Bulletin Nr. 39; Oktober 2003

Sicherheitsdienst foutiert sich um Genfer Konvention
Der Fall der tunesischen Asylbewerberin G. zeigt auf, wie die Zürcher Behörden SVP-Forderungen auf dem kalten Weg durchsetzen. G. reiste am 14. März mit der Absicht, ein Asylgesuch zu stellen, von Istanbul nach Zürich. Im Unique Zurich Airport wurde sie von privaten Sicherheitsleuten der Firma PAS - eine Tochter des schwedischen Sicherheitsmultis Securitas - abgefangen und ins Zentrum für so genannte «Inadmissibles» gebracht. Im «Inad»-Zentrum wurde G. von MitarbeiterInnen der CGS (Customer Ground Service) daran gehindert, mit ihrer Rechtsvertreterin oder einem Vertreter der Flughafenpolizei Kontakt aufzunehmen. G. wurde gleichentags von CGS- und PAS-Angestellten in ein Flugzeug gebracht, das sie über Genf nach Tunis bringen sollte. Dort ist der irreguläre Ausschaffungsversuch nach einer Intervention von augenauf gestoppt worden. augenauf hat am 23. April 2003 bei der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich eine Aufsichtsbeschwerde gegen unbekannte MitarbeiterInnen der Kantonspolizei eingereicht. Mit Schreiben vom 2. Juni hat die Polizei die Beschwerde als haltlos zurückgewiesen. Sie stellt sich sinngemäss auf den Standpunkt, dass sie keine Aufsichtsfunktion über die Tätigkeit von CGS und PAS habe. Zudem sei es nicht Aufgabe der Polizei, nach Flüchtlingen zu suchen, die sich nicht bei den BehördenvertreterInnen melden könnten. Da Rita Fuhrers Direktion für Soziales und Sicherheit offensichtlich nicht bereit ist, im Transitbereich des Unique Zurich Airport für die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention zu sorgen, hat die Gruppe augenauf das UNHCR und das BFF über die Vorfälle informiert. Das BFF hat die Eingabe in der Zwischenzeit ebenfalls zu den Akten gelegt. Einen Rüffel nach Zürich scheint es doch gegeben zu haben. Die RechtsvertreterInnen von augenauf beobachten, dass sie von den Grenzbehörden zuvorkommender behandelt werden, wenn sie auf der Suche nach im Transit gestrandeten Asylsuchenden sind.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zum Archiv

URL dieser Seite