Kurdischer Politiker in Auslieferungshaft hat Hungerstreik unterbrochen
Zürich, den 4. April 2007
Medienmitteilung
Mehmet Esiyok, zehnjähriges ZK-Mitglied der PKK, sitzt seit dem 20. Dezember 2005 in der Schweiz in Auslieferungshaft.
Nachdem das Bundesgericht am 23. Januar 2007 seine Auslieferung bewilligte, ist er am 1. Februar in einen unbefristeten
Hungerstreik getreten.
Mehmet Esiyok hat diesen Hungerstreik am 29. März nach 58 Tagen unterbrochen. Folgende Gründe haben ihn dazu bewogen: Die
Kongra-Gel, Nachfolgeorganisation der PKK, hat signalisiert, dass für sie die juristische Korrektur des erwähnten
Bundesgerichtsentscheides von erstrangiger Bedeutung ist. Dies wäre im Falle seines Todes nicht möglich. Wie wir bereits
informierten, haben ihn sowohl FEKAR wie auch augenauf ebenfalls darum gebeten, den Hungerstreik zu unterbrechen. Diesem
Wunsch hat sich auch seine Familie angeschlossen.
Mehmet Esiyok folgt diesen Bitten und räumt uns so die notwendige Zeit ein, die Entscheide bei den ergriffenen Rechtsmittel
abzuwarten, sowie diese eventuell an höhere Instanzen weiterzuziehen.
Weiteres Rechtsmittel gegen die Auslieferung
Am Tag des Abbruchs des Hungerstreiks wurde zudem ein weiteres Rechtsmittel ergriffen. Mit Rekurs an das Bundesstrafgericht
wird bestritten, dass die von der Türkei gelieferten Garantien den Erfordernissen des Bundesgerichtsentscheides entsprechen.
Zum einen wurde die Zustimmung zum Monitoring von der türkischen Botschaft abgegeben, welche nicht die dafür zuständige
Behörde ist. Zum andern hat das Bundesamt für Justiz der Botschaft eine Fristerstreckung gewährt, für die es jedoch keine
gesetzliche Grundlage gibt.
Gleichzeitig wurde ein Gesuch um Haftentlassung gestellt, andernfalls mindestens die Verlegung in eine möglichst milde
Haftform. Mehmet Esiyok befindet sich ohne Gerichtsurteil und ohne je vor einem Richter gestanden zu haben seit 15 Monaten in
einem Schweizer Gefängnis.