Bulletin Nr. 39; Oktober 2003

Polizeihelm als Schlagwaffe

Dass es die Mediensprecher der Basler Polizei und die Verfasser von Pressemitteilungen mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ist spätestens seit dem Fall des Grenzpolizisten bekannt, dessen rassistische Sprüche und Gewaltanwendungen im August 2001 für Schlagzeilen sorgten.
Immer öfter entsteht der Eindruck, dass polizeiliche Medienmitteilungen nicht der Information der Bevölkerung, sondern dem Reinwaschen fehlbarer Beamter und dem Bagatellisieren von Amtsmissbräuchen dienen. So auch bei einer Medienmitteilung («Randalierer verletzte sich selbst») zu Ereignissen nach dem Fussballspiel FC Basel-FC Zürich vom 16. Juli 2003: Gemäss Polizeimeldung schlug ein alkoholisierter und «wild schreiender» Mann nach dem Match die Scheibe eines Signalhäuschens ein und zog sich dabei eine heftig blutende Schnittwunde zu. Darauf habe er in der Menge untertauchen wollen. Der von zwei Polizisten mehrfach vorgetragenen Aufforderung stehen zu bleiben, habe er keine Folge geleistet. Die Beamten hätten ihn verfolgt, gestellt und - da er sich stark gewehrt habe - in Handschellen gelegt. Dann habe man mit Hilfe eines anwesenden Arztes seine Wunde versorgt.
 
Die Polizei, dein Freund, Helfer und Sanitäter!
Nachdem diese Meldung von der «Basler Zeitung» verbreitet worden war, meldeten sich spontan mehrere unabhängige Zeugen bei der Redaktion und bei der Staatsanwaltschaft. Übereinstimmend sagten sie aus, dass der Mann nach dem Einschlagen der Scheibe ruhig davongeschlendert sei. Plötzlich sei ein in der Nähe stehender Polizist losgesprintet, habe sich «wie eine Furie» von hinten auf den Mann gestürzt und ihm «den Polizeihelm in brutalster Art und Weise um den Kopf gehauen». Der Mann sei zu Boden gesunken und der Polizist sei «auf ihn draufgesprungen». Zwei weitere Beamte seien hinzugekommen und hätten das Opfer festgenommen. Als sich ein Zeuge nach dem Namen des Helmschlägers erkundigte, sei dieser aufgestanden und in der Menge untergetaucht. Alle Zeugen erklärten übereinstimmend, dass der Angriff des Beamten «aus dem Nichts» erfolgt sei und dass keine Aufforderung stehen zu bleiben, gehört wurde. Einigkeit herrschte auch darüber, dass die Polizeiaktion «unverhältnismässig und brutal» war. In der Folge gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie aufgrund der Zeugenaussagen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Man darf gespannt sein ...

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