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Vorlage an den Landrat BL


Titel: Beantwortung der Schriftlichen Anfrage
von Maya Graf, Grüne Fraktion, Liestal:
"Haftbedingungen in Ausschaffungshaft
und Ausschaffungspraktiken in BL"
(2000/216)
vom: 19. Dezember 2000
Nr.: 2000-216

Am 2. November 2000 hat Maya Graf eine Schriftliche Anfrage betreffend "Haftbedingungen in Ausschaffungshaft und Ausschaffungspraktiken in BL" eingereicht. Die Schriftliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Text:

Mit dem "Kantonalen Gesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht", das seit dem 01.02.1997 in Kraft ist, hat auch unser Kanton dem Vollzug eines der menschlich und rechtlich heikelsten Gebiete zugestimmt: der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von abgewiesenen Asyl Suchenden. Schweiz weit sind seither immer wieder skandalöse, menschenunwürdige Ausschaffungspraktiken bekannt geworden. Als tragischstes Beispiel gilt der am 03.03.1999 ausgeschaffte Asyl Suchende Palästinenser Khaled Abuzarifa, der auf dem Weg zum Flughafen erstickt ist, weil ihm zuvor laut Autopsiebericht die Atemwege verklebt worden sind. Wie die Sonntagszeitung am 17.09.2000 meldete, gibt nun das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) unwürdige Behandlungen bei Ausschaffungshäftlingen auch erstmals zu: So werde neben Fuss- und Handfesseln und Helm seit längerer Zeit je nach Fall auch das Tragen von Windeln aufgezwungen.

In unserem Kanton hat die Ausschaffungshaft von ***Ali X*** im Bezirksgefängnis Liestal und seine Ausschaffung in den Libanon vom 19.08.2000 für Schlagzeilen in Zeitung, Radio und Fernsehen gesorgt. Die Vorwürfe der Menschenrechtsgruppe "augenauf Basel" an die Baselbieter Behörden sind massiv. Würde nur ein ganz kleiner Teil dieser Vorwürfe zutreffen, dann ist die damals in der Gesetzesberatung immer wieder artikulierte "liberale Baselbieter Auslegung des Bundesgesetzes" in seinen Fundamenten erschüttert. Zu erinnern ist zudem an den § 12 des Kantonalen Gesetzes: Grundsatz, Absatz 1: "Beim Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft ist die Menschenwürde der inhaftierten Person zu wahren" und Absatz 3 "Für Personen in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft gilt ein freieres Haftregime als für Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug."



Es ist darum dringend nötig, der Regierung einige grundsätzliche Fragen zur Praxis der Ausschaffungshaft zu stellen:

1. Wie viele Ausschaffungshäftlinge waren in den Jahren 1998, 1999 und 2000 im Kanton BL inhaftiert?

2. Wie war die Verteilung auf die verschiedenen Ausschaffungsgefängnisse, wie viele davon gibt es, wie heissen sie, und in welchen anderen Haftanstalten wurden Ausschaffungshäftlinge untergebracht?

3. Wie viele Tage verbrachten die Häftlinge jeweils in Ausschaffungshaft?

4. Wie viele Ausschaffungen nach Level 1, Level 2 und Level 3 gab es aus dem Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 98, 99 und 2000? Wird in unserem Kanton jeder Ausschaffungshäftling zuerst nach Level 1 behandelt und erst beim Scheitern des Level 1 zu einer schärferen Variante geschritten? Wer entscheidet dies?

5. Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorwurf, dass im Liestaler Bezirksgefängnis die Post von Ausschaffungshäftlingen geöffnet und zum Teil sogar kopiert werde? Ebenso sei der Empfang von Besuchen nur durch Trennscheiben möglich und es könne nicht unbewacht telefoniert werden?

6. Wie gedenkt der Regierungsrat zu garantieren, dass diese Rechte der inhaftierten Person, die in § 13 des Kantonalen Gesetzes formuliert sind, auch eingehalten werden?

7. Stimmt es, dass in einigen Zellen, in denen Ausschaffungshäftlinge in Liestal untergebracht sind, Überwachungskameras existieren? Wenn ja, was geschieht mit den Aufzeichnungen?

