Bulletin Nr. 41; März 2004

Zugang zum Asylverfahren im Transit des Flughafens Kloten: eine Lotterie?

Jederzeit?

Das zentrale Anliegen des BFF, den Zugang zum Asylverfahren jederzeit entsprechend der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen, wird delegiert an die Flüchtlinge und an ihre eventuellen RechtsvertreterInnen. - Sälber tschuld, wänns schiefgaat.
Der Flughafen ist eine Grenze, so gut wie die Landesgrenzen. So wie wir nicht wissen, wie viele Asylsuchende von den Grenzwachtkorps abgewiesen werden, bevor sie je eine Empfangsstelle erreichen, so wenig wissen wir, wie viele Asylsuchende am Flughafen verschwinden, ohne Spuren zu hinterlassen. Inadmissibles (Inad) werden sie im Flugjargon genannt und müssen von der Fluggesellschaft zurück- oder weitertransportiert werden, wenn es ihnen nicht gelingt, ins Flughafenverfahren zu kommen. Zunehmend werden Dokumentenkontrollen von privaten Unternehmen im Auftrag der Airlines durchgeführt, die smarten «security-checkers» entscheiden, ob und wo Pässe abgenommen, Tickets als Inad gestempelt werden und die Zeit bis zum Rück- oder Weiterflug unter Aufsicht verbracht werden muss. Am 17. Juli 2003 schreibt das Bundesamt für Flüchtlinge auf eine diesbezügliche Beschwerde (siehe Bulletin Nr. 38: «Das Zauberwort heisst Outsourcing»): «Es ist ein zentrales Anliegen des BFF, die aus internationalen Verträgen abgeleiteten Verpflichtungen einzuhalten und die Abläufe derart zu gestalten, dass asylsuchende Personen jederzeit mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten und ihr Anliegen deponieren können.» Am 25. Dezember 2003 um 10 Uhr morgens landet A. T. in Kloten. Schon beim Abflug sind ihm Pass und Ticket abgenommen worden. Er verbringt vier Stunden in einer Zelle am Flughafen, kann nicht telefonieren und wird in Handschellen zum Flugzeug gebracht und zum Weiterflug gezwungen in ein Land, wo seine Sicherheit gefährdet ist. Um 18 Uhr meldet er sich bei der Rechtsvertreterin, welche aufgrund der fehlenden Ankunftsbestätigung seitens A.T. bereits um 12.41 Uhr schriftlich per Fax bei der zuständigen Flughafenpolizei ein Asylgesuch eingereicht hatte. Er ist inzwischen zurückgeflogen und befindet sich in einem Inlandverfahren in der Schweiz. Ein bedauerlicher Einzelfall? Trotz eines Protests am 25. Dezember an alle beteiligten Stellen geschieht es am 27. erneut: Vier Personen werden zum Weiterflug gezwungen, die Umsteigezeit von ca. 2 Stunden in Zürich-Kloten verbringen sie überwacht in einem Warteraum, ihrer Pässe und Tickets ledig. Zwei von der Gruppe sind später nach erheblichen Problemen im Drittland zurückgeflogen, zwei andere befinden sich noch immer dort und warten verzweifelt auf eine Antwort des BFF, nachdem sie bei der Schweizer Botschaft ihr Asylgesuch eingereicht hatten. Am 19. Januar 2004 antwortet der Chef Flughafen Spezialabteilung der Kantonspolizei auf den Protestfax . Die Auskünfte der beteiligten Polizisten sind hübsche Weihnachtsmärchen. Der Chef schlägt der Rechtsvertreterin zum Schluss vor, doch jeweils an den Flughafen zu reisen, um die Verbindung zu den Behörden herzustellen, als ob er nicht wüsste, dass ohne unterschriebene Vollmacht der Zugang zum Transit unmöglich ist. Sein Fazit ist noch erhellender: «Dieser Aufwand wäre Ihnen eigentlich erspart, wenn Sie die Gesuchsteller vorgängig umfassend informieren würden.» Informationsseminare in den Herkunftsländern für allfällige politische Flüchtlinge? augenauf Zürich

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