Voten in den Parlamenten
Erfassung von Prepaid-Handys

Die Diskussion zur Registrierung von Prepaid-Handys zog sich in den Parlamenten über Jahre hin und lange sah es so aus, als würde die Vorlage im Parlament keine Mehrheit finden.

Auf dem Parlaments-Server (www.parlament.ch) können die entprechenden Diskussionen im Wortlaut nachgelesen werden («Amtliches Bulletin» anwählen, danach mittels Volltext-Suchmaschine nach «prepaid» fahnden..)

Eine kleine Auswahl von Pro- und Contra-Voten sind unten zusammengestellt.

Nationalrat - Herbstsession 2000 - Erste Sitzung - 18.09.00

Ständerat - Herbstsession 2000 - Fünfte Sitzung - 25.09.00

Nationalrat - Herbstsession 2000 - Sechste Sitzung - 27.09.00 Nationalrat - Herbstsession 2000 - Zehnte Sitzung - 05.10.00 Ständerat - Wintersession 2002 - Fünfte Sitzung - 02.12.02 Nationalrat - Frühjahrssession 2003 - Achte Sitzung - 12.03.03
Nationalrat - Herbstsession 2000 - Erste Sitzung - 18.09.00
Leuthard Doris (CVP, AG)

Namens einer Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantrage ich Ihnen die Einführung eines Absatzes 4bis zu Artikel 13 gemäss dem Beschluss des Ständerates und gemäss einem Anliegen des Bundesamtes für Justiz.

Dieser Antrag will Folgendes erreichen: Wer mit der Polizei spricht oder selber mit Strafrecht zu tun hat, weiss, dass heute fast bei jedem Einbruchdiebstahl, im Bereich der Betäubungsmitteldelikte wie auch beim organisierten Verbrechen Handys im Spiel sind und eine wichtige Rolle bei der Verübung dieser Delikte spielen. Es ist klar, dass sich die Kriminellen die Errungenschaften der Technik zunutze machen. Ebenso klar ist, dass der Verbrecher nicht hingeht und schön brav ein Abonnement bei einem Anbieter löst, sich registrieren oder seine Natelnummer im Telefonbuch publizieren lässt. Vielmehr operiert man heute mit so genannten Prepaid-Karten, z. B. mit der Natel-D-easy-Karte. Sie wissen: Man kauft sich diese Karte und damit die eigene Rufnummer per vorausbezahlten Geldbetrag und kann so Minuten nach dem Erwerb loslegen. Verschiedene Tätergruppen nutzen diese einfache Technik zum Kommunizieren systematisch und entkommen einer Überwachung. Den Strafverfolgungsbehörden fehlt damit ein wichtiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung.

Mit Absatz 4bis verpflichten wir die Anbieterinnen, auch im Bereich der Prepaid-Mobiltelefonie, Daten zu registrieren und den Strafverfolgungsbehörden gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Wir können so eine Lücke im Gesetz schliessen. Das ist für die Anbieterinnen natürlich mit Aufwand verbunden. Angesichts des volkswirtschaftlichen Schadens durch die erwähnten Delikte und des Nutzens für die Bekämpfung der Kriminalität erachte ich diesen Aufwand aber als vertretbar und verhältnismässig.

Absatz 4bis lässt offen, wie die Anbieterinnen bei der Registrierung dieser Daten vorgehen; angesichts der technischen Möglichkeiten stehen viele Wege offen. Die Datenerfassung ist zudem auf zwei Jahre befristet. Wenn wir nicht wollen, dass die Kriminellen der Polizei immer eine Nasenlänge voraus sind, müssen wir den Strafverfolgungsbehörden auch die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen. Mit Absatz 4bis können wir inskünftig sicher nicht jedes Delikt aufklären; es sind auch keine Wunder zu erwarten, und selbstverständlich wird die Kriminalität auch wieder neue Wege der Kommunikation suchen und finden. Auf jeden Fall aber kommen wir bei der Verbrechensbekämpfung einen Schritt weiter, und das zählt.

Die Identifizierung im Bereich der Prepaid-Karten ist daher ein geeignetes Mittel, rechtsstaatlich vertretbar und verhältnismässig, weshalb ich Sie bitte, dem Antrag der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.

Baumann J. Alexander (SVP, TG)

Der Ständerat hat einen Vorschlag des Generalsekretariates EJPD in das Gesetz aufgenommen, nach welchem Telekommunikationsunternehmen Daten zur Identifikation von Personen liefern müssten, die Mobiltelefone mit vorausbezahlten Karten benützen. Die SVP-Fraktion, die nicht im Rufe steht, besonders kriminalverfolgungsfeindlich zu sein, ist der Auffassung, dass diese Lösung weder zweckmässig noch verhältnismässig ist und dass dieser Artikel ersatzlos gestrichen werden muss. Zweckmässig im Einsatz gegen das Verbrechen wäre eine Identifikationspflicht für Prepaid-Kunden nur dann, wenn Täter sich tatsächlich auch registrieren lassen würden und wenn es keine Wege mehr geben würde, nicht identifiziert zu telefonieren. An das erste kann ich nicht glauben - solche Personen werden sich nicht registrieren lassen -, und dass jemand telefonieren kann, ohne registriert zu sein, ist auf vielfache Art sehr einfach möglich:

1. Sie können die Telefonkabine wählen, welche ihnen weit gehende Anonymität gewährt.

2. Man kann sich mit einer ausländischen Prepaid-Karte behelfen und höhere Taxen für das Weiterleiten der Gespräche - die so genannten Roaming-Gebühren - in Kauf nehmen. Für Drogendealer spielen diese erhöhten Unkosten wohl keine grosse Rolle.

3. Man kann sich eines gestohlenen Telefons bedienen.

4. Man kann das Telefon mit einer von einer Drittperson registrierten Prepaid-Karte benutzen.

Man ist somit kaum in der Lage, mit der vorgeschlagenen Lösung das Ziel, eine verbesserte Verbrechensbekämpfung, zu erreichen; sie ist also nicht zweckmässig.

Die Registrierung der Identität der Prepaid-Kundschaft bedeutet für die Verkäuferschaft von Prepaid-Produkten eine ganz gewaltige administrative Mehrbelastung. Ein Grossteil des heute eingeführten Vertriebsnetzes wie Kioske, Tankstellen, Automaten, Poststellen, Fachhandel usw. wäre kaum mehr in der Lage, Prepaid-Produkte zu verkaufen. Wenn die Erwerber nämlich registriert werden müssten, dann muss es richtig und vollständig geschehen. Dazu sind bei vielen heutigen Verkaufsorten weder die räumlichen Verhältnisse noch die zur Verfügung stehenden Zeitverhältnisse ausreichend. Ausserdem wären an das Personal des Verkaufspunktes spezielle Anforderungen zu stellen, die möglicherweise bisher nicht erfüllt werden könnten. Der Bezug über Automaten müsste gar ganz ausgeschlossen werden.

Daraus muss abgeleitet werden, dass die aus der Identifikationspflicht entstehenden Belastungen zu einer beachtlichen Umsatzreduktion führen müssten. Die daraus resultierende Produktverteuerung wäre von den Konsumenten zu tragen. Dies alles, weil vielen hunderttausend Telefonbenützern wegen ein paar wenigen missbräuchlichen Anwendern die Möglichkeit verbaut werden soll, aus berechtigten Gründen mit einer anonymen Prepaid-Karte zu telefonieren. Niemand wird daher behaupten wollen, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sei mit der vorgeschlagenen Massnahme auch nur einigermassen gewahrt.