8. Hat der Regierungsrat Kenntnisse oder zumindest Hinweise auf Übergriffe von Seiten der Polizei gegen Ausschaffungshäftlinge vor oder während der Ausschaffung? Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?

9. Gibt es im Kanton Basel-Landschaft Zwangsmedikation im Zusammenhang mit Ausschaffungen? Werden den Häftlingen für die Ausschaffung im Ernstfall auch Windeln zwangsweise angezogen? Wer begleitet die Ausschaffungshäftlinge auf ihrer zwangsweisen Rückführung? Sind diese Leute speziell geschult?

10. Wie viele Ausschaffungshäftlinge wurden 1998, 1999 und 2000 in stationäre medizinische und psychiatrische Behandlungen überführt? Wer betreut Ausschaffungshäftlinge bei psychischen Problemen? Gibt es grundsätzlich oder nur in Ausnahmefällen eine freie Arztwahl für Ausschaffungshäftlinge?

11. Wie kontrolliert der Regierungsrat laufend, dass die Mindeststandards, die für Gefangene in Ausschaffungshaft gesetzlich festgeschrieben sind, eingehalten werden?

12. Eine Forderung der Grünen im Vorfeld der Gesetzesberatung über die Zwangsmassnahmen, waren klare Richtlinien für die Polizistinnen und Polizisten in dieser speziell heiklen Tätigkeit, sowie das Angebot gezielter Schulung und Supervision: "wird dies gemacht? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?"



Der Regierungsrat nimmt zur Schriftlichen Anfrage wie folgt Stellung:

Vorbemerkung: Zum von Maya Graf zitierten Einzelfall und den gemachten Vorwürfen an unsere Behörden nimmt die Regierung nicht Stellung, da verschiedenen Verfahren laufen. Nur so viel sei gesagt, es handelt sich um absolut haltlose und teilweise böswillige Unterstellungen.

Zur Frage 1:

Wie viele Ausschaffungshäftlinge waren in den Jahren 1998, 1999 und 2000 im Kanton BL inhaftiert?

Per Mitte November 2000 ergeben sich folgende Zahlen:
1998: 86 Personen
1999: 91 Personen
2000: 139 Personen



Zur Frage 2:

Wie war die Verteilung auf die verschiedenen Ausschaffungsgefängnisse, wie viele davon gibt es, wie heissen sie, und in welchen anderen Haftanstalten wurden Ausschaffungshäftlinge untergebracht?

Grundsätzlich dient nur das Bezirksgefängnis Sissach als Ausschaffungsgefängnis, es gibt dort keine Untersuchungshäftlinge. Die sechs Zellen eines Abschnitts im 4. Stock des Bezirksgefängnisses Liestal werden nur benutzt, wenn kurzfristig der Platz in Sissach nicht ausreicht oder für die Zeit zwischen Anhaltung und der Haftüberprüfung durch das Verwaltungsgericht - das heisst ungefähr vier Tage. In speziellen Fällen kann es erforderlich werden, Personen vorübergehend in eine der beiden Beobachtungszellen des Bezirksgefängnisses Liestal zu verbringen, sei dies aus Gründen des Selbstschutzes (Videoüberwachung und 24 Stunden-Präsenz im Haus) oder aus Gründen disziplinarischer Art (beispielsweise nach handfesten Auseinandersetzungen mit Mitinsassen). Letztere Verlegungen werden aber stets so kurz wie möglich gehalten.



Zur Frage 3:

Wie viele Tage verbrachten die Häftlinge jeweils in Ausschaffungshaft?

Per Mitte November 2000 ergaben sich folgende Zahlen:
1998: Durchschnittlich 24 Tage pro Häftling (mindestens 1 Tag, maximal 153 Tage)
1999: Durchschnittlich 37 Tage pro Häftling (mindestens 1 Tag, maximal 224 Tage)
2000: Durchschnittlich 30 Tage pro Häftling (mindestens 1 Tag, maximal 159 Tage)



Zur Frage 4:

Wie viele Ausschaffungen nach Level 1, Level 2 und Level 3 gab es aus dem Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 98, 99 und 2000? Wird in unserem Kanton jeder Ausschaffungshäftling zuerst nach Level 1 behandelt und erst beim Scheitern des Level 1 zu einer schärferen Variante geschritten? Wer entscheidet dies?

