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  Dein Freund und Helfer ....
Durchreisenden 3 Monate ungerechtfertigt eingekerkert
Nov. 2001
 


Von Italien nach Holland zu reisen kann gefährlich sein und lange dauern. Ein Mauretanier brauchte dazu mehr als drei Monate - die er in der Schweiz im Ausschaffungsgefängnis verbrachte.

 
 

Die Reise durch die Schweiz endete für den knapp zwanzigjährigen Soto* Ende 2001 alptraumartig. Soto lebt seit fünf Jahren als Asylbewerber in Holland. Der gebürtige Mauretanier befand sich - nach einem Besuch bei italienischen Freunden - auf der Rückreise von Italien nach Holland, als er von deutschen Zollbeamten in Basel aus dem Zug geholt wurde. Seine Reise endete abrupt, obwohl er einen gültigen holländischen Asylbewerberausweis hatte. Mitten in der Nacht fand er sich im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut in Basel wieder. Die Beamten der Basler Fremdenpolizei teilten Soto mit, dass sein holländischer Asylantrag auf Grund seiner Ausreise aus Holland nichtig und seine Rückreise nach Holland darum ausgeschlossen sei und dass nun seine sofortige Ausschaffung nach Mauretanien vorbereitet werde.

Als sich der junge Mann auch nach wochenlanger «Vorbereitungshaft zwecks Ausschaffung» weigerte, seine Identität schriftlich zu bestätigen und damit die Rückschaffung zu ermöglichen, drohte ihm die zuständige Mitarbeiterin der Basler Fremdenpolizei unverblümt mit weiterer, langer Haft als Strafaktion. Nur dank der Intervention eines Anwalts und mit Unterstützung von augenauf Basel gelang es, die Rechtslage zu klären und von Holland eine Bestätigung zu erhalten, wonach Soto entgegen der Behauptung der Schweizer Behörden jederzeit nach Holland zurückkehren könne.

Auch nach Klärung dieser Rechtslage wurde Soto aber weiterhin im Ausschaffungsgefängnis festgehalten. Es wurde ihm unterstellt, dass er sich der Rückreise nach Holland entziehen könnte - dies obwohl Soto selber ja nichts weiter wünschte als nach Holland zurückzukehren, wo er Wohnung, Arbeit und Freunde hatte, während er in Basel niemanden kannte und kein Deutsch sprach. Dank eines Haftentlassungsgesuchs des Anwalts wurde Soto endlich nach drei Monaten aus dem Gefängnis entlassen und konnte die holländischen Papiere in Freiheit abwarten. Doch die schikanöse Behandlung war damit noch nicht zu Ende.

Ausschaffungsge-
fängnis Bässlergut
 

Und zum Schluss drei Jahre Landesverweis

Als Soto das holländische Laissez-passer erhalten und offiziell seine Rückreise antreten konnte, wurde von der Basler Fremdenpolizei ein dreijähriger Landesverweis ausgesprochen. Dies mit der Begründung, Soto habe sich in gravierender Weise dem Schweizer Aufenthaltsrecht widersetzt. Erneut hat sein Basler Anwalt gegen diese Verfügung interveniert. Die Tatsache, dass sich Soto drei Monate ohne Bewilligung in Basel - das heisst im Ausschaffungsgefängnis - aufgehalten hat, kann wohl kaum ihm selbst zur Last gelegt werden. Die Antwort auf diesen Rekurs ist noch hängig. Fest steht aber schon heute, dass die Basler Fremdenpolizei den durchreisenden Touristen Soto grundlos drei Monate verhaftet hat.

*Name geändert