Weil, wie dargelegt worden ist, jede Identifikationspflicht weder zweckmässig noch verhältnismässig ist, ist sie abzulehnen, und Artikel 13 Absatz 4bis ist ersatzlos zu streichen.

Vallender Dorle (FDP, AR), für die Kommission

Die zweite Änderung der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit gegenüber dem Beschluss des Ständerates betrifft die Registrierung und Identifizierung von Käufern eines Natel D easy. Beim Erwerb von so genannten Prepaid-Karten kann auf ein Abonnement verzichtet werden. Damit sind auch die Eigentümer dieser Handys nicht bekannt. Der Ständerat möchte, dass die Anbieterinnen solcher Leistungen die Kunden ohne Abonnement registrieren und "während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung" Auskünfte erteilen können. Dies zum Zweck der erfolgreicheren Bekämpfung von Kriminellen, die solche Natels verwenden.

Ihre Kommission bezweifelt aus drei Gründen, dass die Einführung einer Registrierungspflicht zielführend und verhältnismässig ist. Erstens lesen auch Kriminelle das Bundesblatt. Wenn Käufer von Prepaid-Karten registriert würden, werden Kriminelle auf Satellitentelefone, Telefonkabinen, Handys von Drittpersonen oder auf ausländische Anbieter ausweichen. Auch wäre nicht auszuschliessen, dass mehr Handys gestohlen würden.

Zweitens erscheint die Massnahme unverhältnismässig, da von den etwa 1,2 Millionen Prepaid-Karten der weitaus grösste Teil Jugendlichen, Geschäftsleuten oder Touristen gehört, die aus verschiedenen, aber sicher nicht aus kriminellen Gründen solche Geräte benutzen. Nur eine verschwindend kleine Zahl der Benutzer solcher Karten dürften Kriminelle sein. Hingegen wäre die Einführung einer Registrierungspflicht für Poststellen, Kioske, Supermärkte und andere Anbieter mit unverhältnismässig grossem zusätzlichem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand erscheint angesichts des mässigen Erfolges in Sachen Verbrechensbekämpfung nicht gerechtfertigt.

Drittens bezweifelt auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Herr Guntern, die Wirksamkeit der Registrierungspflicht und erachtet sie aus den genannten Gründen als unverhältnismässig. Weiter sei darauf hingewiesen, dass man mit Prepaid-Karten die Abonnementskosten spart und seine Natelnummer nur ausgewählten Personen zu erkennen gibt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 6 Stimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Vallender Dorle (R, AR), für die Kommission: Die zweite Änderung der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit gegenüber dem Beschluss des Ständerates betrifft die Registrierung und Identifizierung von Käufern eines Natel D easy. Beim Erwerb von so genannten Prepaid-Karten kann auf ein Abonnement verzichtet werden. Damit sind auch die Eigentümer dieser Handys nicht bekannt. Der Ständerat möchte, dass die Anbieterinnen solcher Leistungen die Kunden ohne Abonnement registrieren und "während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung" Auskünfte erteilen können. Dies zum Zweck der erfolgreicheren Bekämpfung von Kriminellen, die solche Natels verwenden.

Ihre Kommission bezweifelt aus drei Gründen, dass die Einführung einer Registrierungspflicht zielführend und verhältnismässig ist. Erstens lesen auch Kriminelle das Bundesblatt. Wenn Käufer von Prepaid-Karten registriert würden, werden Kriminelle auf Satellitentelefone, Telefonkabinen, Handys von Drittpersonen oder auf ausländische Anbieter ausweichen. Auch wäre nicht auszuschliessen, dass mehr Handys gestohlen würden.

Zweitens erscheint die Massnahme unverhältnismässig, da von den etwa 1,2 Millionen Prepaid-Karten der weitaus grösste Teil Jugendlichen, Geschäftsleuten oder Touristen gehört, die aus verschiedenen, aber sicher nicht aus kriminellen Gründen solche Geräte benutzen. Nur eine verschwindend kleine Zahl der Benutzer solcher Karten dürften Kriminelle sein. Hingegen wäre die Einführung einer Registrierungspflicht für Poststellen, Kioske, Supermärkte und andere Anbieter mit unverhältnismässig grossem zusätzlichem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand erscheint angesichts des mässigen Erfolges in Sachen Verbrechensbekämpfung nicht gerechtfertigt.

Drittens bezweifelt auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Herr Guntern, die Wirksamkeit der Registrierungspflicht und erachtet sie aus den genannten Gründen als unverhältnismässig. Weiter sei darauf hingewiesen, dass man mit Prepaid-Karten die Abonnementskosten spart und seine Natelnummer nur ausgewählten Personen zu erkennen gibt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 6 Stimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.

Metzler Ruth, Bundesrätin

Seit mehreren Jahren läuft diese Kontroverse um die Identifizierung und Registrierung von Käufern von Prepaid-Karten zu Mobiltelefonen. Worum geht es? Natel D easy und andere Telefonkarten erlauben eine Vorauszahlung der Gebühren und damit den Verzicht auf ein Abonnementsverhältnis. Die Strafverfolgungsbehörden haben rasch festgestellt, dass Kriminelle, vor allem Drogenhändlerbanden, sich dieser Karten bedienen, um unerkannt kommunizieren zu können. Sie verwenden zudem mehrere Karten, die sie in rascher Folge auswechseln.

Der Ständerat hat auf Antrag meines Departementes die Auskunftspflicht der Anbieterinnen aufgenommen; Ihre Kommissionsmehrheit beantragt nun deren Streichung. Ich ersuche Sie, in dieser Frage der Minderheit zu folgen, die sich dem Ständerat anschliessen will.

Der Bundesrat hat die Identifizierungspflicht 1997 in die Fernmeldedienstverordnung aufgenommen. Diese wurde jedoch von der Kommunikationskommission (Comcom) nicht vollzogen, weil diese meint, diese Pflicht müsse auf Gesetzesstufe verankert werden. Dabei verwies die Comcom ausdrücklich auf das Gesetz, das Sie heute beraten.

Die Pflicht zur Identifizierung der Käufer von Prepaid-Karten ist sicher kein Patentrezept gegen das organisierte Verbrechen, jedoch verkleinert sie den Vorsprung, den die Kriminellen der Strafverfolgung gegenüber haben, recht beträchtlich.

Die Gegner behaupten, die Identifizierungspflicht sei mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden und wenig wirksam. Das ist schlicht übertrieben. Wenn Sie ihn mit dem Aufwand vergleichen, den die Anbieterinnen bei abonnierten Natels betreiben, um zu erreichen, dass bei jugendlichen Abonnenten eine erwachsene Person als Rechnungsempfängerin eine wirkliche Zahlungsbereitschaft zusichert, so ist das Ausfüllen eines kleinen Formulars und das Vorweisen eines Ausweises eine minimale Belastung, auch beim Kauf an einem Kiosk. Maschinenlesbar gestaltet, kann das Formular mit einem ebenfalls kleinen Aufwand für die geforderten zwei Jahre abrufbar gemacht werden. Niemand kann also behaupten, diese Massnahmen seien völlig unverhältnismässig.