Ausschaffungen nach Level 1, 2 und 3:

Jahr Level 1 Level 2 Level 3
1998 58 Personen 3 Personen 0 Personen
1999 67 Personen 2 Personen 1 Person
2000 103 Personen 3 Personen 0 Personen

Jeder Ausschaffungshäftling wird nach Level 1 behandelt. Nur in Sonderfällen (sehr gewalttätige oder suizidgefährdete Personen) wird direkt ein höherer Level gewählt. Dies wird durch die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Vollzug der Fremdenpolizei entschieden. In schwierigen Fällen geschieht dies in Absprache mit den zuständigen Vorgesetzten (Abteilungsleiter, Dienstchef Fremdenpolizei, Direktionsvorsteher)



Zur Frage 5:

Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorwurf, dass im Liestaler Bezirksgefängnis die Post von Ausschaffungshäftlingen geöffnet und zum Teil sogar kopiert werde? Ebenso sei der Empfang von Besuchen nur durch Trennscheiben möglich und es könne nicht unbewacht telefoniert werden?

Briefe: Es können gemäss § 13 des kantonalen Gesetzes über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht unbeschränkt Briefe empfangen und verschickt werden. Das bedeutet aber nicht, dass nicht Stichproben gemäss § 17 der Verordnung über die Bezirksgefängnisse zulässig wären. Allerdings wird dies eher zurückhaltend gehandhabt.

Telefon: Im Unterschied zu Sissach verfügt dass Bezirksgefängnis Liestal - weil dort in anderen Bereichen auch Untersuchungshaft vollzogen wird - über keinen Telefonapparat im Zellengang. Also müssen Telefonate über die Apparate der Betreuer durchgeführt werden. Die Telefongespräch werden nicht inhaltlich überwacht, aber der Betreuer muss in der Nähe bleiben, um nach dem Abschluss des Gesprächs die interne Linie wieder frei zu bekommen. Für die kurze Zeit zwischen Anhaltung und der Gerichtsverhandlung erachtet der Regierungsrat dieses Vorgehen für zumutbar, weil die Betroffenen dann nach Sissach verlegt werden.

Besuche: Es gilt das zu den Telefongesprächen Gesagte. Weil das Bezirksgefängnis Liestal in erster Linie dem Vollzug der Untersuchungshaft dient, muss sichergestellt sein, dass das Gefängnis möglichst "dicht" bleibt. Deshalb werden Besuche in der Regel nur hinter der Trennscheibe, aber unbewacht, durchgeführt. Auch dies verbessert sich nach der kurzen Zeit bis zur Gerichtsverhandlung mit der Verlegung nach Sissach.



Zur Frage 6:

Wie gedenkt der Regierungsrat zu garantieren, dass diese Rechte der inhaftierten Person, die in § 13 des Kantonalen Gesetzes formuliert sind, auch eingehalten werden?

Der Regierungsrat hält fest, dass diese Rechte eingehalten werden, dies bereits - mit zumutbaren Einschränkungen - in der allerersten Phase vor der Gerichtsverhandlung.



Zur Frage 7:

Stimmt es, dass in einigen Zellen, in denen Ausschaffungshäftlinge in Liestal untergebracht sind, Überwachungskameras existieren? Wenn ja, was geschieht mit den Aufzeichnungen?

Die Vermutung der Fragestellerin stimmt nicht. Grundsätzlich haben die Insassenzellen keine Videoüberwachung, ausgenommen sind die Beobachtungszellen. Letztere dienen dem kurzfristigen Aufenthalt von Häftlingen, die aus irgendwelchen Gründen nicht in den normalen Zellen sein können und / oder aus besonderen Gründen, z.B. wenn Personen aus gesundheitlichen Gründen zu ihrem eigenen Schutz und ihrer eigenen Sicherheit laufend beobachtet werden müssen.

