Bulletin Nr. 41; März 2004

Rubrik Kurzmeldungen

Auge drauf

 
Mund und Augen zugenäht
augenauf Basel erhielt Ende Januar aus der Asylbewerberunterkunft Dornach einen Hilferuf. Zwei irakische Flüchtlinge entschlossen sich in ihrer verzweifelten und aussichtslosen Situation zu einer nicht leicht verständlichen Protestaktion: Aus Angst vor einer Rückschaffung in den Irak nähten sie sich gegenseitig Mund und Augen zu. Die beiden wurden daraufhin in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Da ihr Problem aber nicht ein psychisches ist, konnte ihnen dort auch nicht geholfen werden. Die Iraker wurden getrennt und traten daraufhin in einen Hungerstreik. Am meisten beklagten sich die beiden darüber, dass sie sich im Stich gelassen fühlten. Ihr Hilfeschrei stiess bei den zuständigen Stellen nicht auf 'Verständnis'. Man liess sie während Tagen in ihrer verzweifelten Situation allein. Weder der Heimleiter noch die Sozialbehörde der Gemeinde, niemand vom Kanton und niemand vom BFF fühlte sich bemüssigt, die beiden wenigstens zu besuchen.
 
Keine Illegalisierung der Flüchtlinge!
Ein «illegaler» Einwanderer, der versuchte, die schweizerisch-italienische Grenze zu passieren, wurde von den Schweizer Behörden abgewiesen (NZZ, 4. 3. 2004). Nichts Besonderes also. Als der Mann danach durch den Monte-Olimpio-Tunnel in die Schweiz gelangen wollte, wurde er von einem Schnellzug erfasst. Wie viele Menschen sterben täglich auf der Suche nach Schutz vor Verfolgung? Beim Schiffbruch eines von verantwortungslosen Schleppern überladenen Bootes, verdurstet, verhungert und erstickt in Hohlräumen von Lastwagen und Zügen oder beim Versuch, Landesgrenzen über Minenfelder zu überschreiten? Und wie viele Flüchtlinge werden inhaftiert, bevor sie ein Asylgesuch stellen können? Die Toten werden nicht nur in Gibraltar angeschwemmt - sondern auch an unserer Grenze gefunden. Wir verurteilen die Illegalisierung der Flüchtlinge! Es gibt real gar keine legale Möglichkeit, in die Festung Europa einzureisen und ein Asylgesuch zu stellen: Der einzige Weg wäre, bei der Schweizer Botschaft ein Visum zu beantragen, oder sich das Asylgesuch gleich dort ablehnen zu lassen - eine Einreise in die Schweiz gelingt nur in den seltensten Fällen. Und während der Wartezeit sind die Gesuchsteller der Verfolgung ihres Staates schutzlos ausgeliefert.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Archiv

URL dieser Seite