Eine Prognose zur Wirksamkeit der Massnahme ist schwierig. Ich kann nicht sagen, wie viele Verfahren damit besser und rascher zum Ziel kommen werden, meine aber, dass auch die Lösung einiger schwieriger Fälle pro Jahr das Instrument rechtfertigt. Hier möchte ich mit der Telefonüberwachung insgesamt vergleichen: Wir treffen dafür erhebliche Vorkehren und verlangen Investitionen von Anbieterinnen, vom Bund und den Kantonen, obgleich wir wissen, dass von den etwa sechs Millionen Telefonanschlüssen, die es gibt, pro Jahr nur etwa zweitausend für eine kurze Zeit überwacht werden müssen.

Zum Datenschutz: Datenschutz bedeutet, dass Personendaten nur zu Zwecken bearbeitet werden dürfen, die bei der Beschaffung angegeben werden oder gesetzlich vorgesehen sind. Datenschutz bedeutet jedoch in keinem Fall, dass jemand unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses Straftaten begehen kann.

Ein wirksamer Schutz vor zweckentfremdeter Bekanntgabe ist vorhanden, und jede Person kann heute ein Telefon mit einer Nummer haben, die nicht öffentlich bekannt ist. Die Geheimhaltung gegenüber Strafverfolgungsbehörden ist jedoch für alle Nummern relativiert. Diese Relativierung ist nicht eine Willkür der Behörden, sondern geschieht nach Massgabe strenger gesetzlicher Vorschriften, die Sie heute beraten.

Ich ersuche Sie deshalb, sich mit der Minderheit dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

Ständerat - Herbstsession 2000 - Fünfte Sitzung - 25.09.00
Schweiger Rolf (FDP, ZG)

Von den rund vier Millionen Handybenützern dürften mehrere Hunderttausend immer oder teilweise mit Prepaid-Karten telefonieren. Es sind dies Personen, die sehr wenig telefonieren, die ihre Telefonausgaben unter Kontrolle halten wollen, vor allem aber sind es ausländische Geschäftsleute, Touristen und Jugendliche.

Eine Verpflichtung nun, alle Prepaid-Kartenerwerber registrieren und deren Namen während zwei Jahren aufbewahren zu müssen, würde vor allem beim Vertrieb erhebliche Schwierigkeiten schaffen. Zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Prepaid-Karten ausser an Poststellen vor allem an Kiosken, Tankstellen und in Touristenläden verkauft werden. Deren Infrastruktur und Personal dürften nun oftmals den für eine Identifizierung erforderlichen Aufwand und die damit zusammenhängende Administration nicht verkraften können, zumal eine Registrierung ja nur dann Sinn macht, wenn eine gewisse Gewähr dafür besteht, dass die Identität von Personen, die eine Prepaid-Karte erwerben wollen, auch tatsächlich überprüft wird bzw. überprüft werden kann.

Dazu kommt, dass es die zeitliche Verlängerung des Verkaufsvorganges vor allem für Kioske und Touristenläden so unattraktiv macht, die relativ billigen Prepaid-Karten zu verkaufen, dass sie sich für eine Aufgabe dieses Vertriebes entschliessen könnten.

Völlig entfallen würde die jetzt noch zunehmende Möglichkeit des Kartenverkaufs über Automaten. Gerade für ein Tourismusland wie die Schweiz wäre ein solcher Wegfall alles andere als kundenfreundlich. Zu denken ist nur daran, dass ausserhalb der grossen Tourismuszentren recht wenige Verkaufsstellen bestehen und diese zudem weniger lange offen sind, als dies in Zentren möglich ist.

Generell kann festgestellt werden, dass die aus der Einführung einer Identifizierungspflicht resultierenden Belastungen erheblich wären und zu vielerlei Schwierigkeiten führen würden.

Solche Schwierigkeiten wären dann zu verantworten und verhältnismässig, wenn ein öffentliches Interesse dies zu rechtfertigen vermöchte.

Der Bundesrat nennt hierfür Ermittlungs- und strafprozessuale Gründe. Er argumentiert, dass vor allem im Drogenhandel häufig mit Prepaid-Karten telefoniert werde; würden die Täter nicht registriert, könnten sie bei ihren abgehörten Telefongesprächen nicht identifiziert werden.

Es trifft zu, dass heute im Drogenhandel Prepaid-Karten eine Rolle spielen. Zu fragen ist nun aber, ob die Folgerung des Bundesrates, deshalb sei eine Registrierungspflicht einzuführen, schlüssig ist. Ich bezweifle dies. Straftäter verwenden heute Prepaid-Karten gerade deshalb, weil sie völlig anonym sind. Wären sie das in Zukunft nicht mehr, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Konsequenz, dass sie Prepaid-Karten für das Begehen von Vergehen und Verbrechen nicht mehr verwenden würden.

Grund hierfür ist, dass ein Ausweichen auf andere anonyme Möglichkeiten relativ einfach ist. Im Vordergrund stehen das Telefonieren in öffentlichen Sprechzellen sowie das Verwenden ausländischer, in den entsprechenden Staaten nicht registrierter Prepaid-Karten. Zwar ist das Telefonieren mit ausländischen Prepaid-Karten - weil die Gespräche zuerst von hier ins Ausland und dann wieder zurück in der Schweiz gehen - wegen der Roaming-Kosten etwas teurer. Es wäre jedoch wenig realistisch anzunehmen, dass wegen weniger Franken Mehraufwand Straftäter diese Prepaid-Karten nicht benutzen würden.

Fazit: Es gibt eine Vielzahl von einfachen Möglichkeiten, die Identifizierungspflicht zu umgehen. Dass Straftäter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist nahe liegend. Sinn und Zweck einer Identifizierungspflicht können deshalb nicht erreicht werden. Die Zweckmässigkeit der entsprechenden Bestimmung ist somit nicht gegeben. Der Nationalrat hat die Registrierungspflicht aus den genannten Gründen mit 101 zu 49 Stimmen abgelehnt.

Zu diesem Ergebnis mag beigetragen haben, dass auch der Datenschutzbeauftragte einer Registrierungspflicht ablehnend gegenübersteht. Man kann unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob seine Intervention aus rein datenschutztechnischen Gründen gerechtfertigt ist.

Tatsache ist jedoch, dass es auch Käufer von Prepaid-Karten gibt, die durch einen solchen Kauf erreichen wollen, dass ihre strafrechtlich alles andere als relevanten Telefongespräche nicht auf ihrer privaten oder geschäftlichen Telefonabrechnung erscheinen bzw. dass diese Gespräche bei den Anbietern nicht erfragt werden können. Man mag über jene, die nicht bereit sind, gegenüber ihren Angehörigen oder ihrem Geschäft zu ihren Telefonanrufen zu stehen, die Nase rümpfen und moralisierend den Finger heben. Dessen ungeachtet gibt es wohl im Leben der meisten von uns Situation, in denen solches eben doch gewollt und gemacht wird. Inwieweit hierauf unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes ein Anrecht besteht, mag offen bleiben.

