Da es schwierig ist, sich im Kleinbasel zu bewegen, ohne in die Nähe von Drogen Konsumierenden zu geraten und da Asylsuchenden der Zugang zu den Unterhaltungstempeln mangels Finanzen kaum möglich ist, gerät zwangsläufig jeder umherschlendernde Schwarzafrikaner ins Visier eifriger PolizistInnen. So verwundert es nicht, wenn die Polizei in einer Medienmitteilung mit dem Titel «Basel hat keinen Platz für dealende Asylbewerber» (28.1.2004) stolz vermeldet, dass letztes Jahr «im Drogenmilieu» (d. h. in den Kleinbasler Strassen zwischen Claraplatz und Feldbergstrasse) 479 schwarzafrikanische Asylbewerber insgesamt 970 Mal kontrolliert worden seien. Gegen alle «Kunden» aus anderen Kantonen sei eine «Ausgrenzung» verfügt worden (325 neu und 107 wiederholt). Dies selbstverständlich auf blossen Verdacht hin, da - wie die Polizei selbst einräumt - Beweise nur in den wenigsten Fällen erbracht werden könnten.
Die publizierte Statistik bezieht sich auf Asylsuchende und verschweigt, wie viele Schwarze insgesamt aufgrund des Pauschalverdachtes kontrolliert wurden (das genannte Quartier weist einen hohen afrikastämmigen Bevölkerungsanteil auf. Und alle - unabhängig vom Aufenthaltsstatus - beklagen sich über häufige Personenkontrollen).
In einem konkreten Fall, als ein unbescholtener und mit gültigen Papieren versehener Tourist innert drei Wochen zweimal zu Striptease und erkennungsdienstlicher Behandlung auf einen Posten verfrachtet worden war, äusserte sich Regierungsrat Schild folgendermassen: «Ihr Mandant hat sich innerhalb von drei Wochen mindestens zweimal längere Zeit im Umfeld von Drogenabhängigen und Drogendealern aufgehalten. Hinreichender Verdacht zur Vornahme einer Kontrolle war damit zweifellos gegeben (…) Die Polizeikontrollen verliefen korrekt, verhältnismässig und den Dienstvorschriften entsprechend. Die Hautfarbe des Kontrollierten spielte dabei nicht die geringste Rolle.» Und weiter: «Wenn sich Ihr Mandant weiterhin an den bekannten Treffpunkten der Drogenszene aufhält und den Kontakt mit Drogendealern und -konsumenten sucht, muss er tatsächlich mit weiteren, ihm unliebsamen Kontakten mit der Polizei rechnen. Er kann dies aber leicht vermeiden, indem er sich von solchen Örtlichkeiten fernhält.»
Bei den «Örtlichkeiten» handelte es sich in einem Fall um das bei Touristinnen und Touristen sehr beliebte Kleinbasler Rheinbord und im andern Fall um eine Wohnstrasse im Kleinbasel. Dass der Mann Kontakte zur Drogenszene gesucht haben soll, entsprang der Fantasie der Beamten (oder muss als nachträgliche Schutzbehauptung klassiert werden).
Schilds Rat hingegen, «solche Örtlichkeiten zu meiden», begegnete die ECRI (Europäische Menschenrechtskommission) in ihrem «Dritten Bericht über die Schweiz» bereits im Juni 2003 mit folgender Empfehlung: «ECRI fordert die Behörden dringend auf, dass die Praxis beendet wird, mit welcher gewisse Stadtbezirke für bestimmte Gruppen von Minderheiten durch gezielt auf diese Gruppen angesetzte Polizeikontrollen de facto gesperrt werden.» (Art. 36)
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