Bulletin Nr. 42; Juni 2004

Polizeikontrollen: Zivilcourage kostet 350 Franken
Zürich, April 2004: Im Kreis 4 werden drei Männer im Auto kontrolliert. Ein unbeteiligter Fussgänger beobachtet die Szene vom gegenüberliegenden Trottoir aus. Als er sich den Beamten nähert, wird er angezischt, er solle gefälligst verschwinden. Der Mann erwidert: «Man darf euch doch wohl noch bei der Arbeit zusehen», zieht sich aber wieder auf die gegenüberliegende Strassenseite zurück. Er wird ebenfalls kontrolliert. Zürich, Juni 2004: Unser Mann von der gegenüberliegenden Strassenseite erhält Post vom Stadtrichter. Er wird bestraft mit Fr. 150.- Busse, Fr. 180.- Spruchgebühr und einigen Zerquetschten für das Schreiben und Zustellen. Macht 348 Franken. Weshalb? Zitat aus der Verfügung: «Während der ganzen Kontrolle hielt sich der Verzeigte in unmittelbarer Nähe auf, wobei er immer wieder den Standort wechselte und sogar einen Polizisten ansprach, welcher ihn in der Folge mehrmals aufforderte, Abstand zu nehmen, erfolglos.» (Hervorhebung durch Red.) Man nehme zur Kenntnis: Abgesehen von den kleinen Lügen der Beamten (mehrmaliger Standortwechsel war in Wirklichkeit eine einzige Annäherung, mehrmalige Aufforderung zum Weggehen war in Wirklichkeit das eine Zischen, man solle verschwinden) ist es offenbar eine unerwünschte, ja gar strafbare Zumutung, einen Polizisten während seiner Arbeitszeit anzusprechen. Dies ist eine äusserst erfolgreiche Taktik der Polizei, um Leute fernzuhalten, die Fragen stellen und hinschauen, die Zivilcourage zeigen. Übrigens: Wehrt man sich gegen eine solche Busse, kommt es zum Verfahren vor Bezirksgericht. Die Verurteilung durch dieses Gericht kostet einen dann aber gut und gerne 1200 Franken. Die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs tendiert gegen Null - schliesslich besteht die Gegenpartei aus Polizisten. Und: Was mit den ursprünglich Kontrollierten geschehen ist, wissen wir nicht. Ihre Hautfarbe: Schwarz.

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