Fest steht jedenfalls, dass eine totale Transparenz zu Gegebenheiten führt, die Unbehagen auslösen. Mit dem gleichen Recht - und mit den gleichen Argumenten, die für eine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten genannt werden -, könnte man ja auch fordern, dass zukünftig Telefongespräche in öffentlichen Sprechzellen nur noch mit Kredit- oder Telefonkarten geführt werden dürfen, die eine Identifizierung erlauben. Dies wäre, genauso wie die Registrierung der Prepaid-Karten, unverhältnismässig.

Nationalrat - Herbstsession 2000 - Sechste Sitzung - 27.09.00
Vallender Dorle (FDP, AR), für die Kommission

Hier beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit Festhalten. Sie kann weiterhin die Argumentation der ständerätlichen Kommission und auch des ständerätlichen Plenums nicht nachvollziehen. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als unverhältnismässig, wenn sich alle Prepaid-Karten-Kunden bei den diversen Verkäufern ausweisen müssen, um registriert zu werden. Die Mehrheit erachtet dies sowohl für die Prepaid-Karten-Kunden als auch für die Verkäufer der Prepaid-Karten als eine unverhältnismässige Massnahme. Warum? Diese Registrierungspflicht ist nicht zielführend. Im Falle der Einführung würden Personen mit kriminellen Absichten auf andere Möglichkeiten ausweichen.

Die Registrierungspflicht würde nur dann einen Sinn machen, wenn auch alle Personen bei von einer Telefonkabine aus geführten Gesprächen identifiziert werden müssten. Das wäre durchaus möglich, indem man in Telefonkabinen nur noch mit Kreditkartensystemen telefonieren dürfte. Nur in diesem Fall wäre die Identifizierungsmöglichkeit von Verbrechern lückenlos möglich.

Dies möchte nun auch der Ständerat nicht. Damit bliebe aber die Registrierungspflicht von Prepaid-Karten-Kunden eine isolierte Massnahme, deren Erfolg bescheiden bleiben müsste. Anders formuliert: Es ist kaum anzunehmen, dass sich Personen mit kriminellen Absichten freiwillig registrieren lassen. Es ist vielmehr anzunehmen, dass kriminelle Personen auf die nach wie vor anonyme Telefonkabine ausweichen.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid in der Kommission fiel mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung - Festhalten und damit keine Registrierungspflicht.

Leuthard Doris (CVP, AG)

Auch ich spreche noch einmal zum selben Artikel mit denselben Argumenten, und ich bitte Sie, diese Differenz jetzt aus der Welt zu schaffen und dem Ständerat zuzustimmen.

Sie haben in der Zwischenzeit sicher auch die Medienberichte gelesen. Strafrechtler und Personen an der Front begrüssen unisono die Version von Bundesrat und Ständerat und unterstützen sie entsprechend. Der von den Gegnern angeführte Aufwand ist mit dem Ausfüllen eines Formulares und dem Fragen nach einem Ausweis, gemessen an den volkswirtschaftlichen Schäden der Delikte und gemessen am sonstigen Aufwand der Strafverfolgungsbehörden, absolut klein. Wenn wir die Registrierung der Prepaid-Karten nicht zulassen, bleibt es bei teuren Observationen und Obstruktionen. Andere Instrumente haben die Strafverfolgungsbehörden dann keine zur Verfügung.

Weiter wird ja die Wirksamkeit dieses Instrumentes bestritten. Ich habe schon vor einer Woche festgehalten, dass von diesem Instrument sicher keine Wunder zu erwarten sind. Es kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Personenüberwachungen usw. jederzeit zum Erfolg führen. Auch hier liegt die Erfolgsquote nie bei 100 Prozent. Vielmehr ist dies langwierige Kriminalitätsarbeit, bei der oft die Stecknadel im Heuhaufen gesucht wird und in mühseliger Kleinarbeit plötzlich ein kleiner Hinweis zum Täter führen kann. Wollen Sie diese Möglichkeit verweigern und die Tatsache der Missbräuchlichkeit der Prepaid-Karten einfach zulassen? Ich will das nicht.

Weiter wird gesagt, Kriminelle würden auf andere Möglichkeiten, z. B. auf Telefonkabinen, ausweichen. Das ist für mich überhaupt kein ernsthaftes Argument. Ein Drogendealer muss absolut erreichbar und mobil sein und kann nicht den ganzen Tag neben einer Telefonzelle verbringen.

Erlauben Sie mir doch einen Hinweis auf unsere Nachbarstaaten. Italien kennt bereits die Identifizierungs- wie auch die Registrierungspflicht. Deutschland und die Niederlande diskutieren die Einführung dieser Pflicht. Es gibt dort bereits Ansätze zur Identifizierung, indem Prepaid-Karten nur mittels Kreditkarte nachgeladen werden können. Mit der Kreditkarte ist für die Strafverfolgungsbehörde ein wichtiger Ansatzpunkt für die Ermittlung vorhanden.

Jede Massnahme ist sinnvoll, wenn wir damit ernsthaft gegen die Kriminalität antreten können. Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag und damit die Fassung des Ständerates zu unterstützen.

Tschäppät Alexander (SP, BE)

Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Sie können mir glauben: Ich weiss, wovon ich spreche. Was wir hier tun, ist mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Mit dieser Massnahme würden wir die Verhältnismässigkeit völlig verlassen. Ich bin als Strafgerichtspräsident täglich mit dem Kampf gegen die Kriminalität befasst. Ich erlebe täglich, was es heisst, wenn mit Natels Delikte begangen werden. Aber wenn Sie glauben, wir könnten mit diesem Riesenaufwand, der betrieben werden soll, einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität leisten, dann sind Sie falsch gewickelt.

Es ist so einfach, mit diesen Prepaid-Karten einen Handel aufzuziehen und die Registrierung zu umgehen, dass es absolut keinen Sinn macht, administrativ sämtliche Leute zu erfassen, die einmal eine solche Karte kaufen. Es macht keinen Sinn, die knappen Ressourcen, die wir zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität haben, so einzusetzen. Es macht Sinn, Mittel zur Verfügung zu stellen, um der organisierten Kriminalität einen Riegel vorzuschieben. Es macht Sinn, sich organisierter Drogenkriminalität entgegenzustellen. Aber es macht keinen Sinn, die Mittel so einzusetzen, dass Sie 99,9 Prozent unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bei der Registrierung erfassen, im Glauben, Sie könnten dann wirklich ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität haben.

Setzen Sie die Mittel, die zur Verfügung stehen, so ein, dass es ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität ist. Unterliegen Sie nicht der Versuchung der Polizeikommandanten. Es ist mir völlig klar, dass diese am liebsten alles registrieren und fichiert haben möchten; das ist aus ihrer Optik auch zulässig. Aber ich kann Ihnen sagen, Sie schiessen mit Kanonen auf Spatzen. Das Ergebnis wird ein hoher Kostenanteil sein, und die Ressourcen werden dort fehlen, wo sie nötig wären, nämlich an der Front, wo der Polizist und der Richter Mittel zur Verfügung haben müssten, um der Kriminalität Einhalt zu gebieten.

Die Mehrheit war sehr vernünftig; ich möchte Sie bitten, diese Vernunft auf sich wirken zu lassen.

