Einsichtsgesuche Polis': Leitfaden

Einsichtsgesuche Polis': Leitfaden

Jede Person hat das Recht, Einsicht in die sie betreffeneden Daten, die von der Polizei gesammelt wurden, zu verlangen. Nur in ganz speziellen Fällen hat die Polizei das Recht, diese Daten geheim zu halten.

Da jeweils das Polizeikorps im Besitz der Daten ist, das sie erfasst hat, muss das Einsichtsgesuch an die drei möglichen 'Besitzer' von Daten gestellt werden. Es sind dies die Kantonspolizei Zürich und die Stadtpolizeien Winterthur und Zürich.

So wirds gemacht

1. Formular öffnen und ausdrucken.

2. Alle drei Seiten ausfüllen mit vollständigem Namen und Adresse, Ort und Datum sowie Unterschrift.

3. Drei Kopien des eigenen Ausweises (ID oder Pass) machen. Mit diesen Kopien wird gezeigt, dass man das wirklich selbst geschickt hat.

4. Drei Umschläge mit den jeweiligen Adressen versehen

5. Je Einsichtsgesuch und Ausweiskopie in den richtigen Umschlag stecken und diesen verschliessen.

6. Alle drei Briefe eingeschrieben absenden.

7. Sich in Geduld üben. Es dauerte schon bei einzelnen Einsichtsgesuchen Monate. Wenn plötzlich viele Anfragen kommen, entwickelt sich das für die Polizei zu einem 'administrativen Challenge' (Manager-sprachliche Schönrederei für eine Überforderung).