Bulletin Nr. 49; Juli 2006
Gegen das Zürcher Polizeigesetz!
Am 30. April wurde das Komitee gegen das Polizeigesetz im Kanton Zürich gegründet. Bisher sind schon über 150 Personen dem
Komitee beigetreten.
Da Polizeidirektor Ruedi Jeker nicht mehr für die Wiederwahl antreten
wird, ist inzwischen auch der Fahrplan der Gesetzgebung
klarer geworden. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz vom
Regierungsrat verabschiedet werden, um dann zügig durch Kommission
und Parlament zu gehen. Damit werden Referendum und
Abstimmungskampagne gegen das Gesetz ziemlich aktuell.
Ein zentraler Grund, der gegen das Polizeigesetz spricht: Ausser
kosmetischen Änderungen am Wegweisungsartikel wird kaum
ein Paragraf gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf geändert
werden, so unsere Einschätzung. Deshalb zeichnen sich schon
jetzt verschiedene Kritikpunkte ab, z.B. eine Generalvollmacht für
die Polizei, durch die sie ähnlich weit reichende Rechte für Präventivmassnahmen
anstrebt, wie sie RichterInnen zur Verfügung
stehen. Zusätzlich ist der Waffengebrauch praktisch nicht eingeschränkt.
Weder die Art der Waffen noch der Grund des Einsatzes
sind festgelegt. Selbst für den Dienstwaffeneinsatz genügt ein
«Verdacht auf ein schweres Vergehen». Hausdurchsuchungen
sollen fortan auf blossen Verdacht durchgeführt werden können,
jemanden zu finden. Der Verdacht ersetzt dabei die richterliche
Bewilligung.
Datensammlungen «gewaltbereiter Personen» sind zurzeit in
Mode, und auch hier befindet die Polizei in eigener Regie, wer
vielleicht gewaltbereit sein könnte – und in der Datenbank landet.
Die Palette lässt sich
fortsetzen: beliebige
Personenkontrollen,
Körperdurchsuchungen,
fehlende Dienstaufsicht.
Trotz der Skandale
der letzten Jahre werden
Anzeigen und Beschwerden
gegen die
Polizei weiterhin nicht
von einer unabhängigen
Instanz überprüft.
So bleibt es unmöglich,
sich gegen Übergriffe
der Polizei zu wehren.
augenauf Zürich
Infos: www.polizeigesetz.ch
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