Metzler Ruth, Bundesrätin:

Die Kontroverse um die Identifizierung und Registrierung von Käufern von Prepaid-Karten für Mobiltelefone spitzt sich auch heute Morgen weiter zu. Bei den Argumenten und Gegenargumenten arbeiten wir wenig mit Fakten, aber viel mit Prognosen und Vermutungen. Ich möchte noch einige Elemente herausgreifen.

Der Aufwand: Wenn beim Kauf einer Prepaid-Karte Name und Adresse notiert und mit den Angaben in einem Identitätspapier verglichen werden müssen, ist das ein Aufwand von wenigen Sekunden, der auch an einem Kiosk, an einer Hotelrezeption oder Tankstelle wenig stört. Nicht möglich wäre nur der Verkauf an Automaten, der meines Wissens noch nirgends betrieben wird. Die Auskunftsbereitschaft während zweier Jahre bedeutet ebenfalls einen geringen Aufwand. Von einem "Monsteraufwand", wie es verschiedentlich gesagt wurde, kann also nicht die Rede sein.

Ich möchte noch darauf hinweisen, was heute Praxis ist. Die Vorauszahlungskarten werden zumeist mit Kreditkarten aufgeladen. Deshalb ist ja dort eine Identifikation ohnehin möglich. Wir haben diese Frage am Beispiel der Swisscom nochmals abgeklärt. Bei der Swisscom werden die Natel-D-easy-Karten in allen Fällen mit einem bestimmten Grundbetrag an Gesprächsguthaben verkauft. Ein grosser Teil der Kunden füllt gleichzeitig oder später einen Antrag aus, damit er die Karte mittels Kreditkarte aufladen kann. Somit wird ein schöner Teil der Kunden ohnehin registriert. Beim Verkauf müssen deshalb nur diejenigen zusätzlich eine Karte ausfüllen, die diese Prepaid-Karte nur kurzzeitig verwenden oder eben mittels Barzahlung aufladen wollen.

Zur Wirksamkeit: Die Gegner der Registrierung wenden ein, unter der grossen Zahl von Prepaid-Karten-Benützern sei eine verschwindend kleine Zahl von Verbrechern. Das stimmt. Aber wenn ich im Heustock eine Stecknadel suche, dann bin ich nur hilflos, wenn ich allein auf meine Augen angewiesen bin. Gibt man mir einen Magneten - das Prepaid-Karten-Register -, dann werde ich schneller fündig.

Zum Wechsel der Karten: Für normale Prepaid-Karten-Benützer besteht kein Anreiz, immer wieder die Karte zu wechseln, wie dies bei den Drogenhändlern offenbar üblich ist. Die Kinder, die Natel D easy benützen, wollen erreichbar sein, was nur möglich ist, wenn sie ihre Nummer behalten, die alle Bekannten kennen. Wenn eine Easy-Karte verschenkt wird, dann ist mit einer einzigen Rückfrage die benutzende Person auch ausfindig gemacht.

Wenn Sie das Register beschliessen, werden alle Personen mit ihren Karten auch sorgfältiger umgehen, und es ergibt sich deshalb auch eine präventive Wirkung.

Zu den Umgehungsmöglichkeiten: Richtig ist, dass es mit dem Kauf einer ausländischen Karte ohne Registrierung im Moment möglich ist, sich dem raschen Erkanntwerden zu entziehen. Neben Italien, das die Registrierung schon heute verlangt, gibt es in mehreren Staaten Bestrebungen, auch zu dieser Massnahme zu greifen. Vergleichen Sie es doch mit der Geldwäscherei. Auch dort war die Schweiz in der Rolle einer Pionierin und eines Vorbildes für die Schaffung von Gesetzen in anderen Ländern. Dass wir ein Problem rasch aufgreifen, ist doch ein positives Zeichen für unsere politische Landschaft.

Ich möchte noch etwas zur Bemerkung von Herrn de Dardel bezüglich des Datenschutzbeauftragten sagen. Der Datenschutzbeauftragte hat sich rein politisch und nicht datenschutzrechtlich geäussert. Es haben heute alle Telefonabonnenten die Möglichkeit, bei ihren normalen Abonnementen eine Telefonnummer zu haben, die nicht öffentlich bekannt ist. In einem Strafverfahren ist aber diese Telefonnummer nicht geheim, sondern sie ist eben der Anbieterin bekannt.

Zur Unverhältnismässigkeit des Eingriffs: Auch ein geringfügiger Eingriff kann ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und deshalb unverhältnismässig sein. In der Kommission wurde erwähnt, die Prepaid-Karten seien keine Waffen und deshalb lohne sich die Registrierung nicht. Ich finde den Vergleich eigentlich gut, ziehe aber einen anderen Schluss. Wenn die Drogenhändler das Natel zu einem Tatinstrument machen, entsteht zwar keine körperliche Verletzung, aber unter Umständen eine massive Rechtsverletzung. Identifizierung und Registrierung sind deshalb auch unter diesem Gesichtspunkt verhältnismässig.

Ich ersuche Sie, sich mit der Minderheit dem Ständerat anzuschliessen und damit auch die letzte Differenz auszuräumen.

Nationalrat - Herbstsession 2000 - Zehnte Sitzung - 05.10.00
Vallender Dorle (FDP, AR), für die Kommission

Wir hatten heute Morgen zu dieser Vorlage eine Einigungskonferenz. Wie Sie sich erinnern, besteht noch eine Differenz bezüglich folgender Frage: Kann man mit der Registrierung der Käufer von Prepaid-Karten der organisierten Kriminalität das Handwerk legen, wohl wissend, dass sehr viele Auswege offen sind, wenn man die Registrierung der Prepaid-Karten vornimmt: ausländische Telefongesellschaften oder eben auch unsere schweizerischen Telefonkabinen? Damit war zu entscheiden, ob die Registrierung der Käufer von Prepaid-Karten als einzelne, isolierte Massnahme überhaupt tauglich ist, um der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen.

Unser Rat hat sich bereits in mehreren Abstimmungen in dem Sinne geäussert, dass wir keine Registrierung wollen. Die Einigungskonferenz hat den Beschluss des Nationalrates, keine Registrierung der Käufer von Prepaid-Karten vorzunehmen, heute Morgen zum Antrag an beide Räte erhoben.

Ich bitte Sie, diesem Antrag, der mit 18 zu 5 Stimmen gefasst wurde, zu folgen.

Ständerat - Wintersession 2002 - Fünfte Sitzung - 02.12.02
Schmid Carlo (CVP, AI)

...

Per saldo aller Ansprüche ist es mir eigentlich egal, ob man das so oder anders macht, nur eines dürfen Sie nicht vergessen: Ob easy oder nicht easy, die organisierte Kriminalität wird mit Handy arbeiten. Ich fürchte, dass die Anzahl der Handy-Diebstähle astronomisch in die Höhe steigen wird, wenn Sie diesen Verbrechern die Easy-Karten wegnehmen, und zwar kurzfristig. Sie werden sich dann, wenn diese Apparate für sie gesperrt sind, wieder auf neue einstellen.

Ich glaube nicht, dass das ein zentraler Punkt der Verbrechensbekämpfung ist. Aber ich glaube, dass die Tatsache - und ich habe das Wort vor allem wegen dem zweiten Punkt ergriffen - wichtig ist, dass ohne den Willen, Behauptungen materiell auszustaffieren und zu begründen, was dahinter steckt, unsere legislatorische Tätigkeit nicht haltbar ist; sonst können wir alles begründen, und das wäre gefährlich.

