Kasten: Kein Einzelfall Moustafa ist kein Einzelfall. augenauf sind mindestens zwei ähnliche Fälle bekannt. Der krasseste Fall betrifft einen türkischen anerkannten politischen Flüchtling. Ihm wurde der «Drittel» nicht gewährt, zusätzlich wird auf ihn mit falschen Angaben Druck ausgeübt, damit er sich «freiwillig» um eine Ausreise bemüht. Obwohl sowohl die Uno-Flüchtlingskonvention wie auch die europäische Menschenrechtskonvention die Ausschaffung von Menschen, die durch Folter bedroht sind, verbietet, behaupten ihn besuchende Frepo-Leute, sie würden ihn nach der Haft ausschaffen. Interessierte Anwälten wären bereit, einen solchen Fall von verweigertem «Drittel» juristisch über alle Instanzen weiterzuziehen. Bitte melden Sie Fälle, bei denen die Rekursfrist noch nicht abgelaufen ist, an augenauf Zürich. |
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