zu wehren.

augenauf Zürich
Infos: www.polizeigesetz.ch

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