Unser Anwalt, Peter Nideröst, stellte in seinem Plädoyer fest, dass ein Hausverbot aufgrund von «negativen verbalen Äusserungen» unverhältnismässig sei und die freie Zugänglichkeit des Geländes, die vom Kantonsrat zugesichert wurde, zur Farce mache.
Zudem sei es höchst fragwürdig, ob der im Oktober 2000 abgeschlossene Leistungsvertrag zwischen der Fuhrer'schen Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich und der ORS überhaupt gültig gewesen sei, da Asylbewerber zu diesem Zeitpunkt dem allgemeinen Sozialhilfegesetz unterstellt waren: Die reduzierten Leistungen im MZ Rohr seien deshalb illegal gewesen und somit das Zentrum als solches ebenfalls.
Niederöst weiter: Auch wenn man davon ausgehen würde, dass die ORS das MZ auf der Basis eines gültigen Vertrages betreiben würde, müsse man feststellen, dass sie die vereinbarten Leistungen nicht erbringe. Das MZ Rohr wäre eigentlich ein Asylheim der 2. Phase für Menschen «mit besonderen Bedürfnissen und Schwierigkeiten», im Klartext für Alkohol- und Drogenabhängige. Faktisch aber erbringt das ungeschulte und unwillige Personal nicht einmal medizinische Grundleistungen, wie unsere Recherchen mehrfach bewiesen haben.
Bis heute liegt einzig der Freispruch für die augenauf-Aktivistin vor. Die Begründung des Gerichtes steht noch aus. Ob und wie weit das Gericht auf unsere Argumentation eingegangen ist, wissen wir deshalb noch nicht. Affaire à suivre.
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