Bulletin Nr. 48; April 2006

 

Hungerstreikender verdurstet in St. Galler Gefängnis

In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil von Mitte Dezember protestieren wollte.

In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2006 starb der 20-jährige Guineer Ousmane Sow im Gefängnis Altstätten. Ousmane Sow befand sich im Hungerstreik, mit dem er gegen ein Gerichtsurteil von Mitte Dezember protestieren wollte. Im Gefängnis obliegt die Verantwortung für die Gesundheit der Insassen vollständig dem Personal. Da Hungerstreiks dieser Art öfters vorkommen, sollte das Personal darauf vorbereitet sein und durch geeignete Überwachung des Gesundheitszustandes des Hungernden genau das verhindern, was nun passiert ist: Die Autopsie hat ergeben, dass der junge Afrikaner in seiner Zelle verdurstet ist, weil er neben der Nahrung auch das Trinken verweigert hat. Da sich nach kurzer Zeit das Durstgefühl abschwächt, konnte das passieren, obwohl sich in der Zelle ein Wasserhahn befand, was diesen Todesfall absolut unfassbar macht.
Entgegen dem häufigen Unwillen, überhaupt konsequent zu ermitteln, hat in diesem Fall die Staatsanwaltschaft St. Gallen sofort reagiert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die Verantwortlichen zu eruieren und gegebenenfalls einen Strafprozess anzustreben. Offensichtlich machte dieser Todesfall sowohl die Beamten wie auch viele JournalistInnen derart betroffen, dass von mehreren Seiten eine unparteiische Klärung verlangt wird. Ob dieses Interesse so lange anhält, wie ein juristisches Verfahren dieser Art dauert, bleibt abzuwarten.

augenauf Zürich

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Archiv

URL dieser Seite