Nationalrat - Frühjahrssession 2003 - Achte Sitzung - 12.03.03
Leuthard Doris (CVP, AG)

Ziffer 4 Artikel 15 Absatz 5bis der Vorlage 1 bezüglich der Prepaid-Karten gab schon vor zwei Jahren zu diskutieren, als Kollege Dick Marty im Ständerat und ich hier im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs schon die Registrierung verlangten - wie auch heute wieder. Unser Rat hat das abgelehnt. Inzwischen hat das Thema weiter an Brisanz gewonnen. Wenn ich auf die Zeitungsmeldungen, die ich gelesen habe, vertrauen kann, hat sich in unserem Rat offenbar der Wind gedreht. Es ist eine Tatsache, ein Phänomen, dass die organisierte Kriminalität, vor allem der Drogenhandel, mit Natel easy arbeitet, und es bestehen nicht erst seit dem 11. September 2001 Hinweise, dass Prepaid-Karten eben leider auch bei terroristischen Aktionen verwendet werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man bleibt hier anonym und hat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden einen Vorteil.

Wir können dieser Tatsache weiterhin untätig zusehen, oder wir können nun im Rahmen dieser Vorlage etwas dagegen unternehmen. Das Bundesamt für Polizei hat in einem breit abgestützten Bericht unter Spezialisten erhoben, dass der Anteil der mobilen Fernmeldeanschlüsse an der Gesamtzahl der überwachten Anschlüsse rund 60 bis 70 Prozent beträgt, wobei die Mehrzahl dieser Mobilanschlüsse anonyme Anschlüsse mit Prepaid-Karten sind. Diese Anteile erreichen im Bereich des organisierten Drogenhandels bis zu 90, teilweise bis zu 100 Prozent.

Wer benützt jetzt solche Prepaid-Karten? In der Regel haben wir alle ein normales Handy mit einem Abonnement, durch welches wir registriert und jederzeit identifizierbar sind. Prepaid-Karten kaufen wir vor allem unseren Kindern, weil wir ihnen beim Telefonieren oder SMS-Verschicken nicht freie Hand, sondern ein Budget geben wollen.

Sonst werden Prepaid-Karten vor allem von denen benutzt, welche die Anonymität und die sich daraus ergebenden Vorteile suchen. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten hat am 21. Februar 2003 unmissverständlich einmal mehr die Registrierung gefordert.

Meine Damen und Herrn, vor allem aus der SVP, Sie haben bisher die Registrierung abgelehnt, obwohl Sie sehr oft kritisieren, es werde zu wenig gegen das organisierte Verbrechen und den Drogenhandel gemacht. Auf der anderen Seite fordern Sie sogar ein Handy-Verbot für Asylpersonen. Diesen Widerspruch können Sie heute aus der Welt räumen, wenn Sie Ja zur Registrierung sagen und damit ernsthaft Sicherheit durchsetzen.

Ich mache mir nicht die Illusion, zu glauben, mit der Registrierung werde inskünftig der organisierten Kriminalität das Handwerk gelegt, aber das Leben wird ihr schwerer gemacht. Es gibt Umgehungsmöglichkeiten, aber sie sind aufwendig. Man muss daran denken, und man kennt die Umgehungsmöglichkeiten. Es gibt solche Umgehungsmöglichkeiten im Übrigen auch beim Fälschen von Pässen, von Urkunden, von Autonummern. Das ist so, dass immer Missbrauchsmöglichkeiten entstehen.

Es besteht mit der Registrierung auch keine Gefahr, dass wir einen Polizeistaat eröffnen. Es geht am Schluss um das Abwägen zwischen den Gütern Sicherheit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsschutz, dem Schutz der Privatsphäre, auf der anderen Seite.

Gerade weil neuerdings mit Handys auch Bilder verschickt und vom Natel ins Internet gestellt werden können, stellen sich uns neue Probleme, vor allem im Bereiche Kinderpornographie. Damit ist für mich die Güterabwägung vollends klar, und mit mir unterstützt auch die CVP-Fraktion diesen Minderheitsantrag.

Die Registrierung trifft nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Sie ist absolut verhältnismässig und im Vergleich zum Nutzen, der Sicherheit, auch angemessen. Die Sicherheit und eine verbesserte Bekämpfung der Kriminalität gehen vor.

Stimmen Sie so, wie Sie das der Sonntagspresse erklärt haben.

Baumann J. Alexander (SVP, TG)

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Ein anderer Punkt, über den schon gesprochen worden ist, Ziffer 4 Artikel 15 Absatz 5bis, ist quasi durch die Hintertür ins Gesetz gerutscht. Der Ständerat hat mit 18 zu 16 Stimmen, also äusserst knapp, einen Antrag Marty Dick angenommen, nach welchem die Mobilfunkanbieter ihre Kunden anlässlich des Kaufes der Prepaid-Karten zu registrieren und die Unterlagen danach während zwei Jahren den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu halten haben. Ich habe in der Kommission die Aufnahme von Absatz 5bis erfolgreich bekämpft, und zwar aus folgenden Gründen: Es geht mir keineswegs darum, irgendwelche Kriminalität zu schützen und die Gesetzesbrecher zu begünstigen, schon gar nicht die Terroristen, die jetzt bereits zum dritten Mal von der Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen in die veröffentlichte Meinung eingebracht worden sind.

Dabei lässt sich ein zeitlicher Zusammenhang mit Sitzungen der vorberatenden Kommission erkennen. Erstmals wurde ich im August des letzten Jahres in meinen Träumen am Strand von einem Journalisten gestört, der mich auf die Verlautbarungen der Bundesanwaltschaft aufmerksam machen wollte. Unsere Kommission für Rechtsfragen erhielt dann auf das Datum der Beratungen hin einen Brief von der Bundesanwaltschaft mit dem Inhalt, dass sich Terroristen der schweizerischen Prepaid-Karten bedienen würden. Und in den letzten Tagen wurden, unter freundlicher Einschaltung eines Genfer Blattes, dem der stellvertretende Bundesanwalt ein Interview gewährte, und in einer Sonntagszeitung Meldungen über einen Zusammenhang zwischen schweizerischen Prepaid-Karten und dem internationalen Terrorismus gebracht. Damit hat die Bundesanwaltschaft einen öffentlichen Druck aufgebaut, der diesen Rat möglicherweise dazu anhalten könnte, vom Antrag der Kommissionsmehrheit abzuweichen, was ich verhindern möchte. Etwas überspitzt gesagt: Man könnte sich noch häufigere Sitzungen der Kommission zu diesem Geschäft wünschen, sofern die Bundesanwaltschaft kurz davor jedesmal nicht nur einen Fahndungsfortschritt bekannt geben, sondern auch erzielen könnte.

