Medienmitteilung von augenauf Bern vom 8. Mai 2014

Der Fall O. steht exemplarisch für die homophobe Entscheidpraxis der hiesigen Asylbehörden. Zusätzlich zeigen die aktuellsten Entwicklungen um O. die menschenrechtswidrige Skrupellosigkeit unseres Ausschaffungsregimes auf.

Der homophoben Entscheidpraxis der Asylbehörden ein Ende setzen

O. ist homosexuell und wird deshalb in seinem Herkunftsland Nigeria verfolgt. Darum hat er in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Das Gesuch wurde sowohl vom Bundesamt für Migration als auch vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Beide Instanzen argumentierten unter anderem mit der diskriminierenden Begründung, O. könne seine sexuelle Orientierung  in seinem Herkunftsland diskret leben und sich so der systematischen Verfolgung - in Nigeria die Verurteilung zu langen Haftstrafen oder gar Todesstrafe - entziehen. Das BFM liess in der Debatte um den Fall O. mitteilen, dass eine solche Begründung in Asylentscheiden eigentlich seit 4 Jahren nicht mehr angewandt würden. Der negative Entscheid über das Gesuch von O. wurde im August 2013 geschrieben. Daraus lässt sich folgern, dass längst nicht alle Beamt_innen in diesem Bundesamt den (internen) Weisungen folgen und verbildlicht die potentielle Willkür der Entscheidpraxis im Asylwesen.  augenauf Bern fordert, dass das BFM ab sofort mit internen Mechanismen wie beispielsweise einem Entscheid-Monitoring sicherstellt, dass den Menschenrechten aller asylsuchenden LGBTIQ-Personen Rechnung getragen wird und die Weisungen umgesetzt werden.

Ausschaffungen sind lebensgefährlich – Wer garantiert O.’s Sicherheit in Nigeria?

O. konnte sich nach dem abschlägigen Entscheid auf sein Asylgesuch der Gefahr der Verfolgung in Nigeria nicht aussetzen und blieb in der Folge ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Im März dieses Jahres wurde er aufgrund des strafrechtlichen Konstruktes des „illegalen Aufenthalt“ zu 80 Tagen Haft verurteilt. Nun soll O. diesen Freitag einer Delegation vorgeführt werden, um ein Laissez-passer für eine Ausschaffung zu erwirken. Die Intransparenz bei der Ausstellung von Laissez-passer stellen das Vorgehen solcher Delegationen per se in ein dubioses Licht. Im Falle von O. ist das Vorgehen schlichtweg skandalös, denn spätestens jetzt wird es aufgrund der öffentlichen Debatte auch den nigerianischen Behörden und der Delegation zu Ohren gekommen sein, dass O. homosexuell ist. Eine Ausschaffung nach Nigeria birgt somit ein direktes und konkretes Risiko der Bedrohung von Leib und Leben von O. und missachtet das für die Schweiz völkerrechtlich verbindliche Non-Refoulement Prinzip.

Die Ausschaffung von O. ist mit allen Mitteln zu verhindern, sie verstösst in krasser Weise gegen die grundlegenden Werte eines Asylrechtes sowie die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.