Bulletin Nr. 43; September 2004

Vom Halteverbot in die Notfallstation
Anfang dieses Jahres entdecken zwei Polizisten im Kleinbasel ein Auto im Halteverbot. Dies führt nur in Ausnahmefällen zu polizeilicher Intervention. Da der Autohalter - der Besitzer eines wenige Meter entfernten türkischen Lebensmittelgeschäfts - gerade mit dem Ausladen von Waren beschäftigt ist, wird er von den Beamten auf die Verkehrssünde hingewiesen und nach dem Ausweis gefragt. Der Angesprochene erwidert, dass er den Ausweis im Laden habe. Er bietet an, ihn zu holen. Doch dies erlauben die beiden Polizisten dem Mann nicht. Sie wollen ihn zwecks Abklärung der Personalien auf den Posten mitnehmen. Einer der beiden holt auch schon die Handschellen hervor. Der Ladenbesitzer bietet nochmals an, die Papiere zu holen. Doch trainierte Polizistenmuskeln bringen ihn zu Fall und drücken ihn auf den Asphalt. Im Polizeirapport steht später, der Mann habe wiederholt das Halteverbot missachtet und sich einer Identitätsüberprüfung massiv widersetzt - ein Vorwurf, über den sich der Betroffene und die anwesenden ZeugInnen nur wundern können. Als die schockierte Frau des Ladenbesitzers herbeieilt und die Polizisten bittet, ihren Mann loszulassen, wird sie angefaucht, sie solle ruhig sein oder sie würde ebenfalls mitgenommen. Nach dem nächsten Wort zückt einer der Uniformierten seinen Tränengasspray und bedroht damit die Frau. Zum Glück trifft nun eine zweite Polizeistreife mit wesentlich vernünftigeren Beamten ein. Sie verscheuchen die Kollegen vom Rücken des Mannes, nehmen ihm die Handschellen ab und begleiten ihn zur Sichtung der Papiere in den Laden. Nach der Kontrolle begibt sich das Opfer auf die Notfallchirurgie, wo Prellungen im Hals-, Nasenbein-, Hüft- und Handgelenkbereich attestiert und behandelt werden. Der Pressesprecher des Polizei- und Militärdepartements (PMD) rät, die Vorkommnisse der «unabhängigen Beschwerdestelle des PMD» zu melden oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten ... Und was machen die beiden übermotivierten Polizisten? Sie zeigen den Kontrollierten wegen «Diensterschwernis» an. augenauf Basel

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