Doch bei der Einführung einer derart belastenden Massnahme ist zu prüfen, ob diese verhältnismässig, aber auch zielführend ist. Beides muss verneint werden. Der Mehraufwand für die Betreiber ist unverhältnismässig hoch im Vergleich zum erwarteten Nutzen. Ich behaupte, dass sich aus dieser Massnahme kaum ein Nutzen ergeben könnte. Wer trotz der Prepaid-Registrierung zu kriminellen Zwecken anonym telefonieren möchte, kann auf andere Telefondienste ausweichen. Ich erwähne nicht die Telefonkabinen, die bei regelmässiger Benutzung sehr leicht überwacht werden können, aber die ausländischen SIM-Karten, mit denen diese Gespräche ebenfalls möglich sind. Wenn wir ins Ausland schauen - die Situation ist recht interessant -, sind es lediglich Deutschland, Italien und Ungarn, welche die Registrierung kennen. Die übrigen europäischen Staaten haben ebenfalls Prepaid-Systeme, jedoch ohne Registrierung. In Grossbritannien gibt es 33 Millionen unregistrierte Prepaid-Kunden, Frankreich hat 17 Millionen, Spanien 20 Millionen. Ich denke nicht, dass die Registrierung einen sehr schweren Schlag für die Terroristen darstellen würde.

Bemerkenswert ist immerhin, dass die obersten Terroristenjäger, die USA, wenn sie grossen Nachdruck auf die Einführung der Registrierung legen und daher wohl auch die jeweils neuesten Informationen über die Verbindungen zum Terrorismusnetz zur Verfügung stellen können, keine Registrierung kennen. Ich frage mich, Frau Bundesrätin, wo die Willfährigkeit unseres Landes bzw. seiner Führung gegenüber dem Machtbewusstsein der USA ihre Grenzen findet.

Die allgemeine Registrierungspflicht könnte auch sehr leicht umgangen werden, unter anderem durch den Kauf über eine unbeteiligte Drittperson. Sie finden auf der Bundesterrasse irgendeinen Drogenabhängigen, der Ihnen liebend gerne eine Karte bei der Post abholt und sich dort registrieren lässt, wenn er das Herausgeld auf die Hunderternote behalten darf. Er wird sich nicht mehr erinnern können, wem er die Karte zur Verfügung gestellt hat. Ein guter Krimineller hat auch einen gut gefälschten Personalausweis. Die Falschangaben bei der Registrierung sind also nicht wegzubringen. Es ist wohl sehr einfach, die Leute in diesem Bereich zu täuschen. Es sind weder Grenzwächter noch Polizisten, welche diese Ausweiskontrolle vornehmen, und andere Leute kann man diesbezüglich ja relativ leicht täuschen. Denkbar ist auch der Erwerb einer gebrauchten Prepaid-Karte, sei es legal, sei es durch Diebstahl. Wenn Sie dem - dem Antrag Marty Dick entsprechenden - Antrag der Minderheit Leuthard zustimmen, kann ich Ihnen garantieren, dass die Handy-Diebstähle wieder zunehmen werden; das wird wieder aktuell und attraktiv. Wenn die Betreiber diese Register führen müssen, dann hätte das Register ja auch nur einen Wert, solange es aktuell ist. Die Swisscom berichtet, sie habe mal eine überprüfende Statistik erstellt und festgestellt, dass das Register durch Weiterkäufe und Umzüge sehr rasch an Nutzen eingebüsst habe. Kunden, die sich freiwillig registrieren lassen, das entspricht etwa einem Drittel, haben irgendeinen Bonus - sie bekommen eine Zeitschrift, sie bekommen die neuesten Angebote, - und da zeigt sich, dass nach einem Jahr bereits ein Viertel der Daten nicht mehr aktuell ist.

Mit der Einführung der Registrierungspflicht entstehen aber auch Nachteile, denken Sie an die schnelle und unkomplizierte Aktivierung des Mobilanschlusses. Mit der Registrierung muss man etwa zwei Stunden warten, bis die Nummer aufgeschaltet werden kann. Wenn nun ausländische Geschäftsleute oder auch Feriengäste in die Schweiz kommen und hier eine Karte erwerben, wollen sie sofort telefonieren können - sobald sie da sind, nicht erst vier Stunden später. Das wird nicht mehr so einfach möglich sein.

Dem Handel entstehen höhere Kosten, welche auf die Kundschaft abgewälzt werden müssen, und der Wettbewerb kann verfälscht werden. Frau Bundesrätin, ich bitte Sie um die Bestätigung, dass Sie einverstanden sind, dass die Prepaid-Karten weiterhin an Kiosken und Tankstellen angeboten werden können. Wenn nicht, gibt das eine Verschiebung im Markt.

Wir haben ein neues Wettbewerbsgesetz, hier aber wollen wir den Markt verengen. Wenn nämlich nur noch Swisscom, welche in praktisch allen Orten mit etwa 10 000 Einwohnern eine Geschäftsstelle unterhält, diese Packages verkaufen kann und man in die Stadt fahren muss, wenn man zu einem andern Anbieter gehen will, ist der Markt verfälscht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Absatz 5bis abzulehnen. Und behalten Sie beim Abstimmen in Erinnerung: Das Telefon ist zum Sprechen, nicht zum Abhören erfunden worden.

Vallender Dorle (FDP, AR), für die Kommission

Ich spreche jetzt zur Minderheit Leuthard bei Ziffer 4 Artikel 15 Absatz 5bis. Der Ständerat schlägt Ihnen notwendige Änderungen auch im Gesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Ziff. 4) vor. Er möchte unter anderem die Prepaid-Handys registrieren lassen und die Anbieterinnen und Anbieter verpflichten, während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehungen die Unterlagen aufzubewahren.

Ihre Kommission hat sich die Frage gestellt, ob die so konzipierte Registrierungspflicht tatsächlich die Verhaftung von Geldwäschern, Drogenhändlern oder Terroristen erleichtert. Glauben wir tatsächlich, hat die Kommission überlegt, dass der Käufer oder die Käuferin mit einem echten Ausweis erscheint? Schicken Kriminelle nicht vielmehr einen Strohmann oder eine Strohfrau? Werden Kriminelle nicht vielmehr auf ausländische Prepaid-Karten ausweichen? Oder sind in Zukunft nicht vielmehr gestohlene Handys von unbescholtenen Drittpersonen noch interessanter? Und was geschieht mit öffentlichen Telefonkabinen? Diese sind von jedermann weiterhin ohne Überwachungsmöglichkeit zu benutzen, es sei denn, wir verbieten das Telefonieren mit anonymen Telefonkarten. Zudem ist die zweijährige Aufbewahrungspflicht viel zu kurz. Was ist nach diesem Zeitraum? Die Notwendigkeit der Nachregistrierungspflicht ist vorgezeichnet. Wenn die Registrierung etwas nützen soll, muss spätestens nach zwei Jahren eine Nachregistrierung vorgenommen werden. Das heisst, die ehemaligen Käuferinnen und Käufer müssen über den Verbleib ihres Handys Auskunft geben. Sie können es verschenkt haben, sie können es verkauft haben, es kann ihnen gestohlen worden sein. Abklärungen der Swisscom zur freiwilligen Registrierung haben ergeben, dass bereits nach zwölf Monaten 25 Prozent der Daten nicht mehr aktuell sind.