Die Videoaufnahmen werden aufgezeichnet. Die Bänder müssen alle 24 Stunden gewechselt werden. Jedes Band wird einen Monat aufbewahrt, bevor es am gleichen Datum des nächsten Monats wieder verwendet, das heisst überspielt wird. Eine Auswertung erfolgt nur aus besonderem Anlass und war bis jetzt auch nur vereinzelt notwendig. Im von Maya Graf zitierten Fall konnte eine Auswertung nicht mehr erfolgen, weil die Beschwerde kurz nach Ablauf eines Monats eingetroffen war.

Die einzigen Zellen, in denen ebenfalls Videokameras installiert - aber abgeklebt und nicht in Betrieb - sind, sind die Arbeitsräume, die heute teilweise auch als Zellen genutzt werden. Hier erfolgt weder eine Überwachung noch eine Aufzeichnung.



Zur Frage 8:

Hat der Regierungsrat Kenntnisse oder zumindest Hinweise auf Übergriffe von Seiten der Polizei gegen Ausschaffungshäftlinge vor oder während der Ausschaffung? Wenn ja, was gedenkt er dagegen zu unternehmen?

Es ist unbestreitbar, dass die Angehörigen der Polizei Basel-Landschaft bei Ausschaffungen einer grossen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt sind, kommt es doch immer wieder vor, dass sich auszuschaffende Personen renitent verhalten. Die Polizei Basel-Landschaft hält sich aber strikte an die Weisungen des BFF und selbstverständlich auch an die eigenen rechtlichen Vorgaben wie das Polizeigesetz oder auch an die Unternehmensphilosophie und -ethik. Es sind bis heute keine Übergriffe seitens der Polizei gegen auszuschaffende Personen vorgekommen.



Zur Frage 9: Gibt es im Kanton Basel-Landschaft Zwangsmedikation im Zusammenhang mit Ausschaffungen? Werden den Häftlingen für die Ausschaffung im Ernstfall auch Windeln zwangsweise angezogen? Wer begleitet die Ausschaffungshäftlinge auf ihrer zwangsweisen Rückführung? Sind diese Leute speziell geschult?

In den Gefängnissen gibt es weder Zwangsmedikationen noch Zwangsernährung. Nötigenfalls werden die Insassen den entsprechenden medizinischen Strukturen zugeführt. Das Verwenden von Windeln bleibt die absolute Ausnahme. Bis heute musste erst einmal zu dieser Massnahme gegriffen werden. Begleitet werden Ausschaffungshäftlinge durch Angehörige der Polizei Basel-Landschaft. Zur Frage der Schulung: siehe Antwort zur Frage 12.



Zur Frage 10:

Wie viele Ausschaffungshäftlinge wurden 1998, 1999 und 2000 in stationäre medizinische und psychiatrische Behandlungen überführt? Wer betreut Ausschaffungshäftlinge bei psychischen Problemen? Gibt es grundsätzlich oder nur in Ausnahmefällen eine freie Arztwahl für Ausschaffungshäftlinge?

Bei psychischen Problemen wird der EPD beigezogen, welcher erfreulich kurzfristig mobilisiert werden kann und dessen Neutralität und Kompetenz wohl nicht in Zweifel steht.

Freie Arztwahl gibt es auch im "somatischen" Bereich grundsätzlich nicht; in allen Gefängnissen wird mit vor Ort ansässigen und tätigen Allgemeinpraktikern und -praktikerinnen zusammengearbeitet. Dies gewährleistet einerseits, dass diese Ärzte und Ärztinnen die Bedingungen und Möglichkeiten der Gefängnisse kennen, anderseits aber auch dank ihrer übrigen Praxistätigkeit nicht "betriebsblind" werden. Sie ziehen, wie in ihrer übrigen Praxistätigkeit auch, bei Bedarf Spezialisten und Spezialistinnen bei oder überweisen die Fälle an geeignete Institutionen. Der Beizug beliebiger anderweitiger Ärzte oder Ärztinnen drängt sich unter diesen Umständen also nicht auf; im Gegenteil müsste in diesem Fall erheblich höherer Aufwand befürchtet werden, indem die neuen Ärzte und Ärztinnen sich mit dem Gefängnisbedingungen vertraut machen müssten, ohne erkennbaren Zusatznutzen für die Betroffenen. Ausser im von der Fragestellerin zitierten Fall gab es weder im Bereich Untersuchungshaft noch Ausschaffungshaft je Probleme zwischen Insassen und Ärzten oder Ärztinnen.



