Bulletin Nr. 30; März 2001


Die Fremdenpolizei Zürich hintertreibt Asylgesuche

Die Handschrift von Rita Fuhrer

Systematische «Pannen» der Fremdenpolizei Zürich verhindern reguläre Asylverfahren.

Wer am Flughafen Kloten ankommt und ein Asylgesuch stellt, wird oft in einem so genannten Flughafenverfahren direkt vor Ort abgefertigt. Vielfach entscheidet das Bundesamt für Flüchtlinge dann auf «vorsorgliche Wegweisung in ein Drittland», noch bevor materiell überhaupt auf das Asylgesuch eingegangen wird. Leute, die dann aber nicht in das «sichere Drittland» ausgeschafft werden können, landen im Ausschaffungsgefängnis Kloten. Hier gelten sie nach gängiger Rechtsprechung nach wie vor als «nicht eingereist». Dies ist im bürokratischen Dschungel entscheidend, denn wer formal einreist, hat Anspruch auf materielle Prüfung der Asylgründe, also auf ein «normales» Asylverfahren. In diesem Fall wäre auch die Ausschaffungshaft nicht mehr möglich.
 
Willkürlich und ohne Rechtsgrundlage
Ist eine Ausschaffung aus der als «Nichtschweiz» definierten Zone unmöglich, müssen die Flüchtlinge aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Sie können dann nach Kreuzlingen in die Empfangsstelle reisen und ihr Asylgesuch erneuern. Von diesem Zeitpunkt an sind sie im normalen Asylverfahren und gelten als AsylbewerberInnen. Der Fremdenpolizei des Kantons Zürich (Frepo) passt es offensichtlich überhaupt nicht in den Kram, dass im Schnellverfahren Abgefertigte, nur weil sie nicht ausschaffbar sind, wieder ins normale Asylverfahren gelangen. So versucht die Frepo nun systematisch zu hintertreiben, dass diese Leute sich in Kreuzlingen melden können. Wer aus der Ausschaffungshaft entlassen wird, erhält von einem Sachbearbeiter der Fremdenpolizei ein Papier ausgestellt, das er oder sie auch gleich noch unterschreiben muss, worin steht: «Es wird entschieden: Dem Ausländer wird die Einreise in die Schweiz bewilligt. Die vom Bundesamt für Flüchtlinge verfügte Wegweisung bleibt weiterhin bestehen.» Ausserdem wird dem Flüchtling im Papier eine städtische oder kantonale Behördenstelle angegeben, wo er sich «zwecks Zuweisung des Aufenthaltsortes bis zum Vollzug der Wegweisung» zu melden habe. augenauf weiss von drei Fällen innerhalb von nur drei Tagen, bei denen so ein Papier ausgehändigt wurde. In einem der drei Fälle wurde zudem verfügt: «Er hat sich unverzüglich bei der Auslandvertretung zu melden, um sich um die Beschaffung eines Ausweispapieres zu bemühen. Den schriftlichen Nachweis über seine Bemühungen hinsichtlich Papierbeschaffung hat er der Fremdenpolizei des Kantons Zürich, Neumühlequai 30, 8090 Zürich, bis am 5.2.01, bei Herrn L. persönlich vorbeizubringen.»
All diese «Entscheide» sind in Tat und Wahrheit willkürlich und ohne Rechtsgrundlage. Es wird suggeriert «der Ausländer» habe zu warten, bis er ausgeschafft ist. Dabei können all diese angeblich zur Wegweisung Bestimmten nach Kreuzlingen fahren und dort in der Empfangsstelle ein Asylgesuch stellen. Dann gelten sie als Asylsuchende. Weil alle drei augenauf bekannten Flüchtlinge ja bereits im Flughafen Zürich ein solches Asylgesuch gestellt hatten, dieses aber materiell noch nicht behandelt wurde, wäre es eigentlich Aufgabe der Fremdenpolizei, die Flüchtlinge nach Kreuzlingen zu bringen. Aber nein: Bei der von der SVP-Regierungsrätin politisch geführten Frepo macht man lieber Asylverhinderungspolitik und plustert sich mit «Entscheiden» und «Verfügungen» zwecks Einschüchterung und Falschinformation künstlich auf.
 
Schläge beim Empfang
E. F. ist einer der Flüchtlinge, bei denen die Frepo versuchte, das Asylgesuch zu hintertreiben. Der Staatsbürger von Sierra Leone hat bereits bei seiner Ankunft am Flughafen Kloten, am 22. August 2000, unliebsame Bekanntschaft mit der Zürcher Polizei gemacht. Als er um 6.45 Uhr morgens ankommt und der Flughafenpolizei seine Ausweise vorzeigt, heisst man ihn zu warten. Schliesslich wird er gefragt, woher er komme. Er antwortet, er sei aus Sierra-Leone.
«Dann begannen sie, mich umherzuschieben und zu boxen. Ich sagte: 'Lasst mich erklären, wieso ich in die Schweiz gekommen bin, oder bringt mich zum UNHCR.' Doch sie stiessen mich zurück ins Flugzeug, mit dem ich hergekommen war. Im Flugzeug musste ich auf den Platz zeigen, auf dem ich gesessen hatte, doch ich wusste nicht mehr, welcher es war. Sie brachten mich wieder raus und sperrten mich daraufhin mehrere Stunden in eine Zelle. Später kamen zwei Polizisten. Ich musste mich nackt ausziehen, während sie mich durchsuchten. Dabei schlugen sie mich.»
E. F. reichte Strafanzeige gegen die Polizisten ein, die Beamten verklagten E. F. wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte».
augenauf Zürich

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