So wünschbar die möglichst einfache Verfolgung von Straftätern ist, so ist es nach Meinung der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen dennoch mehr als unsicher, dass die Prepaid-Karten-Registrierung tatsächlich zielführend ist. Wir müssen von folgenden typischen Fallkonstellationen ausgehen: Eine Person wird zum Beispiel unter Verdacht auf Drogenhandel verhaftet. Bei dieser Person findet man ein Handy und stellt auf der Anzeige fest, mit welchen Bezugspersonen sie vermutlich mit Drogen gehandelt, zumindest aber gesprochen hat. Es ist kein Problem, diese Personen überwachen zu lassen, auch dann, wenn sie selber nicht registriert sind. Dabei ist es sogar noch von Vorteil, dass sich diese so genannten zugewandten Kriminellen in Sicherheit fühlen, eben weil sie kein registriertes Handy haben.

Im zweiten Fall wird eine bestimmte Person einer konkreten Straftat, z. B. des Drogenhandels, verdächtigt. Die Abklärungen bei den Mobilfunkbetreibern ergeben, dass diese Person keine registrierte Handy-Nummer hat, aber ein Natel easy besitzen könnte. Diese der Polizei bekannte Person kann nun auch überwacht werden, wenn man ihren lokalen Aufenthaltsort kennt. Ist der lokale Aufenthaltsort bekannt, so kann sie auch technisch lokalisiert, d. h. abgehört, werden, eben auch mit einem Prepaid-Handy. Dabei wird diese Person am Telefon eher bereit sein zu reden, da sie sich sicher fühlt.

Aus all diesem folgert Ihre Kommission, dass die zweijährige Registrierungs- und Aufbewahrungspflicht eine Scheinlösung ist, die mit sehr viel Aufwand, aber ungewissem Ertrag verbunden ist. Daher haben auch andere Länder wie Grossbritannien oder Frankreich oder sogar die USA als oberste Terroristenjäger darauf verzichtet. In Europa schreiben bisher einzig Deutschland, Italien und Ungarn die Registrierungspflicht vor. Die Kommissionsmehrheit will weder Terroristen noch Geldwäscher schützen. Aber wir sollten nicht etwas tun, damit etwas getan ist, sondern wir sollten etwas tun, weil es zum Ziel führt. Das Ziel ist die Festnahme von Kriminellen. Dass dieses Ziel in Deutschland, Italien oder Ungarn mit der Registrierungspflicht erreicht wird, wurde auch in der Sonntagspresse nicht behauptet. Ihre Kommission hat mit 15 zu 4 Stimmen beschlossen, im heutigen Zeitpunkt auf eine Registrierungspflicht zu verzichten.

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Metzler Ruth, Bundesrätin

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Nun noch zum Minderheitsantrag Leuthard betreffend die Identifikation von Benutzerinnen und Benutzern von Prepaid-Karten. In der letzten Wintersession hat der Ständerat eine Verpflichtung zur Registrierung von Benutzerinnen und Benutzern von Prepaid-Karten beschlossen. Ausschlaggebend war im Ständerat der Wille, den Strafverfolgungsbehörden ein Mittel in die Hand zu geben, um der zunehmenden Verwendung von anonymen Prepaid-Karten durch kriminelle Kreise entgegenzuwirken. Der Grund für die Beliebtheit der Prepaid-Karten im kriminellen Milieu liegt auf der Hand: Kriminelle benützen solche Karten während einigen Tagen und können sie dann wegwerfen, ohne Spuren zu hinterlassen.

Der Bundesrat hatte sich - wie auch der Ständerat - schon bei der Beratung des Telefonüberwachungsgesetzes für die Identifikationspflicht eingesetzt. Ich möchte Ihnen heute nochmals einige Zahlen und Fakten unterbreiten: Gemäss Angaben des Bundesamtes für Polizei und des UVEK sind im letzten Jahr von den verschiedenen Polizeistellen rund 80 000 Anfragen betreffend Identifikation von Telefonbenutzern an das UVEK gerichtet worden, wobei es in 6000 Fällen tatsächlich zu einer richterlich bewilligten Telefonüberwachung kam. Von diesen 80 000 Anfragen zur Identifikation betrafen 30 000 Mobiltelefone mit anonymen Prepaid-Karten; die Tendenz ist steigend. Gemäss den Erhebungen des Bundesamtes für Polizei beträgt die Verwendung von Prepaid-Karten im Bereich des illegalen Drogenhandels fast 100 Prozent, und im Jahre 2002 wurden von der Bundeskriminalpolizei 528 Fälle registriert, in denen der Täter nachweislich eine Prepaid-Karte verwendet hatte. Dazu kommen nun jüngste Hinweise vonseiten der Bundesanwaltschaft, welche ergeben haben, dass insbesondere im Ausland von mutmasslichen Terroristen wiederholt anonyme Schweizer Prepaid-Karten verwendet wurden. Das geht hin bis zu einem der mutmasslichen Planer der Anschläge vom 11. September 2001, einem Al-Kaida-Führungsmann aus dem engsten Umkreis von Osama bin Laden. Ebenso wurden gemäss amerikanischen Angaben in Afghanistan anonyme Schweizer Prepaid-Karten sichergestellt.

Eine andere, eine zusätzliche Dimension erhält die Registrierung von Prepaid-Karten beim neusten Handytyp mit integrierter Digitalkamera. Solche Handys erlauben jedem Besitzer, auch mit Prepaid-Karten, anonym Bilddokumente zu verbreiten und diese sogar im Internet einem unbegrenzten Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Bei diesen Bildern kann es sich auch um Kinderpornographie handeln.

Angesichts dieser Sachverhalte erscheint es mir nun wirklich unverständlich, wenn von den Gegnern einer Identifikation geltend gemacht wird, die Problematik anonymer Prepaid-Karten würde lediglich hochgespielt beziehungsweise die Registrierung solcher Karten hätte keine praktische Bedeutung. Ich hoffe übrigens auch, dass Sie sich von diesen Zahlen und diesen Fakten und nicht von den Meldungen der Sonntagspresse überzeugen lassen.

Die Identifikationspflicht für Erwerber von Prepaid-Karten stellt auch nicht, wie es zum Teil dargestellt wird, eine wesentliche Neuerung dar, denn es ist die gleiche Identifikation, wie Sie sie heute bei Ihren Hausanschlüssen fürs Telefon haben oder wie Sie sie haben, wenn Sie ein Natel mit einem Abonnement haben. Da sind Sie auch bekannt. Von einem neuen Angriff auf die Privatsphäre kann also mit Sicherheit nicht gesprochen werden.

Dazu kommt, dass für die Telefonüberwachung nach wie vor das geltende Gesetz gilt und es dafür nach wie vor eine richterliche Anordnung braucht. Es handelt sich also um eine verhältnismässige Massnahme, mit welcher die Strafverfolgungsbehörden wertvolle Informationen bei der Kriminalitätsbekämpfung erlangen können.

Der Verkauf von Prepaid-Karten ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern es ist und bleibt der unternehmerische Entscheid der Telekommunikations-Unternehmungen, wie sie diese Identifikationspflicht umsetzen.

Der Minderheitsantrag Leuthard hat somit die volle Unterstützung des Bundesrates. Der Bundesrat hat schon vor zwei Jahren beim Telefonüberwachungsgesetz diese Identifikationspflicht gefordert und auch unterstützt. Nachdem nun davon auszugehen ist, dass anonyme Schweizer Prepaid-Karten auch im terroristischen Umfeld Verwendung finden, bitte ich Sie nachdrücklich, sich der vom Ständerat eingefügten Neuerung anzuschliessen und den Minderheitsantrag Leuthard zu unterstützen.