Zur Frage 11:

Wie kontrolliert der Regierungsrat laufend, dass die Mindeststandards, die für Gefangene in Ausschaffungshaft gesetzlich festgeschrieben sind, eingehalten werden?

Es gibt keinen Anlass zu verschärften aktiven Kontrollmassnahmen. Die Gefangenenbetreuung arbeitet zuverlässig nach den gesetzlichen und übrigen aktuellen Standards ( siehe dazu auch den Absatz 2 des §1 der Verordnung über die Bezirksgefängnisse, die ausdrücklich auf die Europäischen Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen verweist). Den Gefangenen ist dank Merkblättern bekannt, dass und wo sie Beschwerde einreichen können. Angesichts der äusserst seltenen Reklamationen geht der Regierungsrat davon aus, dass seine Vorgaben auch umgesetzt werden.



Zur Frage 12:

Eine Forderung der Grünen im Vorfeld der Gesetzesberatung über die Zwangsmassnahmen, waren klare Richtlinien für die Polizistinnen und Polizisten in dieser speziell heiklen Tätigkeit, sowie das Angebot gezielter Schulung und Supervision: wird dies gemacht? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

Eine spezielle Ausbildung der Polizeiangehörigen für begleitete Ausschaffungen gibt es nicht. Allerdings wurden für die Aktion "Adler" aber auch schon im Rahmen der vorangegangenen Ausschaffungen, die begleitenden Polizeiangehörigen speziell ausgesucht. Dabei wurde vor allem auf nachstehende Voraussetzungen sehr grossen Wert gelegt:
- sehr gute körperliche und geistige Verfassung,
- der englischen oder französischen Sprache mächtig,
- Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und gutes Fingerspitzengefühl,
- einige Jahre Polizeipraxis.

Der stellvertretende Stützpunktleiter des PS Liestal, der seit jeher die allgemeinen Transport-Koordinationsaufgaben für die Polizei Basel-Landschaft versieht, führt vor einem Ausschaffungsauftrag mit den Begleitern ein eigentliches Briefing durch. Er - als Routinier - sucht jeweils die Flugbegleiter je nach "Beurteilung der Gefährlichkeit des Auszuschaffenden", aus. In der Zwischenzeit hat sich eine Gruppe von Mitarbeitern quasi herausgeschält, die nun über die nötige Erfahrung verfügt um abwechslungsweise mit solchen Aufträgen betraut zu werden.

Für Ausschaffungen im Rahmen der Kosovo Phase III wurde die Aktion "Adler" ins Leben gerufen. Das dafür erarbeitete Konzept sah für den Sondereinsatz eine temporäre Gruppe von total zwölf Mitarbeitern vor. Diese Gruppe nahm ihre Arbeit am 5. Juni auf. Die Aktion, die sich in jeder Hinsicht bewährt hat, konnte am 22. September 2000 abgeschlossen werden. In keinem Fall musste gegen eine auszuschaffende Person Gewalt angewendet werden.

Aus Sicht des Regierungsrates ist eine spezielle Ausbildung für die Begleitpersonen von Ausschaffungshäftlingen nicht nötig. Im Rahmen der polizeilichen Grundausbildung werden Aspirantinnen und Aspiranten gründlich über das Verhalten bei Transportbegleitungen instruiert. Im weiteren besteht mit der Polizeiethik eine wichtige Grundlage, die u.a. auch das Verhalten der Polizeimitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Umgang mit Häftlingen und Ausländern beinhaltet.

Ausschaffungstransporte werden von der Polizei Basel-Landschaft mit der gleichen Sorgfalt durchgeführt wie die vielen anderen Transporte (Gerichtsvorführungen, Aerztebesuche usw.), die auf unserem Kantonsgebiet durchgeführt werden müssen.

Liestal, 19. Dezember 2000

Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Koellreuter
Der Landschreiber: Mundschin


Quelle: Landrat BL: Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von Maya Graf, Grüne Fraktion: "Haftbedingungen in Ausschaffungshaft und Ausschaffungspraktiken in BL"
http://www.baselland.ch/docs/parl-lk/vorlagen/2000/v216/2000-216.htm#frametop
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